Ferienwohnung storniert - Gast will Stornokosten nicht zahlen

18. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
brewmaster4077
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ferienwohnung storniert - Gast will Stornokosten nicht zahlen

Hallo.
Gast hat mich 25 Tage vor Anreise informiert, daß seine Frau schwanger sei und er die 600 km Reise an die Nordsee nicht antreten könne. Seiner Ansicht nach sei das eine besondere Situation und er fragte, ob er das angezahlte Geld (60€) zurück bekomme.
Laut meinen Vertragsbedingungen fallen bei Stornierungen innerhalb von 30 Tagen 80% des Mietpreises an. Darauf habe ich ihn aufmerksam gemacht und zusammen mit ihm versucht, die Wohnung neu zu vermieten. D.h. er wurde gebeten in seinem Freundeskreis zu fragen und ich habe sofort Last Minute Angebote eingestellt. Leider hat es nicht geklappt und wir haben keinen Ersatzmieter.
Jetzt habe ich ihn angeschrieben und ihn höflich gebeten, die restlichen (120€) zu zahlen. Es kommt keine Reaktion und ich gehe davon aus, daß er nicht zahlt.
Muß ich zu einem Anwalt gehen? Wie muß ich das Thema angehen?

Vielen Dank
MK

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

lt. Mietrecht stehen Ihnen diese Gebuehren zu, denn das Mietrecht sieht vor dem Mietbeginn keinen Ruecktritt vom Vertrag vor, sowohl von der Vermieter- als auch von der Mieterseite. Die Hoehe der berechneten Gebuehren ist auch ok, denn ersparte Aufwendungen betragen rd. 20 %, die Sie bereits herausgerechnet haben.

Private Gruende eines Ruecktritts, wie hier die Schwangerschaft, sind Sache des Mieters und fallen nicht in Ihren Einflussbereich.

Sie sollten sich nochmals nachweisbar schriftlich an den Mieter wenden, eine Fristsetzung fuer die Zahlung von 14 Tagen festlegen und auf das Mietrecht hinweisen. Bei fruchtlosem Ablauf bleibt nur der Weg zum Rechtsanwalt, mit fuer Sie besten Aussichten auf einen Erfolg.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Naja, ein Rechtsanwalt muss es nicht gleich sein, ein gerichtlicher Mahnbescheid reicht dann auch schon aus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von micbu):
......Naja, ein Rechtsanwalt muss es nicht gleich sein....,

Wenn der Schuldner erfolgreich unter Verzug gesetzt wurde, warum soll der Glaeubiger dann noch Klimmzuege unternehmen = Mahnbescheidforumar besorgen und ausfuellen, zustaendiges Mahngericht ermitteln, also alles in allem ein aufwaendiger Vorgang, allein von der Zeit her. Das alles ist fuer einen Rechtsanwalt einfacher, da es zum taeglichen Geschaeft gehoert.


Viele Gruesse
bernardoselva

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