Fenster Grenzwand - Vertrag Nachbar

3. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Metzinger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Fenster Grenzwand - Vertrag Nachbar

Hallo zusammen,
wir haben ein altes Bauernhaus, welches 3-seitig auf die Grenze gebaut ist. Wir würden gerne 3 Fenster in eine Grenzwand einbauen, die Fenster sind auch baurechtlich genehmigt als Glasbausteine oder Brandschutzverglasung. Da das Nachbargrundstück kein Bauland ist (der Nachbar nutzt das Grundstück als Garten) haben wir ihn gefragt, ob er etwas gegen eine "normale" Verglasung der Fenster hätte (also kein Brandschutzglas). Ihm ist es egal, er meint, dass da sowieso nie jemand hin baut....! Er will aber keine Baulast übernehmen.

Sollen wir mit ihm eine Vereinbarung schließen, dass er mit der normalen Verglasung einverstanden ist und wir im Falle eines Neubaus auf seinem Grundstück die Brandschutzverglasung einbauen werden? Oder gibt es andere Vorschläge?

Verbaut?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

Brandwände werden erforderlich, wenn ein Bauwerk so nah an eine Grundstücksgrenze gebaut werden soll, dass ein Brandüberschlag zum Nachbarn möglich ist. (In Deutschland üblicherweise, wenn der Abstand des Gebäudes von der Grundstücksgrenze weniger als 2,5 Meter ist)
Quelle Wikipedia

Deine Wand wird wohl eine Brandwand seien, deshalb wirst du nicht um feuerfeste Fenster herum kommen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Metzinger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Mathiasla,
vielen Dank für Deine Antwort....
Es ist mir eigentlich schon klar, dass die Wand eine Brandwand ist! Es geht mir eigentlich nur darum, ob man sich durch eine Vereinbarung mit dem Nachbarn rechtlich absichern kann/muss, dass er nichts dagegen hat, wenn man normale Fenster einbaut, es steht ja kein Gebäude auf dem Nachbargrundstück....
Hatte jemand schon mal so einen Fall?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

Das ist genau dass gleiche, wie die Nutzung eines Grenzustreifen zwischen 2 Eigenheimen, solange man sich versteht ist alles i.O. aber wehe einer verkauft und der andere besteht auf einer strikten Trennung...

Anscheinend hat das Bauamt unter der Auflage von feuerfesten Scheiben den Umbau genehmigt, natürlich kannst du mit deinem Nachbarn eine Vereinbarung unterschreiben

jetzt kommt aber das Aber

Im dümmsten Fall verlangt der nächste Eigentümer oder sogar dein jetziger Nachbar irgendwann den Umbau weil er doch nebenan bauen will.

Du fährst am sichersten wenn du dich an die Auflagen hälst, und es spart dir ggf. späteren Ärger.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rainbowroad
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 12x hilfreich)

so wie ich das sehe, erspart Dir jedwede Abmachung mit Deinem Nachbarn nicht, daß Du evtl. eines Tages wirst Brandschutzfenster einbauen müssen.
Das Bauamt hat Dir die Auflage gemacht?
Die kann Dein Nachbar nicht ausser Kraft setzen.

Mit Deinem Nachbarn bist Du Dir einig und weißt um die Auflagen vom Bauamt.
Der Rest ist eigentlich allein Deins.

Gegen das Bauamt helfen keine Verträge mit Deinem Nachbarn, die nicht ordentliche Baulasten beinhalten und folglich eingetragen werden.
Wie es bei evtl. wie auch immer unwahrscheinlichen Bränden und der Versicherung aussieht das ist noch etwas völlig anderes.

Jedenfalls hilft, denke ich, in diesem Fall etwas schriftliches mit dem Nachbarn ebenso viel wie es schadet: nichts.

8x Hilfreiche Antwort

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