Fensterbauer Angebot entspricht nicht Auftragsbestätigung

10. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bergamount
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 41x hilfreich)
Fensterbauer Angebot entspricht nicht Auftragsbestätigung

Hallo Zusammen,

ich habe folgende Situation.

Ich habe auf Basis eines Angebotes vom 02.03.2017 Fenster/Balkontor beauftragt, wobei zwei von den vier Fenstern sowie eine Balkontür mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen versehen werden sollten.
Dafür hat der Fensterbauer die Position Im Angbot aufgeführt : "Zusätzlicher Montageaufwand für Sicherheitsfenster..." 1 Stk: XXX€

Zur Klärung dieser Position habe ich eine E-Mail an den Fensterbauer gesendet um zu klären ob der o.g. Betrag (Montagemehraufwand für zus. Sicherheit) für die zwei Fenster und die eine Balkontür gilt oder für nun ein Element gültig ist.

Der Fensterbauer bestätigite mir so dann, via E-Mail das der Betrag für alle drei Elemente gilt.

Auf Basis diese Angebotes wurde mitte März Beauftragt.

Der Fensterbauer sendete mir mitte Juni eine Auftragsbestätigung zu, in der nun abweichend vom Beauftragten Angebot stand, dass der zusätzliche Montageaufwand das dreifache kosten sollte, als zuvor im Angbot genannt.
Dies habe ich leider übersehen.

Die Fenster wurden Mitte August montiert. Nun habe ich die Rechnung erhalten, die der Auftragsbestätigung entspricht.

Welchen Betrag bin ich nun verpflichtet zu zahlen?





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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Bergamount):
Der Fensterbauer sendete mir mitte Juni eine Auftragsbestätigung zu, in der nun abweichend vom Beauftragten Angebot stand, dass der zusätzliche Montageaufwand das dreifache kosten sollte, als zuvor im Angbot genannt.
Dies habe ich leider übersehen.

Man hätte sofort nach der Auftragsbestätigung rühren müssen, denn diese ist damit ja auch verbindlich.
Zitat (von Bergamount):
Die Fenster wurden Mitte August montiert. Nun habe ich die Rechnung erhalten, die der Auftragsbestätigung entspricht.

Das ist ja auch korrekt.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Bergamount):
Der Fensterbauer bestätigite mir so dann, via E-Mail das der Betrag für alle drei Elemente gilt.


Bitte genauen Wortlaut, denn obiger Satz kann - erst Recht in Verbindung mit "Zusätzlicher Montageaufwand für Sicherheitsfenster..." 1 Stk: XXX€" von Dir missverstanden worden sein.

Alternative 1 = Betrag gilt für alle drei Elemente zusammen
oder
Alternative 2 = Betrag gilt für alle drei Elemente pro Element.

Zitat (von Bergamount):
Zur Klärung dieser Position habe ich eine E-Mail an den Fensterbauer gesendet um zu klären ob der o.g. Betrag (Montagemehraufwand für zus. Sicherheit) für die zwei Fenster und die eine Balkontür gilt oder für nun ein Element gültig ist.


Diese Rückfrage ist allerdings irgendwie unsinnig, da oben doch steht " 1 Stück xxx Euro". Deutlicher geht es eigentlich nicht.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
a oben doch steht " 1 Stück xxx Euro".

Stimmt es war ein Angebot nach Einheitspreisen, wenn man es genau liest.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
denn diese ist damit ja auch verbindlich.

Nö, das ist der Schilderung nach offenbar ein neues Angebot, da abweichend von der vorherigen Vereinbarung.


Man müsste mal schauen, wie der genaue Wortlauut von Auftrag, E-Mail und Auftragsbestätigung war.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Bergamount
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo Zusammen, vor ab besten Dank.

In der Rechnung steht auch 1 Sück, genau wie im Angebot! Halt nur eben jetzt der dreifache Preis!

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#6
 Von 
Bergamount
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 41x hilfreich)

So nun noch der genaue Wortlaut der E-Mail:

vorab noch eines, das Bauvorhaben ist in einer WEG hier wird von der WEG nur der Standardumfang bezahlt die zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen muss ich selber im vollem Umfang tragen, Daher waren die u.g. Posten allesamt als Alternative im Angebot angezogen.


Hallo Hr. XXX,

vielen Dank für das Angebot. Augenscheinlich hatten Ihre Kollegen nicht alle Informationen übermittelt.

Die RC2 Sicherheit und die RegelAir-Elemete sind Sonderwünsche von meiner Seite. Hier bedarf es nach Umsetzung einer sepraten Rechung.
Ich hatte hier die Bitte geäußert, daher zwei Angeboten zu Schreiben ein für die Standard-Ausführung (Ohne RC2 und RegelAir also ohne Alternativen) Und ein zweites für die Sonderwünsche. An meine Adresse XYZ.

Ich bin mir auch nicht sicher ob die die Alternativen richtig verstanden habe. Daher die u.g. Aufstellung:

Ich habe jetzt folgendes verstanden.
1. RC2 Sicherheit für 2 Fenster und eine Tür: XXX,XX€ --> XXX,XX€ inkl. Mwst.
2. Zusatzaufwand Montage RC2 Sicherheit für 2 Fenster un eine Tür: XXX€--> XXX,XX€ inkl. Mwst.
3. 5xRegelAir zu a XX€ --> XXX€ --> inkl. Mwst XXX,XX€

Summe:X.XXX,XX€


Ist das richtig oder muss die Montage für jedes Element einzeln betrachtet werden?


Die Antwort:

Hallo Herr Bergamont,

Sie haben die Mehrkosten für Sicherungsmaßnahmen und Regel-air richtig wiedergegeben.
Im Auftragsfall werden wir natürlich die jeweils gewünschten Positionen getrennt bestätigen und berechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Nur leider ist meine Rechnung kanappe 600€ teurer als er es mir in der Mail bestätigt hatte. :-(

Nochmal zu dem Thema "Stück" Es war immer nur von 1 Stück zus. Montageauswand die Rede, völlig egal ob ich in das Angebot, in die Auftrgsbestätigung oder in die Rechnung schaue.


-- Editiert von Bergamount am 10.09.2017 18:15

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#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)


Zitat (von Bergamount):
Ich habe jetzt folgendes verstanden.


Zitat (von Bergamount):
Zusatzaufwand Montage RC2 Sicherheit für 2 Fenster un eine Tür: XXX€--> XXX,XX€ inkl. Mwst.



Zitat (von Bergamount):
Hallo Herr Bergamont,

Sie haben die Mehrkosten für Sicherungsmaßnahmen und Regel-air richtig wiedergegeben.



Ruf, oder besser schreib den Fensterbauer an dass sich seine Sekretärin bei der Rechnung leider vertippt hat.

Abgemacht waren 1x Aufpreis Summe X für 2 Fenster und eine Türe.
Vielleicht war es einfach auch nur ein Versehen.


gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 10.09.2017 18:37

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bergamount
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 41x hilfreich)

Netter Versuch....

Bervor ich hier son Aufriss mache. Habe ich das nat. abgeklärt :-)

Die Reaktion war das kommentarlose zusenden der Auftragsbestätigung. Selbst wenn man anderer Meinung ist, irgendwie nicht die Feine Englische Art!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Ruf, oder besser schreib den Fensterbauer an dass sich seine Sekretärin bei der Rechnung leider vertippt hat.

Abgemacht waren 1x Aufpreis Summe X für 2 Fenster und eine Türe.

Genau so.
Anschreiben ist die bessere Variante.


Und je nach Reaktion dann wieder hier melden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Bergamount
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 41x hilfreich)

Zitat (von Bergamount):
Netter Versuch....

Bervor ich hier son Aufriss mache. Habe ich das nat. abgeklärt :-) (Angeschrieben per Mail)

Die Reaktion war das kommentarlose zusenden der Auftragsbestätigung. Selbst wenn man anderer Meinung ist, irgendwie nicht die Feine Englische Art!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Ich würde so vorgehen:

Den unstrittigen Betrag zahlen und dann per ein Schreiben mitteilen, das man das geänderte Angebot vom (Eingangsdatum der Auftragsbestätigung) nicht angemommen hat und auch nicht annehmen wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Bergamount):
Netter Versuch....



Keine Ahnung was du mir damit sagen willst.


Zitat (von Bergamount):
Die Reaktion war das kommentarlose zusenden der Auftragsbestätigung.



Dann kommentarlos seine Antwort auf deine Nachfrage bezügl. des Preises mailen.


(Und wie H.v.S. schon sagte: " Den unstrittigen Betrag zahlen " - Wichtig!)


Zitat (von Harry van Sell):
dann per ein Schreiben mitteilen, das man das geänderte Angebot vom (Eingangsdatum der Auftragsbestätigung) nicht angemommen hat und auch nicht annehmen wird.



Das neue Angebot ( Auftragsbestätigung ) hat er in meinen Augen schon durch konkludentes Handeln (Einbau
der Bauteile) angenommen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Bergamount
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo Charly,


dann hab ich das "neue Angebot" (Auftragsbestätigung) angenommen oder nicht? Schließlich kam das deutlich nach der E-Mail.

:schock:

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Wie lange war denn der genaue zeitliche Abstand zwischen dem Angebot und der Ausführung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Bergamount
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 41x hilfreich)

Angebot --> Anfang März
Mailnachfrage am Folgetag
Mailantwort vom FB 3 Tage nach Angebot
Beauftragung --> Anfang Juni
Auftragsbestätigung --> Mitte Juni
Ausführung --> Ende August

0x Hilfreiche Antwort

Bergamount hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

Einschätzung von
Rechtsanwalt Jannis Geike
Northeim
dazugeholt von Bergamount
#17

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist ,insbesondere durch den zeitlichen Abstand zwischen Auftragsbestätigung und Ausführung, von einer konkludenten Annahme des in der abweichenden Auftragsbestätigung zu sehenden neuen Angebots durch Sie auszugehen.

Aus diesem Grund kann die Gegenseite den Betrag aus der Auftragsbestätigung von Ihnen fordern.


Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

J. Geike
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

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