Ich wurde vom Gericht zu Arbeitsstunden verurteilt.
Ich telefonierte mit der JGH, und bat darum, mir Einrichtungen zu nennen, wo ich diese Arbeitsstunden erfüllen kann.
Die JGH meinte, ich müsse persönlich vorbeikommen, da ich noch Fragen zu beantworten habe.
Zähneknirschend zugestimmt.
Da hin gefahren, knapp zwei Stunden Fahrt.
JGH teilt mir zwei Einrichtungen mit.
Auf Nachfrage, wieso die JGH mir dies nicht telefonisch mitteilen konnte, gab es keine Antwort.
Die Arbeitsstunden letzte Woche absolviert.
Meine Frage:
Kann ich vor dem Verwaltungsgericht klären, ob das Verhalten der JGH rechtswidrig war?
Ich musste des wegen einen halben Tag Urlaub nehmen.
Feststellen, dass das Verhalten der JGH rechtswidrig ist?
8. Januar 2006
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Frage vom 8. Januar 2006 | 17:20
Von
Status: Schüler (430 Beiträge, 52x hilfreich)
Feststellen, dass das Verhalten der JGH rechtswidrig ist?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2006 | 12:25
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 654x hilfreich)
"Ich wurde vom Gericht zu Arbeitsstunden verurteilt", dies setzt voraus, dass Sie straffällig geworden sind.
Nun wollen Sie, weil Sie Anfahrt hatten, die Gesetzmäßigkeit prüfen? Ich glaube es nicht.
Leisten Se Ihre trafe ab und halten zuerst Sie sich an die Gesetzmäßigkeiten, bevor Sie diese bei anderen anzweifeln.
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