Fenstertausch auf Garantie nach unserem Wunsch?

2. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
ruescherl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Fenstertausch auf Garantie nach unserem Wunsch?

Hallo zusammen!

Wir haben ein Problem mit unserem Fertighaushersteller bzw. des Fenster Lieferant wegen defekter Fenster.
Fast alle Fenster reißen an der Gehrung der Rahmen. Entweder Materialfehler oder falsche Montage, was beides nicht unser Problem ist. Zweimal wurde versucht das ganze aus zu bessern, was nicht gelungen ist. Jetzt sollten die Fenster getauscht werden, was so ja angebracht ist. Nur wollte der Hersteller die Fenster jetzt nach innen ausbauen und wieder setzten. (Bin selbst gelernter Schreiner und habe im Fensterbereich gearbeitet) Dem habe ich aber nicht zugestimmt, da ich eine Demontage und Montage von außen möchte, was an sich ja machbar ist. Wird das vernünftig gemacht, muss innen nur neu abgefugt werden und alles ist wieder sauber. Der Fensterhersteller kann das angeblich nur nach innen (weniger arbeit, kein Gerüst), was ich nicht möchte, da das nur eine Menge Ärger für mich bedeutet. Alle Leibungen gehen kaputt, Fensterbänke müssen raus, Küche müsste demontiert werden, usw. Vor allem würde bei der Demontage die verleimte Arbeitsplatte der Küche nicht mehr so werden wie jetzt, und in den beiden Bädern wären die Fliesen der Leibung kaputt, die so auch nicht mehr vorhanden sind. Ebenso würde sicher die Fugenfarbe ganz anders werden. Also nur Ärger, Dreck und Ungewissheit wie es wieder wird.

Jetzt ist meine Frage, muss ich mich wegen den Garantiearbeiten nach dem Hersteller richten, wie es für diesen leichter ist, obwohl dieser Schuld ist, oder muss der Hersteller sich nach mir richten, damit bei uns möglichst wenig kaputt geht? Ich denke eigentlich letzteres, da wir nichts dafür können und eh schon Ärger mit den Fenster haben, und so dann nur noch mehr Schäden.

Vielen Dank schon einmal für die Antworten!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.10.2018 12:59:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich kann dir hier keinen rechtlichen Rat geben.
Kann dir nur vom Fensteraustausch meiner Schwiegermutter und einer weiteren Nachbarin berichten.
Die Fenster wurden von innen ausgebaut und nichts wirklich ist hier beschädigt worden. Die neuen Fenster wurden von innen dann auch abgefugt und weder im Bad (die eine Nachbarin hatte erst vor einem halben Jahr im Bad neue Fliesen) noch in den anderen Räumen müssen die Fensterleibungen neu gestrichen oder tapeziert werden.
Hier hat der Schreiner der die Fenster ausgetauscht hat wirklich saubere Arbeit abgeliefert.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120343 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von ruescherl):
muss ich mich wegen den Garantiearbeiten nach dem Hersteller richten, wie es für diesen leichter ist, obwohl dieser Schuld ist,

Welche Bedingungen für die Garantie gelten, kann man den Garantiebedingungen des Garantiegebers entnehmen.
Da Garantie Kulanz ist, kann er auch die Bedingungen recht frei festlegen, auch das er die Fenster von innen tauscht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
ruescherl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann sollte ich wohl besser Gewährleistung schreiben. Hat ja nichts mit Kulanz zu tun, wenn schadhafte Ware geliefert wird. So war das gemeint. :-)

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich weiß nicht, worauf Sie bestehen können, aber ich würde ihm Mal vorrechnen,was so an möglichen Schwierigkeiten im Anschluss kommen kann... vielleicht kommt er ja dann zum Schluss, dass der Austausch von außen doch preiswerter ist, alles in allem gerechnet.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Der Hersteller ist nicht verpflichtet, von außen zu tauschen, aber den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Wenn er das auch von innen kann, kann er auch von innen tauschen. Die Arbeiten dafür muss allerdings er ausführen, sie müssen nur Zugang gewähren.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120343 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von ruescherl):
Dann sollte ich wohl besser Gewährleistung schreiben.

Gewährleistung gibt es seit über 15 Jahren nicht mehr. Das ist die gesetzliche Sachmängelhaftung.


Die Frage ist jetzt, was genau man denn gegenüber dem Fertighaushersteller beanspruchet hat. Zwischen Garantie und gesetzlicher Sachmängelhaftung sind nämlich unter Umständen ziemlich große Unterschiede.


Bei gesetzlicher Sachmängelhaftung kann man wählen zwischen Reparatur und Neulieferung.
Über die Art und Weise der Ausführung der Reparatur / Neulieferung entscheidet der Unternehmer.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von ruescherl):
Jetzt ist meine Frage, muss ich mich wegen den Garantiearbeiten nach dem Hersteller richten, wie es für diesen leichter ist, obwohl dieser Schuld ist, oder muss der Hersteller sich nach mir richten, damit bei uns möglichst wenig kaputt geht? I

Insgesamt ist es Unüblich das Fenster von außen getauscht werden, nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, denn dadurch schafft man gleich wieder eine Chance für die nächste Reklamation, an einer Außenfassade mit üblicher Dämmung wird immer eine Sichtbare Veränderung darstellen, oder sollte der Handwerker auch gleich noch mal die gesamte Außenfassade überarbeiten?

Noch ein Nachtrag, man sollte vielleicht schon auch dazu schreiben, das hier wohl die Fertigstellung im Jahre 2014 war.


-- Editiert von 0815Frager am 03.11.2017 09:49

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ruescherl
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von ruescherl):
Jetzt ist meine Frage, muss ich mich wegen den Garantiearbeiten nach dem Hersteller richten, wie es für diesen leichter ist, obwohl dieser Schuld ist, oder muss der Hersteller sich nach mir richten, damit bei uns möglichst wenig kaputt geht? I

Insgesamt ist es Unüblich das Fenster von außen getauscht werden, nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, denn dadurch schafft man gleich wieder eine Chance für die nächste Reklamation, an einer Außenfassade mit üblicher Dämmung wird immer eine Sichtbare Veränderung darstellen, oder sollte der Handwerker auch gleich noch mal die gesamte Außenfassade überarbeiten?

Noch ein Nachtrag, man sollte vielleicht schon auch dazu schreiben, das hier wohl die Fertigstellung im Jahre 2014 war.


-- Editiert von 0815Frager am 03.11.2017 09:49


Ich würde hier nicht von unüblich sprechen, da wir diese Art von Tausch des öfteren durchgeführt haben, gerade wenn Fassade außen überarbeitet wird, oder der Kunde innen möglichst wenig Veränderung/Arbeiten wünscht, da hier der Dreck ganz klar außen bleibt. Ebenso in der Firma meiner Frau (Fertighaushersteller) werden die Fenster nur nach außen getauscht.


Man sollte vielleicht auch erwähnen, das schon über 1,5 Jahre reklamiert wurde, sich aber nichts bewegt, wie üblich bei der Firma.
Und von der Qualität muss man dann auch nicht reden, wenn nach kurzer Zeit alle Rahmen an der Gehrung reißen.

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#9
 Von 
Plusar500
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 24x hilfreich)

Rechnen denen vor was billiger ist.

Muss die Küche raus würde ich mal externes Essen dazurechnen.
Ansonst besteht eine Schadensminderungspflicht, du wirst als der billigeren Variante zustimmen müssen.
Du macht ein Foto, und hinterher siehst es genauso aus. Was juckt dich das. Vor allem wenn du solange rummachst würde ich keine weiteren Steine in den Weg stellen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Plusar500):
Muss die Küche raus würde ich mal externes Essen dazurechnen.


Was soll denn das Menue kosten um es unattraktiv für den Unternehmer zu machen von innen zu arbeiten?

Für die Kosten der Küchen(de)montage bekommt das Unternehmen knapp 30 m² Gerüst zzgl. der Gefahr von Fassadenschäden.

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