Feuerwerk an Silvester - was ist erlaubt?

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Legal oder illegal? Das müssen Sie Silvester bei der Knallerei beachten

Feuerwerk zu Silvester gehört für die meisten dazu. Dennoch kommt es jedes Jahr zu vielen Schäden und Verletzten bei der Knallerei. Wie lässt sich der Ärger minimieren? Ab wann darf wer wo knallen und womit? 123recht.de im Interview mit Rechtsanwalt und Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer.

Feuerwerk ist vom 31. Dezember bis 1. Januar erlaubt

123recht.de: Herr Burgmer, wann ist Feuerwerk grundsätzlich erlaubt?

Willy Burgmer
Partner
seit 2012
Rechtsanwalt
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41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
Tel: 0174 - 9994079
Web: http://www.rechtsanwalt-burgmer.com
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Strafrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Baurecht, Datenschutzrecht
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Antwortet: ∅ 6 Std. Stunden

Rechtsanwalt Burgmer: Wir bewegen uns hier im Sprengstoffgesetz mit mehr als 50 Paragrafen. Und schon die erste Verordnung zu diesem Gesetz hat wieder zahlreiche Ausführungsbestimmungen auch technischer Art. Auch das Europarecht spielt eine Rolle. Haben Sie deshalb Verständnis, dass ich Ihnen nur summarisch und ohne Gewähr für den Einzelfall antworte:

Der Erwerb und das Abbrennen von Feuerwerken der Kategorie F 2 durch Private ist ohne Erlaubnis nur an Silvester zulässig, also vom 31. Dezember bis 1. Januar. Das sind Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Schallpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.

123recht.de: Der Feuerwerksverkauf beginnt im Einzelhandel ja immer am 29. Dezember. Viele gehen davon aus, dass sie ab dann auch schon knallen können. Das stimmt also gar nicht, sondern nur am 31.? Ab wie viel Uhr darf es denn losgehen?

Rechtsanwalt Burgmer: Richtig, nur am 31. Dezember und 1. Januar zum Jahreswechsel darf "geknallt" werden. Dabei spielt die Uhrzeit nur eine Rolle im Hinblick auf die allgemeinen Ruhezeiten bzw. Orte, wie etwa Krankenhäuser, Altenheime, Kirchen etc.

123recht.de: Was droht mir genau, wenn ich meinen Böllervorrat z.B. im Februar noch aufbrauche?

Rechtsanwalt Burgmer: Heiraten Sie so schnell wie möglich oder warten Sie mindestens Ihren 50. Geburtstag ab. Dann dürfen Sie darauf hoffen, dass Ihnen Ihr Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung für Ihren Polterabend erteilt. Anderenfalls begehen Menschen, die Feuerwerkskörper ohne Genehmigung abbrennen, eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Minderjährige dürfen auch unter Aufsicht keine Raketen zünden

123recht.de: Ab welchem Alter ist das Zünden von Feuerwerk erlaubt?

Rechtsanwalt Burgmer: Feuerwerke der Klasse (Kategorie) F 2: ab 18 Jahre. Darunter ist sogar die Abgabe (Verkauf) verboten.

123recht.de: Dürfen Minderjährige also auch unter Aufsicht keine Raketen zünden?

Rechtsanwalt Burgmer: Genau, da gibt es von Gesetzes wegen keine Ausnahmen.

123recht.de: Bestehen Besonderheiten, wenn ich zur Miete wohne? Darf mir der Vermieter z.B. das Knallen untersagen?

Rechtsanwalt Burgmer: Im Prinzip darf der Vermieter das. Denn zum einen gilt besonders in Mehrfamilienhäusern das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, zum anderen gilt ab 22 Uhr per Gesetz die Nachtruhe. Das bedeutet, ab 22 Uhr darf nur noch mit „angezogener Handbremse“ gefeiert werden. Der Deutsche Mieterbund spricht hier von einer „erweiterten Toleranzgrenze“ an Silvester. Dennoch bleibt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme in Mehrfamilienhäusern bestehen. Die erweiterte Toleranzgrenze für Lärm bei der Neujahrsfeier darf daher nicht als Freibrief für ungebremstes Krachmachen verstanden werden.

123recht.de: Können mir Konsequenzen drohen, wenn ich die Mietwohnung oder dergleichen beschädige?

Rechtsanwalt Burgmer: Selbstverständlich haften Sie für Schadensersatz und setzten sich auch einer Abmahnung, im Extremfall sogar einer Kündigung aus.

Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten

123recht.de: Gibt es Bereiche, in denen Feuerwerk trotz Silvester untersagt sein kann, z.B. historische Altstädte mit vielen Fachwerkhäusern?

Rechtsanwalt Burgmer: Ja, in der Tat. Das ist vielerorts geregelt. Das ist dann den Medien zu entnehmen oder öffentlichen Bekanntmachungen. Ordnungsbehörden können an einzelnen Orten das Böllern ganz untersagen, wie aktuell etwa in Köln in einer Schutzzone um den Dom oder in der Altstadt von Düsseldorf oder Nürnberg. Aber auch an anderen Orten und in anderen Kommunen. Man muss sich im Zweifel einfach vor Ort informieren. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist sowieso nicht erlaubt.

Beim unerlaubten Knallen handelt es sich mindestens um eine Ordnungswidrigkeit

123recht.de: Wenn ich dort trotzdem Raketen usw. zünde - um was für ein Delikt handelt es sich? Welche Strafe droht mir?

Rechtsanwalt Burgmer: Das dürfte zumindest als billigende Inkaufnahme, also als Vorsatzdelikt einzustufen sein. In der Regel sind das Ordnungswidrigkeiten. Wenn Sie allerdings "illegale" Böller zünden, kann das auch als Sprengsatz gewertet werden und dann sind wir im Strafrecht mit drohender Geld oder Freiheitsstrafe.

Geprüfte Knaller haben das Kürzel BAM sowie das CE-Zeichen

123recht.de: Wo Sie "illegale" Böller ansprechen: Worauf muss ich beim Böllerkauf achten? Kann ich Knaller auch legal über das Internet bestellen?

Rechtsanwalt Burgmer: Verkauft werden (auch über das Internet) dürfen Feuerwerkskörper jedenfalls dann, wenn sie eine Registriernummer oder ein Zulassungszeichen mit dem Kürzel BAM der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung sowie das CE-Zeichen haben. Die BAM-Nummer oder das BAM-Zeichen dokumentieren, dass jedenfalls diese Feuerwerkskörper geprüft und zugelassen sind. Das Verwenden von Feuerwerkskörpern ohne das BAM-Zeichen bzw. das CE-Zeichen kann eine erhebliche Gefahr für die Benutzer und Personen im Umfeld darstellen. Wie aber auch registrierte Feuerwerkskörper bei unsachgemäßer Anwendung.

123recht.de: Jedes Jahr gibt es schwere Unfälle beim Umgang mit so genannten "Polenböllern". Was ist das und was ist an diesen Böllern so gefährlich?

Rechtsanwalt Burgmer: Der Begriff ist schon unscharf. Sofern Sie damit Sprengstoffe meinen, die nicht der Materialprüfung der BAM unterzogen wurden und kein CE-Zeichen haben, sind sie für mich nicht einzuordnen bzw. bewertbar. Ob sie illegal sind, werde ich summarisch an dieser Stelle nicht bewerten. Es kommt etwa auf den Blitzanteil an und die Lautstärke über 120 Dezibel. Außerdem spielt hier das EU-Recht eine aus meiner Sicht noch nicht abschließend geklärte Rolle.

Das Zünden von illegalen Böllern kann als "Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion" geahndet werden

123recht.de: Drohen mir also rechtliche Konsequenzen, wenn ich solche nicht genehmigten Böller zünde?

Rechtsanwalt Burgmer: Das kommt darauf an. Wenn diese Böller illegal sind, benötigen Sie einen guten Anwalt für das Sprengstoffrecht und einen sehr guten Notarzt, wenn die Sache unkontrolliert schiefgegangen ist.

Vom Strafgesetzbuch ganz zu schweigen. Da gibt es im 28. Abschnitt der sog. gemeingefährlichen Delikte etwa das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, das als Verbrechen geahndet werden kann. Das gilt für alle Sprengstoffe, aber auch für Selbstlaborate.

Ob sie aber illegal sind, wird Ihnen im konkreten Fall nur ein rechtskräftiges Urteil eines zuständigen Gerichts bestätigen.

123recht.de: Können Haftpflichtversicherungen eine Zahlung ablehnen, wenn illegale Böller im Spiel waren?

Rechtsanwalt Burgmer: Bei illegalen Sprengstoffen ja, weil Vorsatzstraftaten (auch bedingter Vorsatz) weder Haftungs- noch Rechtsschutz genießen.

123recht.de: Darf ich mir meine eigenen Böller bauen?

Rechtsanwalt Burgmer: Das verbietet der gesunde Menschenverstand schon wegen der erheblichen Eigengefährdung, die damit verbunden ist. Strafbar ist es natürlich auch. Und sehr dumm obendrein, denn sog. Selbstlaborate sind überhaupt nicht zu beherrschen. Es gibt Selbstlaborate, die sich schon beim kleinsten Fehler umsetzen, also explodieren.

Das Abfeuern von Böllern mit Schreckschusswaffe stellt eine Straftat dar

123recht.de: Was gilt für Schreckschusswaffen? Diese freuen sich ja besonders zu Silvester großer Beliebtheit. Darf ich Salutschüsse zu Jahreswechsel abfeuern? Was muss ich bei der Verwendung einer Schreckschusswaffe beachten?

Rechtsanwalt Burgmer: Mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (PTB-Waffen) dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit dem „kleinen Waffenschein“. Verstöße hiergegen stellen eine Straftat dar. Dann wären wir im Waffengesetz mit diversen Straf- aber auch Bußgeldvorschriften. Und die Einziehung der Waffe ist immer die Folge.

123recht.de: Darf ich eine Schreckschusswaffe an Silvester in meiner Tasche mitführen?

Rechtsanwalt Burgmer: Nein, weil auch das Mitführen einer derartigen Waffe mit dem kleinen Waffenschein bei Volksfesten und Menschenansammlungen verboten ist.

In diesem Zusammenhang hier auch mein Appell an die Vernunft: Gerade in der gegenwärtigen Sicherheitslage haben es die Sicherheitsorgane der Polizei und der Ordnungsämter besonders schwer, friedfertige und fröhliche Festbesucher von bewaffneten Gefährdern zu unterscheiden. Bedenken Sie, dass man eine Schreckschusspistole in einer Silvesternacht überhaupt nicht von einer scharfen Waffe unterscheiden kann. Und begeben Sie sich einmal in die Rolle eines Polizisten: Wie würden Sie reagieren?

Ich bin bestimmt keine Spaßbremse. Aber wir Anwälte sind ja immer erst gefragt, wenn es schiefgegangen ist. Und dann stellt man Ihnen genau diese Fragen, auf die Sie hoffentlich hiermit eine gute Antwort haben.

123recht.de: Vielen Dank Herr Burgmer und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Man wird ja noch fragen dürfen!
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Leserkommentare
von guest-12314.02.2023 16:34:29 am 31.12.2016 10:14:30# 1
Ich hab gerade einen Artikel gelesen; wer in Hamburg vor dem 31.12.2016 einen Böller anzündet muss mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000€ rechnen; falls es sich um einen Polenböller handelt, muss man mit bis zu 50.000€ Strafe rechnen.
    
von klaus123mitglied am 06.01.2017 11:10:27# 2
" Mit Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (PTB-Waffen) dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit dem „kleinen Waffenschein". Verstöße hiergegen stellen eine Straftat dar. Dann wären wir im Waffengesetz mit diversen Straf- aber auch Bußgeldvorschriften. Und die Einziehung der Waffe ist immer die Folge. "

solange der verkauf solcher, speziell für diese waffen gefertigte, pyrotechnischen gegenstände in unserem land erlaubt ist,gehöhren nicht die verbraucher sondern der
" bundestag der brd vor ihre "rechtsprechenden" gerichte gestellt!!!!
    
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