Fertigstellung in Gefahr

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
MyNewHome
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Fertigstellung in Gefahr

Hallo,
wir lassen ein Einfamilienhaus bauen. Bauträger lässt uns mehr und mehr zappeln. Terminvereinbarung ist in Verzug. In 2 Wochen sollte laut Bauablaufplan Fertigstellung sein, was utopisch ist. Fliesenleger, Innentreppe, Innentüren usw. noch nicht in Sicht. Hinhaltetaktik. Wir bekommen desweiteren laut schriftl. Vereinbarung von ihm eine Kostengutschrift für Eigenleistung, die auch noch nicht erfolgt ist. Außenputz, der schon vor dem akuten Winterbruch laut Plan hätte erfolgen sollen, fehlt noch. Natürlich haben wir ihn auch noch nicht gezahlt.
In den nächsten Tagen soll die im Preis enthaltene Küche (lt. Bau-/Leistungsbeschreibung) von ihm vor Anlieferung bezahlt werden, woran wir inzwischen begründete Zweifel haben.
Die anderen Teilzahlungen sind laut Zahlungsvereinb. und Baufortschritt durch uns pünktlich erfolgt.
Einige von ihm beauftragte Handwerksfirmen haben noch keinen Euro für die bereits erbrachten Leistungen erhalten.
Eine bereits geforderte Rechnung für den Energieausweis, wo uns durch eine Firma 600 EUR abverlangt wurden, hat der Bauträger inzwischen selbst an einen Anwalt weitergegeben, weil der Preis Wucher ist.
Es gibt auch mittelschwere Baumängel (schiefe Wände im Holzständerbau), die er trotz Hinweis nicht beseitigen lies bzw. tritt der Handwerker nicht an, weil er ja noch kein Geld von ihm bekommen hat.

Nach Unterzeichnung des Vertrages, hat uns der BT trotz unermüdlichen Nachfragens nicht die Fertigstellungsbürgschaft bringen wollen/können(?). Hingegen wollte er eine Garantie, dass die Zahlungen ausschließlich an ihn geleistet werden.

Ich weiß, das klingt alles sehr wackelig und die Anfangseuphorie und Begeistung über die ersten Baufortschritte sind lange verflogen.

Nun die wichtigste Frage, Anwalt jetzt bereits einschalten? Liegt auf der Hand oder? Auf Einhaltung des Fertigstellungstermins drängen, der allerdings nur lt. Bauablaufplan ersichtlich ist? Womit können wir rechnen. Wie wird dann der Ablauf sein. Können wir selbst Handwerker beauftragen, Vertrag kündigen o. ä.?
Wir müssen ab März aus unserer Wohnung raus sein, somit ist der Fertigstellungstermin wichtig und war auch ausreichend gepuffert.

Habt Ihr Tipps oder Erfahrungen? DANKE!!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Gutachter einschalten, der euch sagt, was ihr tatsächlich vereinbart habt und was ihr bekommen habt und wo ihr gegen angehen solltet.
Energieausweis bevor das Haus überhaupt fertig gestellt ist?

Einen Rat habe ich nicht - nur den Hinweis, das Häuser oft erst Wochen/Monate nach dem geplanten Termin fertig werden. Sucht euch eine Alternative (vielleicht eine Ferienwohnung und verhandelt den Preis), denn in einem zugigem Haus möchtet ihr sicher nicht wohnen, oder?
Hoffentlich ist etwas vereinbart, falls der Übergabetermin nicht eingehalten wird.

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"sika0304"

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#2
 Von 
Frau Helga
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 74x hilfreich)

Ich würde erst mal abwarten.
Bei diesem schlechten Wetter ist eine Bauverzögerung normal.
Mit dem Vermieter sprechen, dass ihr die Wohnung vorraussichtlich erst später verlassen könnt. Ist halt blöd für euer Mietverhältnis, aber nicht zu ändern.

Der Energieausweis kann vorab erstellt werden. Warum nicht. Er ist halt nicht Verbrauchsabhängig, sondern in der anderen, aufwendigeren Form. Den Preis hierfür wird durch den jeweiligen Aufwand bestimmt, und kann durchaus variieren.

Gutachter würde ich auch empfehlen und mit ihm ein Beweissicherungsverfahren einleiten, dann kann dir eigentlich nichts passieren.

Das Geld kann selbstverständlich nur an den Bauträger gezahlt werden, denn er ist dein Vertragspartner, und nicht die ausführenden Firmen. Das meint er bestimmt. Zurückhalten, je nach Baufortschritt.

Und ganz wichtig: Ruhe bewahren!

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#3
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

quote:
Bei diesem schlechten Wetter ist eine Bauverzögerung normal.



Mag ja sein, dass das bei diesem Wetter normal ist, die Vereinbarung über den Termin der Fertigstellung bleibt deshalb weiterhin gültig!

Es ist kaum möglich, zu alledem eine allgemeingültige Aussage zu machen, weil nicht klar ist, was hier taktisch richtig ist. Man könnte den Bauträger freundlich darauf hinweisen, dass man selbstverständlich alle Leistungen sofort vergüten werde, sobald die bereits gerügten Mängel behoben sind etc.

Es ist m. E. nicht unbedingt notwendig, jetzt schon darauf hinzuweisen, dass man ggf. Ersatzansprüche geltend machen wird wegen z. B. verspäteter Fertigstellung (Ersatzwohnung, Mietkosten für den Zeitraum ab vereinbartem Termin der Fertigstellung, doppelter Umzug, Lagerung von Möbeln etc., Fahrtkosten....), denn diese Ansprüche kann man auch dann geltend machen, wenn sie tatsächlich entstehen. Wenn der Vermieter die Verlängerung des Mietvertrages nicht ermöglichen kann oder will, entstehen solche Kosten jedenfalls und diese sind vom Bauträger zu tragen, wenn es eine eindeutige Vereinbarung zum Zeitpunkt der Fertigstellung gibt.

Wenn auch die Handwerker noch kein Geld bekommen haben, könnte man die Zahlungsfähigkeit des Bauträgers anzweifeln. Definitiv würde ich nichts mehr im Voraus bezahlen, zumal erhebliche oder womöglich sogar statische Mängel vorliegen.


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