Ferienwohnung gebucht, nicht abgesagt --> Rechnung

4. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.02.2017 21:57:08
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 53x hilfreich)
Ferienwohnung gebucht, nicht abgesagt --> Rechnung

Hallo ich habe ein Problem:

Meine Frau hat im Dezember 2012 per Email eine Anfrage für eine Ferienwohnung gesendet (Angebot für Dezember 2013). Es kam ein Angebot mit Preisen etc und auf dieses Angebot hat meine Frau per Email zurückgeschrieben wortwörtlich:

quote:
Sehr geehrte Frau .....
wir würden sehr gerne das Angebot wahrnehmen.
Wie verfahren wir jetzt weiter?
Lg Fam ....


Nun hat meine Frau vergessen diese Ferienwohnung bzw diese Buchung ,durch den ganzen Weihnachts- bzw Vorweihnachtsstress und Ihre Krankheit zu stornieren und heute kam die Rechnung ins Haus geflogen mit dem Wortlaut:
quote:

Rechnung für die Vermietung Ferienappartement

Sehr geehrte Frau ....

hiermit stelle ich für die Vermietung des Ferienappartement von ... - ... in Rechnung.

Weil Sie die Anreise nicht antraten und mir keine Stornierung oder Information gegegeben haben, berechne ich ihnen folgende Kosten: für 5 Nächte = 190,00€.
Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von 190,00€ auf folgendes Konto.

Falls der Betrag bis zum 24.01. noch nicht da ist, werde ich diese Sache meinen Anwalt übergeben. Im Anhang ihre BEstätigung für die Buchung.

MfG



Die Anfrage und Buchung etc wurde alles per Email abgewickelt.
Ich weiss ist ärgerlich für den Inhaber der Ferienwohung, aber können die das Geld wirklich einklagen?

Danke für jeden Tip

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-- Editiert asus am 04.01.2014 17:36

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Warum nicht? Es wurde ein Vertrag geschlossen, der einseitig nicht erfüllt wurde.
Anders sieht es aus, wenn eine verbindliche Reservierung nur bei Vorkasse zustandekommt und diese nicht geleistet wurde. Meist wird in den Angeboten ein Verweis auf die örtlichen Beherbungsbedingungen gegeben. Auch diese wären zu prüfen. Stand die Wohnung wegen Eurer fehlenden Absage leer, dann sind die entgangenen Einnahmen, also ohne Endreinigung etc., zu zahlen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Was kam denn auf die Mail zurück? Wie sollte denn weiter verfahren werden?

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#3
 Von 
guest-12325.02.2017 21:57:08
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 53x hilfreich)

Hallo

So jetzt bin ich zu Hause, habe den ganzen Sachverhalt geklärt und die Gewissheit. Nachdem ich mit meiner Frau gesprochen habe und sie mir gesagt hat dass sie weder etwas gewusst noch gebucht hat, bin ich zu meiner Tochter.

Es hat sich herausgestellt dass meine Tochter diese Buchung getätigt hat, um uns als Eltern zu überraschen.

Dies ist ihr dann untergegangen und dadurch kam es dann zu diesen Missverständnis.

Was kann denn nun passieren? Unsere Tochter ist jetzt 16, war zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre jung und hatte Zugang zu meinen bzw unseren Pc. Sie ist doch noch gar nicht geschäftsfähig.

MfG


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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Vertrag schriftlich widerrufen, dabei die Minderjährigkeit der Tochter erwähnen. Verträge sind schwebend unwirksam, wenn die Tochter noch minderjährig ist. Ihr hattet keine Erlaubnis für den Vertragsschluss gegeben.

Davon abgesehen: Beantwortet mal die Frage von Pi. Wenn nämlich nichts zurückkam, weder genauere Daten (Anreisetag usw.), liegt zwar eine Willenserklärung (der Tochter) vor, aber weder Reservierungsbestätigung noch Reisedetails. Der Vertrag könnte man also trotzdem als gescheitert betrachten. Die haben sich ja auch nie geregt.

Wenn aber dann doch alles vorliegt, also nochmal eine Antwortmail kam, dann ist der Vertrag abgeschlossen werden und man hat nur noch das Argument der Minderjährigkeit.

Achja: Das ist eine gute Chance, der Tochter mal zu erklären, dass man solch wichtige Dinge wie Verträge behutsam und mit Vorsicht angeht, dass man ein Notizbüchelein hat, wo man so Dinge reinschreibt, ggf. nach 2 Wochen ausbleibender Antwort nochmal nachfragt etc. pp. Alt genug ist sie ja.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 04.01.2014 19:15

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#6
 Von 
guest-12325.02.2017 21:57:08
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 53x hilfreich)

Hallo

Pi:
Habe den Mailverkehr gecheckt, also es kam dann nach Zusage die Daten der Ferienwohnung mit sämtlichen Details wie Anreise, Abreise, Zahlung etc.

Florian:
Ich weiss schon warum ich ungerne bei delikaten Themen im Internet nach Rat frage. Es gibt immer Leute die zu jeden und allem ihre bescheidene Meinung abgeben, ohne jegliche Hintergrunginformationen zu kennen. Danke für nichts :)

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1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12325.02.2017 21:57:08
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 53x hilfreich)

Ja selbstverständlich hat die "gewünschte" Antwort die ich hier im Forum erhalte, etwas mit der Realität zu tun *kopfkratz*

An deiner Userwertung lässt sich einiges ablesen. Danke und schönen Abend

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#10
 Von 
guest-12325.02.2017 21:57:08
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 53x hilfreich)

Ja bis du im Thread aufgetaucht bist, hatte ich null (da ich nie Antworten / Feedback auf andere Threads gebe) und nun 1 negative. Hm von wem kommt diese wohl :grins:

Man man... kann jemand diese Kreatur entfernen?
Ich ignoriere dich einfach. Ein schönes Leben noch :cheers:

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