Festnahme trotz Visum Familiennachzug

5. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
slowjoker
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)
Festnahme trotz Visum Familiennachzug

Halli hallo ihr lieben
In Erster Linie möchte ich euch allen Ein frohes neues Jahr wünschen.
Ich hatte damals mehrere Jahre in Deutschland gelebt.Wurde im jahre 2002 Festgenommen und zu einer Jugendstrafe von 6 jahren wegem versuchten Mord Verurteilt ich habe damals meine 4 Jahre und 5 Monate Abgesessen und wurde danach Abgeschoben.Als ich Abgeschoben wurde sagte man mir ich würde eine Lebenslange Einreisesperre für Deutschland bekommen.Mitlerweile Lebe ich seit ca 6-7 Jahren wieder in der Türkei und habe hier meine Bezaubernde Freundin die selbst eine Deutsche ist,durch die Arbeit kennengelernt.Mitler weile haben wir gemeinsahm eine 5 Monate alte Tochter die mit ihrer Mutter in Deutschland Lebt.Es ist gewillt von unserer seits aus das ich bei der erziehung des kindes dabei sein soll in Deutschland.Nun ich habe einen Visum beantragt natürlich mit dem Nachweiss der Vaterschaftsanerkennung und der Geburts Uhrkunde unseres Gemeinsahmen Kindes.Ich habe heute einen einen Visum für für 90 Tage erhalten Mit der Einreise
begründung Familiennachzug.Nun ich habe auch waerend dessen wir darauf gewartet haben daß das Visum bewilligt und akzeptiert wird meine wieder Einreisesperre behoben.Ich darf ofiziel am Montag Einreisen.Doch was ist mit der Reststrafe von ca 1,5 Jahren??? Werde ich am Flughafen sofort festgenommen und was für Optionen habe ich da???? Neben bei bemerkt habe ich mitler weile auch meinen Anwalt damit beauftragt meine Reststrafe auf Bewaehrung um zu wandeln doch er ist seit Monaten dabei und es tut sich nichts.Die Statsanwaltschaft wollten von mir ein Führungszeugniss und einige andere Unterlagen bezüglich meiner Zeit die ich hier in der Türkei verbracht habe.Die wurden alle der Statsanwaltschaft mit einer Übersetzung die auch vom Notar Beglaubigt wurde vor gelegt.Was soll ich tun?? Wenn ich verhaftet werde besteht da die Möglichkeit wieder Entlassen zu werden noch bevor die 90 Tage abgelaufen sind?? oder Wenn sie abgelaufen sind kann man mich wieder abschieben oder bekomme ich danach meinen Aufhenthalts erlaubniss ????
Och Mensch ich binn Ratlos!!! Weiß mir da Jemand weiter zu helfen!!!?????? :???: Und wenn ich ich ohne Probleme wieder Einreisen darf wie hoch ist die Warscheilichkeit das durch das Familiennachzugs Visum eine Aufhendhaltserlaubniss bekomme???
Bedanke mich im Vorraus und Entschuldige mich für meine Rechtschreib Fehler.
Aber ich bin ein Türk und ich darf das :)

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)


Ob und inwieweit Du Deine Reststrafe noch absitzen musst oder die zur Bewährung ausgesetzt wird, entscheidet die Staatsanwaltschaft bzw. Strafvollstreckungskammer.

Das lässt sich von hier aus nicht beurteilen.

Da Du bereits einen Anwalt beauftragt hast, wird der am Besten wissen was zu tun ist und wie Deine Chancen stehen.

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5x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das ist kein ausländerrechtliches, sondern ein strafrechtliches Problem. Noch vor einigen Jahren gab es da eine Regelung, die zwingend einen Widerruf der Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung vorsah, sofern der Täter wieder einreiste. Ob sich da was geändert hat, d.h. ob die Staatsanwaltschaft da überhaupt einen Entscheidungsspielraum hat, das dürfte sich aus den einschlägigen Bestimmungen der Strafprozessordnung ergeben. So ab etwa 400 oder noch weiter hinten. Aber, die Bestimmung ist doch in dem seinerzeitigen Beschluss genannt. Also, dort nachschauen und dann den Gesetzestext heraussuchen.

wirdwerden

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5x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Daraus ergibt sich: der Betreffende hat gar nichts zu befürchten, wenn er mit seinem 90-Tage-Visum nach Deutschland einreist und rechtzeitig wieder ausreist.

Da solltest Du Dir keineswegs so sicher sein, denn das sind zwei unterschiedliche Paar Stiefel, einmal der ausländerrechtliche und zum Anderen der strafrechtliche Aspekt.

Am Klügsten wäre es, wenn er vorher eine Selbstauskunft beim Bundesverwaltungsamt (Ausländerzentralregister) und bei der Staatsanwaltschaft einholen würde.



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5x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Deniz200
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Slowjoker habe änliches hinter mir, bin nach Deutschland gereist wurde direkt am Flughafen festgenomen und muste meine Reststrafe absitzen.
Da ich kein deutscher Statsbürger war und keinen Aufenthaltstitel hate bekam ich nicht einmal einen Pflichtverteidiger.
Lass es sein es sei denn du hast ein dicker Bankonto und kanst es dir leisten.
Danach wurde ich wieder abgeschoben!
Ob du kinder hast oder nicht interesirt die leute nich...



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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wozu braucht man einen Pflichtverteidiger beim Absitzen der Reststrafe?

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"Morgenstund ist ungesund."

5x Hilfreiche Antwort



#10
 Von 
slowjoker
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Bedanke mıch für eure Antwoten.
Wenn ıch meıne Reststrafe abgesessen habe wie hoch ıs da noch dıe Warscheınlıchkeıt das ıch nach vollendung meıner Strafe ın Deutschland wıeder meınen Vısum bekomme oder sogar eınen Aufhenltserlaubnıss.
Ist es möglıch das ıch ım Gefaengnıss sogar eınen Vısum oder eıne Aufenthaltserlaubnıss beantrge und es sogar bekomme????
Wıe gesagt ıch habe noch eın Vısum der ımmer noch gültig ıst Wegen Famılıennachzug.was für Optıonen bleıben mır dabeı??
Ich brauche keın plıchtverteıdıger.Wıe ıch schon sagte habe ıch eınen anwalt ın Deutschlan der halt etwas lahmarschıg ıst.
Und für eıne Strafe dıe du damals verbrochen hast und absıtzen musst kann dır deın Anwalt oder Pflıchtverteıdıger auch nıcht helfen.Ganz egal ob du Deutscher oder eın Kanacke bıst.Das Urteıl wurde damals ausgesprochen.
Also schwachsınn nachnem Pflıchtverteıger verlangen zu wollen.
Aber danke dır trotzdem für deıne Informatıon.

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
slowjoker
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Das ıst rıchtıg.
Wenn dıe sperre nıcht aufgehoben waere würde ıch nıemals eınen Vısum bekommen.Weder zu Urlaubs zwecken noch anderer seıts.

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