Hallo,
vielleicht kann mir jemand auf diesem Wege eine kurze Frage zum Fernabsatzgesetz und dessen Auslegung beantworten?
Ist der Käufer von Konzertkarten über das Internet ebenfalls widerrufstechnisch geschützt, auch wenn die AGBs des Verkäufers dieses ausschließen? Oder kann man den Kaufvertrag(über Konzertkarten für April) grundsätzlich nicht widerrufen, da die Vorschriften über Fernabsatzverträge bei einem derartigen Vertrag
keine Anwendung finden, da es sich vielleicht im weitesten Sinne um eine Dienstleistung im Freizeitbereich handelt, die temporär eingegrenzt ist.
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"Herzlichen Dank und viele Grüße
Elmar"
Fernabsatzgesetz, Konzertkarten, Widerruf
6. März 2003
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Frage vom 6. März 2003 | 10:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fernabsatzgesetz, Konzertkarten, Widerruf
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#1
Antwort vom 6. März 2003 | 13:09
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Hallo Elmar,
es ist wirklich sehr fraglich, ob die Bestellung von Konzertkarten unter die Ausnahme von § 312b III Nr. 6 BGB
fällt und somit kein Widerruf möglich ist.
Im gängigen Kommentar (Palandt) steht dazu nix - nur Pauschalreisen oder Hotelzimmermiete fallen darunter.
Im alten FernAbsG waren die Konzertkarten noch explizit als Ausnahme formuliert - mit der Begründung dass der Konzertveranstalter ja sein Konzert planen muss und auf die Kartenverträge vertrauen muss - vielleicht zieht diese Argumentation nicht mehr wirklich.
Sorry, aber auch in sonstigen Quellen konnte ich nix konkretes finden.
Gruss
MCNeubert
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