Feuchtigkeit/ Schimmel in der Mietwohnung

2. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mietervermieter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Feuchtigkeit/ Schimmel in der Mietwohnung

Die angesprochen Wohnung befindest sich in einem Mehrfamilienhaus ( Vier Etagenwohnungen) Unsere befindet sich ganz außen und im 1. OG incl. Dachboden. Seit Beginn der Winterzeit mussten wir feststellen, das sich in unserer neu bewohnten Wohnung (April 2009) Feuchtigkeit an den Wänden einzelner Zimmer bildet.
Trotz mehrmaligem Lüften ( ca. 1-2 mal am Tag für ca. 30 Min. oder mehr,-eigentlich gar nicht mehr zumutbar) und anschließendem heizen, ergibt sich hierbei keinerlei Verbesserung. Die Feuchtigkeit nimmt ab und der Vorgang wiederholt sich jeden Tag von vorne...und am nächsten Tag beginnt die Feuchtigkeit wieder. Aufgrund der derzeitigen Minustemperaturen ( bis ca. -5C) ist es gar nicht mehr möglich die Fenster zu öffnen, nicht desto Trotz versuchen wir uns an die Vorschriften des Lüftens und Heizens zu halten. Die Wohnung ist im Grunde genommen ohne Heizung gar nicht bewohnbar, da die Kälte nur so durch die Räume zischt. Beim betreten des Schlafzimmers muss ich leider immer wieder feststellen, das ein nasses, kaltes Gefühl meine Füsse durchdringt. Auch in der Küche ist trotz Heiz-und Lüftvorschrift die komplette Fensterwand durchfeuchtet. Sobald in der Küche gekocht wird( aufgrund der Dampfbildung) , wird das Fenster geöffnet. Jedoch bilden sich Wasserflecken , sogar bis hinter der Heizungsinstallation. Der bereits entstandene Schimmel wurde von mir beseitigt. Leider weiss ich nicht mehr weiter. Vielleicht können Sie mir eine Antwort auf das Problem bzw. Empfehlungen geben.


Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12318.01.2010 15:10:20
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 2x hilfreich)

Richtiges Lüftverhalten wäre 3-4 mal pro Tag Stosslüften für jeweils ca 10 Minuten.
Auch wenn es draussen -15 Grad sind. Ein guter Indikator sind die Glasscheiben der Fenster, wenn die nicht mehr beschlagen sind, ist die Luftfeuchte raus.
Messgerät für die Luftfeuchte besorgen (ca. 20EUR im Baumarkt) Luftfeuchte sollte nicht längere Zeit über 65% liegen.

Weiter noch am besten mal die Wandtemperatur mit einem Oberflächenthermometer messen. Dürfte aber bei den derzeitigen "milden" WIntertemperaturen kein Problem darstellen. Liegt die Oberflächentemperatur der Wände (speziell Aussenecken !) unter 10 Grad C. wird es problematisch.....

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Die Wohnung ist im Grunde genommen ohne Heizung gar nicht bewohnbar


Alle mal melden, bei deren Wohnung das auch so ist.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo und guten Morgen,

hinsichtlich der Schimmelpilzernährung, Lüftungszeiten, Lebensbereiche, Sünden der Technik (neue Fenster), Energiesparen (!) usw. gibt es für den Laien echt gute Tips, Informationen und Gerichtsurteile bei http://www.baustoffchemie.de/schimmel/

Vielleicht findet sich dort eine Lösung!

Gruß
Karakorum

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Travemuende
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,wir haben seid 2 Jahren das gleiche Problem und versuchen seiddem mit allen Möglichkeiten unseren Vermieter zum Handeln zu bewegen. Es waren inzwischen knapp 1 Duzend Sachverständige hier, die alle zum selben eindeutigen Urteil kamen.Die zweite Eigentümerin des Hauses gibt sich auch jegliche Mühe, ihre Miteigentümer zum Handeln zu bewegen.Wir haben die Wohnungsaufsicht eingeschaltet, die waren hier und treten mit Fristsetzung an den Vermieter heran.Das mag kein Vermieter! Desweiteren haben wir mittlerweile 60% gemindert und verlangen darüber hinaus 40% der Heizkosten zurück (verrechnen wir mit der Miete,anwaltlich abgesichert!) Aber unserem Vermieter geht es offenbar nicht ums Geld, er läßt die Bausubstanz lieber verkommen. Bei einem Wohnungswechsel müßte er jedenfalls alle anfallenden Kosten übernehmen. Mach das mit der Wohnungsaufsicht und prüfe wieviel Du mindern kannst (geminderte Beträge können nicht zurückgefordert werden, wenn die Minderung nicht zu hoch ist!) :rock:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Travemuende
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Also: die Wohnungsaufsicht ist Bestandteil des Wohnungsamtes.Sie werden tätig, wenn man den Nachweis erbringen kann das der Vermieter mehrfach mit Fristsetzung angemahnt wurde, aber nichts unternommen hat.Es gibt dann einen Ortstermin und bei Bestätigung der Mängel tritt die Behörde an den Vermieter heran(meist mit Fristsetzung von 6 Wochen) und fordert ihn auf die Mängel zu beseitigen.Geschieht dies nicht,so gibt es ein Bußgeld und ein Gerichtsverfahren wird eingeleitet.Weil nämlich jeder Vermieter verpflichtet ist, den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache zu gewährleisten!
Deine zweite Bemerkung ist mir zu blöd, als das man sie beantworten sollte!!!
Gruß Travemuende

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
anwaltlich abgesichert


Über dessen Haftpflichtversicherung ?

quote:
.Sie werden tätig....
etc. etc.

Liegt Travemünde in Taka-Tuka-Land ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12318.01.2010 15:10:20
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Travemünde

nimm den Blockwart nicht allzu ernst, der ist wohl eher so eine Art Hinterhofhausmeister, der hier im Forum meint sich als Gott über die Mieter aufspielen zu müssen. Wahrscheinlich ist er im richtigen Leben eher so ein "Hausmeister Krause", dessen Tageshighlight es ist, der Oma vom 2.Stock die Glühbirne zu wechseln. Da ist so ein bisschen aufspielen im Forum eine kleine Ersatzbefriedigung für Ihn. Daher auch der sinnvolle User-Name......



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12318.01.2010 15:10:20
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, wie solltest Du auch ohne Immobilienbesitz vermieten ??
Geh lieber spielen, bevor Du hier wieder die "Ich bin der Herr über alle Mieter"-Nummer abziehst.....

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Travemuende
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

:respekt: Darf man in diesem Forum um Respekt bitten? Ich wollte nur aus meiner Erfahrung helfen.
Gemeint war das die Minderungshöhe mit einem Anwalt besprochen wurde, um Rückforderungen auszuschliessen.
Travemünde liegt an der Ostsee, wohl die Schule im Düsenflugzeug durchflogen?
Kann nicht seitens eines Moderators dafür Sorge getragen werden, das solche unqualifizierten Spinner gesperrt werden?
Ansonsten muss man ja Zweifel daran haben hier zu posten!
Wer ernsthaft noch etwas konkretes an Hilfe braucht kann mir ja eine PM schicken.
Hoffe auf Besserung im Forum und bitte um qualifizierte Mitschreiber. Leute wie Mortimer und Blockwart braucht die Welt nicht!!!
Gruss Travemuende

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

@Travemünde

Du forderst für den Unfug, den Du verbreitest, also tatsächlich noch Respekt ein ?

quote:
das die Minderungshöhe mit einem Anwalt besprochen wurde, um Rückforderungen auszuschliessen.


Und schon sind wir wieder bei der Haftpflichtversicherung oder wie soll das sonst funktionieren ?
So etwas entscheidet hierzulande immer noch ein Richter und kein Anwalt.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Travemuende
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich verbiete mir Ihre Unverschämtheiten, die unqualifiziert und nur beleidigend sind! Ihre Bemerkungen sind so dumm, dass es jeder Beschreibung spottet.
Minderungshöhen sind schon im Vorfeld von Gerichten geklärt worden, das hat mit Haftpflicht rein gar nichts zu tun! Sie sind nicht auf meinem Niveau und es wäre wünschenswert, wenn Sie aus dem Forum gesperrt würden!
Für mich sind Sie jedenfalls kein ernstzunehmendes Gegenüber, Sie kann man nur ignorieren! :bang:

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
Ich verbiete mir


Da findest Du meine volle Unterstützung (Du bist der einzige, der hier bisher beleidigend wurde).
quote:

Minderungshöhen sind schon im Vorfeld


In welchem Vorfeld ?
AG treffen Einzelfallentscheidungen (und jeder Fall ist anders).

quote:
Sie sind nicht auf meinem Niveau


Das sei gepriesen; dafür bin ich wirklich unendlich dankbar.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12318.01.2010 15:10:20
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie gesagt,
den Größenwahn von Blockwart einfach mal so hinnehmen, der wurde ja schon öfters gesperrt, als er sinnvolle Beiträge geschrieben hat. Und diese ständige Prahlerei, an wen er "vermietet" und an wen nicht.... einfach nur lächerlich.

So was kann nur von Leuten kommen, die im echten Leben nur noch Frust schieben, weil sie Habenichtse sind und sich dann in der virtuellen Welt ihr 2. Leben aufbauen, sozusagen ihren Wunschträumen nachhängen....



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wohnungsaufsicht

Im Rahmen der Wohnungsaufsicht überwacht das Amt für Wohnungswesen den baulichen Zustand von Wohnungen und die angemessene Miethöhe von Wohnraum.
Wohnungsmängel

Im Rahmen des Wohnungsgesetzes für das Land NRW sollen die Gemeinden auf die Instandhaltung, die Instandsetzung und die Erfüllung von Mindestanforderungen von Wohnraum hinwirken.
Das Amt für Wohnungswesen kann jedoch nur bei erheblichen Wohnungsmängeln tätig werden, wenn bei Wohnraum Instandhaltungsarbeiten zur Erhaltung oder Wiederherstellung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs unterblieben sind oder unzureichend ausgeführt wurden.
Viele Mängel, vor allem Feuchtigkeits- und Schimmelpilzmängel resultieren aber aus einem nicht angemessenen Heiz- und Lüftungsverhalten. Die Mieter werden in diesen Fällen umfangreich beraten.

Maßnahmen nach dem Wohnungsgesetz (WoG) setzen voraus, dass der Sachverhalt von Amts wegen aufgeklärt wird. Im Regelfall ist es daher notwendig die Mängel oder Missstände durch einen technischen Sachbearbeiter überprüfen zu lassen.
Ein Ortstermin wird aber nur vereinbart, wenn die Mieter an Hand von Fotos die Dringlichkeit und den erheblichen Umfang der Mängel dokumentieren und sich bereits erfolglos an den Vermieter gewandt haben.
Quelle: http://www.muenster.de




quote:
das die Minderungshöhe mit einem Anwalt besprochen wurde, um Rückforderungen auszuschliessen.

Und schon sind wir wieder bei der Haftpflichtversicherung oder wie soll das sonst funktionieren ?
So etwas entscheidet hierzulande immer noch ein Richter und kein Anwalt.

Stimmt.
Aber eventuell wollte der Anwalt damit zum Ausdruck bringen, das er eventuelle Rückforderungen im Falle des obsiegens des Vermieters diese aus der eigenen Tasche bezahlt?




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

Was sagt denn der Vermieter dazu? Gibt es noch in anderen Wohnungen ähnliche Probleme? Was für eine Aussenwand hat das Haus? Tritt das nur an Aussenwänden auf oder auch in innenliegenden Wänden?

30 Min lüften ist im Übrigen viel zu lange, am besten lüftet man quer und zwar ca 5 Min, 10 Min ist schon lange.

Beim Kochen das Fenster auf Kipp bringt im Übrigen nichts, sondern nach dem Kochen das Fenster ganz! für einige Minuten öffnen. Beim Kochen und anschliessendem Lüften die Tür der Küche geschlossen halten.

Wird in der Küche geheizt?

Und ähm naja, den Satz: ohne Heizung nicht bewohnbar habe ich nicht ganz verstanden, keine Wohnung oder kein Haus ist in Deutschland ohne Heizung bewohnbar, wir leben ja nicht in Florida, wo Winter bei +10 Grad herrscht.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Selbst 10 Grad wären ein wenig "frisch".



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen