Ich habe einen Termin mit der Ausländerbehörde vereinbaren wollen zwecks Verlängerung meines Aufenthalterlaubnisses nach Paragraph 28. Bin Kanadier und seit über 10 Jahren mit eine Deutsche Staatsbürgerin verheiratet. Leider ist der erster freier Termin 2 1/2 Monate nach Ablauf meines bisherigen AE. In dieser Zeit wollte ich verreisen. Benötige ich für die Wiedereinreise eine Fiktionsbescheinigung (nach Paragraph 81 Abs 4) und wenn doch wird mir eine erteilt? Ich habe bisher bei der AB nur einen Termin vereinbart zwecks Verlängerung, dh kein eigentlicher Antrag gestellt wie im Gesetzestext vorgeschrieben wird.
Fiktionsbescheinigung bei Kanadier
5. November 2017
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Frage vom 5. November 2017 | 15:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fiktionsbescheinigung bei Kanadier
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