Ferienwohnung gebucht - nun Preiserhöhung um mehr als 100%

21. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Jurco
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ferienwohnung gebucht - nun Preiserhöhung um mehr als 100%

Hallo!

Ich hatte über eine Online-Plattform am 06.10.2015 eine Ferienwohnung in Italien gebucht. Der Preis von 237,46 EUR für 7 Tage kam mir zwar unschlagbar günstig vor, doch auch nach mehrmaligem Besuch der Website und eingehender Recherche änderte sich nichts an diesem Preis, so dass ich schließlich die Buchung vornahm.

Es gab auch prompt eine Bestätigung per Mail in englischer Sprache. Hier ein kurzer übersetzter Auskunft:

Zitat:
Gute Nachrichten: Sie haben Ihre Reservierung für das Apartment *** erfolgreich abgeschlossen. Hiermit erhalten Sie alle Informationen, die Sie benötigen. Lesen Sie sie gründlich: es gibt noch einige wichtige Dinge, die Sie tun müssen.

Details Ihrer Reservierung

Referenz: ***
Der Name der Wohnung: ***
Vollständige Adresse der Wohnung : ***
Anreisedatum: 21/03/2016
Abreisedatum: 28/03/2016

Gesamtsumme : 237,46 EUR
Anzahlung (inkl. MwSt) : 47,49 EUR

Restzahlung:
Mietpreis : 189,97 EUR
Kaution: 200,00 EUR

Hier haben Sie weitere detaillierte Informationen über jede Einheit, für die Sie eine
Reservierung vorgenommen haben:

Einheiten 1
Erwachsene 5
Tage 7
Mietbetrag 189,97 EUR
Gesamtpreis 237,46 EUR

Zusammenfassung Betrag
• Gesamtmenge der Einheiten 1 : 237,46 EUR
• Zahlung für die Buchung ( IVA inbegriffen) : 47,49 EUR

Was muss noch bezahlt werden?

• Mietpreis (an den Besitzer zu zahlen): 189,97 EUR
• Kaution ( wird zurückerstattet , wenn Sie abreisen ) : 200,00 EUR

Bezahlung
• Währung: EUR
• Mietbetrag:
20% spätestens 1 Tag nach der Reservierung . Zahlungsmethode: Banküberweisung (+ Gebühren)
80% bei der Ankunft. Zahlungsmethode: Bar
• Kaution:
Bei der Ankunft am Appartment ( 200,00 € )
Zahlungsmethode: Bar
Rückerstattung: bei der Abreise

Die Anzahlung wurde auch direkt (unmittelbar nach Buchung im Internet) von meiner Kreditkarte abgebucht.
1 Tag danach erhielt ich die Rechnung zur Anzahlung ("invoice booking services").

Dann am 15.10. (9 Tage nach Buchung und E-Mail-Bestätigung) folgende Mail (wiederum in englisch):

Zitat:
Sehr geehrter Kunde,

wir schreiben Ihnen, um Sie über ein Problem mit der Reservierung für die Wohnung *** zu informieren.

Leider wurden wir nun durch den Eigentümer informiert, dass auf Grund eines Fehlers von seiner Seite der Preis des Appartements nicht richtig ist. Der Preis für diese Wohnung wäre € 510 € plus bereits bezahlte Reservierungsgebühr (47,49 €).

Wenn Sie den vom Besitzer vorgeschlagenen Preis akzeptieren, werden wir Ihre Reservierung ändern.

Allerdings haben wir weitere Wohnungen auf unserer Website mit unterschiedlichen Preisen und wir bitte Sie diese zu prüfen und uns wissen zu lassen, ob es ein anderes Apartment gibt, die Ihren Anforderungen gerecht wird, damit wir Ihre Buchung ändern können.

Wir freuen uns auf Ihre Antwort.


Telefonisch sind die Damen und Herren leider nicht erreichbar und verweisen immer auf die Website bzw. die Möglichkeit Kontakt per Mail aufzunehmen. Ich hatte irgendwann doch mal jemanden am Telefon, der ein bißchen Deutsch sprach und mir einen Rückruf zusicherte, der jedoch ausblieb. Statt dessen erhielt ich die obige "Es gibt ein Problem"-Mail noch einmal in deutscher Sprache.


Nun meine eigentliche Frage:

Ist es rechtens, dass der Preis im Nachhinein noch geändert werden kann? Es ist ja keine Kleinigkeit. Schließlich wurden aus ursprünglich 237,46 EUR jetzt auf einmal 557,46 EUR!

Was kann ich nun unternehmen? Ich möchte weder ein anderes Apartment suchen, noch den neuen Preis bezahlen.
Haftet der Vermittler für die falsch erstellte Bestätigung bzw. muss er für die Mehrkosten der Nachforderung aufkommen?
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermittlers sind kurz und wenig aussagekräftig.

Freue mich über Antworten!
Gruß Jurco


-- Editier von Jurco am 21.10.2015 14:42

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16552 Beiträge, 9319x hilfreich)


Zitat:
Ist es rechtens, dass der Preis im Nachhinein noch geändert werden kann? Es ist ja keine Kleinigkeit. Schließlich wurden aus ursprünglich 237,46 EUR jetzt auf einmal 557,46 EUR!

Siehe hier:
http://www.urlaubsguru.de/reisemagazin/preisfehler-error-fares-urlaub/

Es kommt also auf den Grund an, warum ursprünglich ein falscher Preis verlangt wurde.
Man kann Sie nicht zwingen den höheren Preis zu akzeptieren.
Wenn(!) der Anbieter einen zulässigen und nachweisbaren Anfechtungsgrund hat, Sie aber den höheren Preis nicht akzeptieren wollen, dann gibt es halt keine Reise.

Zitat:
Was kann ich nun unternehmen? Ich möchte weder ein anderes Apartment suchen, noch den neuen Preis bezahlen.

Denn Grund für den falschen Preis in Erfahrung bringen.
Sollte aber tatsächlich ein zulässiger und nachweisbarer Anfechtungsgrund vorliegen, dann werden Sie entweder ein anderes Apartment suchen oder den neuen Preis bezahlen müssen.

Zitat:
Haftet der Vermittler für die falsch erstellte Bestätigung bzw. muss er für die Mehrkosten der Nachforderung aufkommen?

Im Regelfall: Nein

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Sehr geehrter Kunde,
wir schreiben Ihnen, um Sie über ein Problem mit der Reservierung für die Wohnung *** zu informieren.

Leider wurden wir nun durch den Eigentümer informiert, dass auf Grund eines Fehlers von seiner Seite der Preis des Appartements nicht richtig ist. Der Preis für diese Wohnung wäre € 510 € plus bereits bezahlte Reservierungsgebühr (47,49 €).

Wenn Sie den vom Besitzer vorgeschlagenen Preis akzeptieren, werden wir Ihre Reservierung ändern.

Allerdings haben wir weitere Wohnungen auf unserer Website mit unterschiedlichen Preisen und wir bitte Sie diese zu prüfen und uns wissen zu lassen, ob es ein anderes Apartment gibt, die Ihren Anforderungen gerecht wird, damit wir Ihre Buchung ändern können.

Wir freuen uns auf Ihre Antwort.


Das ist in meinen Augen keine Anfechtung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Ist denn hier deutsches oder italienisches Recht anzuwenden. Wo sitzt die Online-Plattform?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16552 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Das ist in meinen Augen keine Anfechtung.

Zumindest grenzwertig.

Das praktische Problem ist aber einfach, dass der Anbieter am längeren Hebel sitzt.
Wenn der Anbieter die Buchung des Fragestellers nun einfach storniert (egal ob er nun dazu berechtigt ist, oder nicht), dann müsste der Fragesteller klagen - und zwar in Italien.
Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei unterschiedliche Dinge.

Das was der Anbieter macht, ist wahrscheinlich nichts rechtens. Durchkommen wird er damit aber schon. Denn unter Kosten/Nutzen-Aspekten lohnt es sich wohl nicht, dagegen etwas zu unternehmen (zumal ein Gerichtsverfahren wahrscheinlich ohnehin nicht bis zum gewünschen Reisetermin abgeschlossen wäre)..


-- Editiert von drkabo am 22.10.2015 00:15

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

hier waere zunaechst einmal grundsaetzlich zu klaeren, handelt es sich bei er Buchungsplattform, die entsprechend den Ausfuehrungen in Italien angesiedelt ist, um einen Reiseveranstalter oder lediglich um einen Vermittler.

Als naechster Punkt waere zu klaeren, gibt es in Italien ueberhaupt einen Anfechtungsparagraphen im Sinne des deutschen BGB 119. Wenn ja, welche Formen muessen bei Anfechtung eingehalten werden.

Es ist also purer Unsinn von vornherein Mutmassungen aufzustellen, ob die offensichtliche Anfechtung korrekt formuliert wurde oder nicht.

Nach jetzigem Stand will der Vermieter die Fewo nicht zu dem Preis vermieten, wie er in der Offerte ausgeschrieben war. Eindeutig sitzt der Vermieter am laengeren Hebel, da der Mieter sich jetzt um einen Rechtsanwalt bemuehen muss, der sich im italienischen Recht auskennt, und der ggfl. vor Reiseantritt vor einem italienischen Gericht durchzusetzen vermag, dass der urspruenglich vereinbarte Mietzins eingehalten werden muss.

Zudem war fuer den Mieter leicht erkennbar, dass der Mietzins fuer 5 erwachsene Personen eigentlich utopisch war. Ich koennte mir vorstellen, dass ein solcher Umstand auch in Italien durchaus vor Gericht positiv fuer den Vermieter ausgelegt werden wuerde.

Insgesamt halte ich fuer die Hoehe des Betrages, um den es hier geht, rechtliche Schritte fuer unverhaeltnismaessig aufwaendig. Ich wuerde also entweder akzeptieren oder vom Buchungsauftrag zuruecktreten und mir ein anderes Objekt suchen.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jurco
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die zahlreichen und unglaublich schnellen Antworten. Sind alle sehr hilfreich! :)

Nach einigem Hin und Her unter uns 5 Urlaubern und der Erkenntnis, dass der Anbieter (Vermittler) seinen Sitz in England hat, haben wir uns dazu entschieden, jetzt doch einfach abzulehnen und die bereits getätigte Anzahlung erstatten zu lassen.

Aber trotzdem noch eine kurze Info:

Zitat (von bernardoselva):
Zudem war fuer den Mieter leicht erkennbar, dass der Mietzins fuer 5 erwachsene Personen eigentlich utopisch war.


Der Preis ist tatsächlich nicht utopisch. Wir haben uns bereits weiter umgesehen, um adäquaten Ersatz zu finden und liegen bisher bei allen (!) vergleichbaren Angeboten (gleiche Region, Entfernung Strand / Zentrum, Ausstattung...) unter 300,- EUR.
Es scheint einfach eine Nebensaison zu sein, die nicht unglaublich attraktiv für (Sommer-)Urlauber ist.


0x Hilfreiche Antwort

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