Halle liebe Community,
ich habe 33 Tage a 6 Stunden gemeinnützige Arbeit aufgebrummt bekommen.
Ob verdient oder nicht, sei mal dahin gestellt...
Nun habe ich bereits eine Stelle zur Ableistung angenommen und auch schon 8 Tage a 6 Stunden gearbeitet.
Jetzt hat sich aber zufällig eine super Gelegenheit aufgetan, eine Festanstellung zu bekommen. Da ich seit einiger Zeit arbeitslos war und meine Frau sich gerade selbstständig macht, wäre dies wirklich eine ideale Möglichkeit unseren Lebensstandart endlich mal wieder ein wenig zu erhöhen.
Meine Frage:
Kann ich die Sozialstunden wieder zurück in eine Geldstrafe umwandeln lassen?
An für sich war es ja mal eine Geldstrafe, die dann in Sozialstunden umgewandelt wurde, da ich nicht zahlen konnte und natürlich nicht für 33 Tage in Haft wollte.
Ist es jetzt noch möglich eine Ratenzahlung zu vereinbaren?
Oder müsste ich den jetzt noch offenen Betrag dann sofort begleichen?
Gibt es einen Weg daraus zu kommen?
Ich will diesen Job unbedingt und ich müsste diesen so schnell es geht antreten um ihn zu bekommen...
Ich bin für jeden Tipp dankbar!
Liebe Grüße
Hennok
Feste Anstellung trotz Sozialstunden?
8. Januar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 8. Januar 2009 | 12:37
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 0x hilfreich)
Feste Anstellung trotz Sozialstunden?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. Januar 2009 | 17:08
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 28x hilfreich)
Hallo,
genaue Auskunft gibt Ihnen die Geschäftsstelle für Strafvollstreckung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die ist für Sie der richtige Ansprechpartner.
Unterstreichen Sie Ihre Angaben immer durch Unterlagen (Arbeitsvertrag usw.).
Gruß Youngdriver
#2
Antwort vom 9. Januar 2009 | 17:58
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Hi,
prinzipiell ist das möglich. Eine neue Ratenzahlung dürfte bewilligt werden. Man sollte nur nicht so oft zwischen gem. Arbeit und Ratenzahlung hin- und herspringen.
Hier (in Berlin) gäbe es auch folgende Möglichkeit: Man leistet die Sozialstunden am Sonntag. Das muß begründet werden, aber ein Job werktags reicht völlig aus. Und jeder Sonntag zählt dann als zwei Arbeitstage!
Gruß vom mümmel
Und jetzt?
Schon
267.055
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten