Hallo ich habe ein Problem:
Meine Frau hat im Dezember 2012 per Email eine Anfrage für eine Ferienwohnung gesendet (Angebot für Dezember 2013). Es kam ein Angebot mit Preisen etc und auf dieses Angebot hat meine Frau per Email zurückgeschrieben wortwörtlich:
quote:
Sehr geehrte Frau .....
wir würden sehr gerne das Angebot wahrnehmen.
Wie verfahren wir jetzt weiter?
Lg Fam ....
Nun hat meine Frau vergessen diese Ferienwohnung bzw diese Buchung ,durch den ganzen Weihnachts- bzw Vorweihnachtsstress und Ihre Krankheit zu stornieren und heute kam die Rechnung ins Haus geflogen mit dem Wortlaut:
quote:
Rechnung für die Vermietung Ferienappartement
Sehr geehrte Frau ....
hiermit stelle ich für die Vermietung des Ferienappartement von ... - ... in Rechnung.
Weil Sie die Anreise nicht antraten und mir keine Stornierung oder Information gegegeben haben, berechne ich ihnen folgende Kosten: für 5 Nächte = 190,00€.
Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von 190,00€ auf folgendes Konto.
Falls der Betrag bis zum 24.01. noch nicht da ist, werde ich diese Sache meinen Anwalt übergeben. Im Anhang ihre BEstätigung für die Buchung.
MfG
Die Anfrage und Buchung etc wurde alles per Email abgewickelt.
Ich weiss ist ärgerlich für den Inhaber der Ferienwohung, aber können die das Geld wirklich einklagen?
Danke für jeden Tip
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-- Editiert asus am 04.01.2014 17:36