Filesharing-Abmahnung - Ansprüche zurückgewiesen

31. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
thommy89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Filesharing-Abmahnung - Ansprüche zurückgewiesen

Guten Abend,

ich melde mich in diesem Forum, um einen Ratschlag zu erhalten wie ich fortfahren soll.

Anfang diesen Jahres erhielt meine Mutter eine Abmahnung bezüglich eines Charts-Containers den ich (ihr Sohn) in Ihrer Unwissenheit heruntergeladen habe. Nach kurzer Internetrecherche wurde mir der Ernst der Lage bewusst und ich kontaktierte einen Anwalt der für diesen Bereich spezialisiert ist.

Nach vielem Geschwafel beider Parteien, begann mein RA damit die Kosten stets abzuweisen und stellte den Sachverhalt so da, dass uns keine Schuld treffen würde und es sich möglicherweise um einen Störer handeln könnte (zwei Mal um prezise zu sein). Mit dem heutigen Tag kam eine erneute Mail meines RA, in dem er mich darüber informiert das die Gegenpartei die Zahlungsansprüche aufrechterhalten möchte und eine Vergleichssumme von 1000 Euro einfordert. Mein RA schreibt desweiteren, dass bei einer erneuten Ablehung seinerseits mit einem Verfahren zu rechnen ist, die Warscheinlichkeit für ein Verfahren liegt seinerseits bei 15%.

Kommen wir nun zu meiner Frage: Lohnt sich eine gewissen Risikobereitschaft in vorbezeichneter Sache? Welche Chancen hätte ich in einem Prozess und welche Kosten würden ungefähr auf mich zukommen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, da ich in keinster Weise einschätzen kann wie mein nächster Schritt auszusehen hat.

Mit freundlichen Grüßen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

99% aller Abmahner klagen nicht, sofern man nicht als Abgemahnter Fehler gemacht hat (etwa die Berechtigung des Anspruchs zuzugeben).

Handelt es sich um eine der bekannten Abmahnkanzleien (mal googlen)? Dann klagen die zu 99,99% nicht. Ich hatte schon drei Abmahnungen, jeweils mod. UE geschickt und keine Klage (ein Fall ist schon verjährt, die anderen verjähren dieses Jahr).

Wurde eine Unterlassungserklärung abgegeben? Dann ist das Kostenrisiko eher gering, weil der Streitwert dann nur noch die Anwaltskosten der Gegenseite sind, also um die 1000 EUR, somit kostet ein Prozeß ohne (!) eigenen Anwalt dann "nur" 420 EUR (die Gegenseite wird anwaltlich vertreten sein), wenn man verliert. Da muß man dann selbst abwägen.
Man kann auch pokern und auf eine Klage warten und dann sofort anerkennen, das spart zumindest einen Teil der Gerichtskosten.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thommy89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo GROC,

mein Anwalt hat eine modifizierte Unterlassungserklärung bereits an die Gegenpartei abgeschickt, die Gegenpartei ist in diesem Fall die DigiRights Administration vertreten durch RA Daniel Sebastian.

Der Fall zieht sich bereits seit ca. 8 Monaten, habe die Abmahnung im Januar diesen Jahres bekommen. Der Anwalt hat soweit ich das beurteilen kann keine Fehler begangen, er hat bereits zwei Mal die Tat abgestritten und darauf hingewiesen das die Möglichkeit von Störern da ist, ich mich jedoch technisch dagegen abgesichert habe, es gab somit kein Schuldgeständnis jeglicher Art.

Sind Sie sich sicher das 99% aller Fälle nicht strafrechtlich verfolgt werden? Aus welcher Quelle beziehen Sie diese Information? Sind Sie der Meinung ich sollte es wagen? Ich bin nämlich alles andere als erfreut darüber 1000 Euro quasi verpuffen zu lassen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,

thommy89.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Sind Sie sich sicher das 99% aller Fälle nicht strafrechtlich verfolgt werden?


Nein, ich bin mir sicher, daß 99,9999% aller Fälle nicht strafrechtlich verfolgt werden, weil keine StA für sowas Zeit hat. (Außer es handelt sich um gewerbliche Urheberrechtsverletzung.)

Meine 99% bezogen sich auf zivilrechtliche Schritte (Einfordern von Anwaltskosten für die Abmahnung), denn da ist die Kosten-Nutzen-Rechnung bei einem potentiell zahlungsunfähigen Gegner viel zu schlecht; das belegen auch die Erfahrungsberichte hier und anderswo.

quote:
Sind Sie der Meinung ich sollte es wagen?


Das mußt du wissen; was sagt denn dein Anwalt? Wie gesagt, google den Fuzzi und gucke, ob der als typischer "abmahnen, aber nicht klagen"-Anwalt gilt.

In meinen drei Fällen waren das bekannte Abmahnkanzleien, da kam nie wieder was (außer einmal noch einer Aufforderung, die ich gepflegt ignoriert habe).

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