Feuchte Wände, undichte Fenster etc....

24. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Biberzahn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Feuchte Wände, undichte Fenster etc....

Hallo,

ich habe feuchte Wände mit Schimmelbildung, Fenster die seit dem Bau des Hauses 1965 nicht mehr verändert wurden und folglich undicht sind. Zwei Fenster werden auch zunehmend blind. Desweiteren habe Mäuse, Ratten oder einen Marder in dem Hohlraum zwischen meinen Decken und dem Fußboden des Mieters über mir. Die feuchten Wände und der Schimmel stammen durch die Feuchtigkeit im Boden. Im Flur löst sich schon die Latextapete von der Wand und das Laminat kommt hoch. Die Vermieterin ist über all diese Mängel informiert, sieht sich aber nicht veranlasst diese zu beseitigen. Wie kann ich die Miete mindern. Welche Frist zur Beseitigung kann ich der Vermieterin setzen?

Über eine oder mehrere Antworten würde ich mehr sehr freuen.

LG Biberzahn

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

1. Frist von 2 Wochen und wenn nichts passiert, entsprechende Mietminderung ankündigen.

Mein Tipp: Neue Wohnung suchen. Ist besser für die Gesundheit und im Endeffekt auch für Deine Nerven.

;)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Biberzahn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Franceska,

ja ich bzw. wir suchen ja auch schon nach einer anderen Wohnung. Da aber zur Zeit nur mein Freund Geld verdient, ist das nicht so leicht wieder etwas zu finden was keine Horrormiete kostet. Aber im Grunde hast du recht, für unsere Gesundheit ist das wirklich alles andere als gut. Ich werde jetzt nochmal zum Mieterverein gehen, da eintreten (kann man immer gebrauchen) und dann mit denen mal beschnacken wie wir vorgehen. Ich werde aber auch schon mal eine Mängelliste erstellen und diese dann mit der Ankündigung der Mietminderung und der Fristsetzung von 14 Tagen an die Vermieterin schicken. Ich könnte das Schreiben auch hinbringen weil sie direkt im Nachbarhaus wohnt, aber wegen diesem ganzen Kram reden wir schon länger kein Wort mehr miteinander. Naja, schauen wir mal.....;)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stratege
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 22x hilfreich)

Hi! Ich denke die Mängel sind dem Vermieter bekannt. Hast Du das nicht per Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter geschickt? Wenn nicht, dann ist das schlecht. Dann solltest Du das schnellstens nachholen und eine Frist setzen, um mit der Behebung der Mängel zu beginnen. Weiterhin sollte aus dem Schreiben hervorgehen, daß Du gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Miete mindern wirst, wenn nichts passiert. Hatte auch ne Wohnung mit Schimmel und ich rate dir auszuziehen. Um das Zeug wegzubekommen sind sehr aufwendige und teure Maßnahmen notwendig, die nur wenige Vermieter bereit sind zu tragen. In meiner alten Wohnung hätte das ganze Haus von außen isoliert werden müssen, sämtliche Wände ausgestemmt werden und der ganze Keller neu gemacht werden müssen (weil die Isolierung unter dem Haus kaputt war. So hatten wir selbst im Sommer nasse Wände. Bei sowas würde ich überhaupt keine Miete mehr zahlen und die Kohle nehmen um mir was neues leisten zu können. Soll doch der Vermieter klagen. Na und! Da bist Du schon lange weg. Ich empfehle Dir noch viele Fotos von den ganzen Mängeln zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Ich stimme Stratege weitestgehend zu. Allerdings empfehle ich, den Brief per Einwurfeinschreiben zu verschicken. Das reicht als Nachweis für die Zustellung vollkommen aus und hat den Vorteil, dass dieses auf jeden Fall - durch Einwurf in den Briefkasten mit Bestätigung durch den Zusteller - zugestellt wird. Ein Übergabeeinschreiben, egal ob mit oder ohne Rückschein, muss dem Empfänger übergeben werden. Ist er nicht zuhause, wird er benachrichtigt. Holt er das Einschreiben dann nicht ab, ist es auch nicht zugestellt.

Um eine 100% Mietminderung zu rechtfertigen, muss die Wohnung auch zu 100" unbrauchbar sein. Dafür müssen schon mehr als gravierende Mängel in allen Räumen vorliegen. Ob das hier der Fall ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Natürlich kann man es einfach darauf ankommen lassen, das der Vermieter die einbehaltene Miete einklagt. Das dauert schließlich auch alles seine Zeit. Das muss aber letztendlich jeder für sich selber entscheiden. Bringt im Übrigen auch zusätzliche Kosten mit sich.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Biberzahn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten.
@ Stratege

Wir haben hier noch nicht mal einen Keller drunter. Soweit ich weiss war das Haus bis zum Umbau 1965 ein *******estall. Na gut, ist es im übertragenen Sinne heute ja auch wieder ;) An der Butze ist seit Jaaaahhhren nix mehr gemacht worden. Die Tapete im Hausflur hat auch ein paar Jahrzehnte auf dem Buckel und wie ich feststellen konnte sind dort auch feuchte Stellen und die Tapete incl. Putz lösen sich von der Wand.

Ich werde jetzt ein Schreiben an die Vermieterin aufsetzen und das per Einwurfeinschreiben verschicken. Wir sind aber auch schon dabei uns nach etwas anderem umzusehen. Wohnungen gibt´s genug, man muss sie nur bezahlen können.

Nochmals danke für die Antworten.

Gruß
Biberzahn

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.260 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen