Feiertage in der Lohnabrechnung

17. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
NachtarbeitZuschlag
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Feiertage in der Lohnabrechnung

Guten Tag,
meine Frau arbeitet auf 450 Euro in der ambulanten Pflege. Ihr Arbeitgeber hat sie früher auch an Feiertagen eingesetzt, bis sie auf eigenen Wunsch gesagt hat, dass sie an Feiertagen nicht mehr arbeiten möchte (Grund: Ihre Kollegen bekamen Zuschläge, sie nicht, weil sie nur einen Minijob macht).

Sie hat kein Stundenkonto, sondern erfasst ihre Arbeitszeiten über ein Diensthandy und bekommt dann exakt die Stunden ausbezahlt, die sie gearbeitet hat. In der Lohnabrechnung Dezember habe ich nun aber festgestellt, dass die gesetzlichen Feiertage (25.12. und 26.12.) nicht berücksichtigt wurden. Sie bekommt für diese Tage keine Pauschale (2:54 h), wie bei ihren anderen Urlaubstagen. Somit hat sie durch gesetzliche Feiertage einen Verdienstausfall.

Ihre Chefin: "Die Mitarbeiterin war an Feiertagen nicht geplant, somit hat Sie auch an keinem Feiertag gearbeitet."

Ist das korrekt? Denn sie arbeitet an Feiertagen nicht, weil es Feiertage sind. Die Pflege der von ihr betreuten Klienten, findet trotzdem statt. Und sie war beispielsweise in der gleichen Woche auch am 28.12. eingeplant.

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24 Antworten
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#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
Ist das korrekt?


Ja.

Zitat:
Denn sie arbeitet an Feiertagen nicht, weil es Feiertage sind


Nein, sie arbeitet an Feiertagen nicht, weil
Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
sie auf eigenen Wunsch gesagt hat, dass sie an Feiertagen nicht mehr arbeiten möchte

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
Somit hat sie durch gesetzliche Feiertage einen Verdienstausfall.

Nö, denn sie wollte ja auf eigenen Wunsch an den Tagen gar nicht arbeiten.
Warum sollte der Arbeitgeber verpflichtet sein irgendwas zu zahlen für Tage an denen der Arbeitnehmer gar nicht arbeiten will?



Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
Die Pflege der von ihr betreuten Klienten, findet trotzdem statt.

Und die die das machen werden dafür auch bezahlt ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
NachtarbeitZuschlag
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kann ich nicht glauben. In fast allen Berufsgruppen wird an Feiertagen grundsätzlich nicht gearbeitet. Trotzdem wird der freie Tag wie ein Urlaubstag behandelt.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
Das kann ich nicht glauben
Nicht schlimm, lass es dir einfach mal von einem Anwalt für Arbeitsrecht erklären.

Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
In fast allen Berufsgruppen wird an Feiertagen grundsätzlich nicht gearbeitet.
Ja und? Was hat meit deiner Frau zu tun, die auf eigenen Wunsch nicht an Feiertagen eingeteilt wird? Man erhält ja schließlich nicht einfach nur für einen Feiertag Lohn sondern dafür, dass man am Feiertag eingeteilt wäre, aber der Gesetzgeber eine Arbeit am Feiertag verbietet.
Keine vorgesehene Arbeit am Feiertag => keine Bezahlung.


-- Editiert von -Laie- am 17.01.2018 16:44

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
Trotzdem wird der freie Tag wie ein Urlaubstag behandelt.


Wenn an diesem Tag normal gearbeitet worden wäre
Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, bekommt den die Kassiererin beim Discounter garantiert nicht bezahlt.

Als Beispiel:

Sie arbeiten nur Donnerstags und Freitags.
Montag und Dienstag ist ein Feiertag, den bekommen Sie aber nicht bezahlt, weil Sie an diesen Tagen NICHT arbeiten.

Zurück zu Ihrer Frau:

Ihre Frau bekommt keine Feiertage bezahlt, weil sie an diesen grundsätzlich nicht arbeitet.

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#6
 Von 
NachtarbeitZuschlag
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Ja und? Was hat meit deiner Frau zu tun, die auf eigenen Wunsch nicht an Feiertagen eingeteilt wird? Keine vorgesehene Arbeit am Feiertag => keine Bezahlung


Weil der Feiertag für unsere Familie eine Bedeutung hat und sie nicht angemessen entschädigt würde - nur deshalb! Sie war ursprünglich ja bereit.

Aber es kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass wenn sie die gesetzlichen Feiertage (wie vorgesehen) frei hat, am Ende vom Monat weniger Geld bekommt.

-- Editiert von NachtarbeitZuschlag am 17.01.2018 16:52

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#7
 Von 
NachtarbeitZuschlag
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ihre Frau bekommt keine Feiertage bezahlt, weil sie an diesen grundsätzlich nicht arbeitet.


Sie hatte ursprünglich an Feiertagen gearbeitet. Hat dann aber ihrer Chefin gesagt (weil sie die gesetzlichen Zuschläge nicht wie alle anderen bekam):
"Wenn ich keine Zuschläge bekomme, dann arbeite ich an den Feiertagen nicht"
Es liegt also bei dem Arbeitgeber, ob sie an Feiertagen arbeitet. Oder ist das richtig, wenn sie an heilig Abend arbeiten geht und bekommt keine Entschädigung?

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
Aber es kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass wenn sie die gesetzlichen Feiertage (wie vorgesehen) frei hat, am Ende vom Monat weniger Geld bekommt.
Doch, das kann durchaus sein. Kommt halt darauf an, was vertraglich vereinbart wurde.

Alleine, dass man früher bereit war auch an Feiertagen zu arbeiten begründet keinerlei Verpflichtung, dass man deine Frau an Feiertagen würde einplanen müssen. Bei deiner Frau wird ja an diesen Tagen gearbeitet. Derjenige der arbeitet bekommt Geld/Zeit dafür, der andere nicht. Das sollte eigentlich jedem einleuchten. Warum sollte derjenige der nicht arbeitet genauso bezahlt werden wie derjenige der arbeitet??? Das erschließt sich mir nicht. Dann soll deine Frau halt am Feiertag arbeiten, dann wird sie auch dafür entlohnt.

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
Aber es kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass wenn sie die gesetzlichen Feiertage (wie vorgesehen) frei hat, am Ende vom Monat weniger Geld bekommt.


.......

Grundsätzlich:

Der Gesetzgeber sieht nicht mal vor, dass für Sonn und Feiertage überhaupt ein Zuschlag gezahlt werden müsste.
Ein Anspruch auf Zuschlag ergibt sich wenn aus dem Arbeits- und/oder aus dem Tarifvertrag.

Das Ihre Frau im Gegensatz zu allen anderen Beschäftigten keinen Zuschlag bekommen hat, spricht nicht grade für die soziale Kompetenz des Arbeitgeber gegenüber seinen Angestellten, aber solange nichts in oben genannten Verträgen vereinbart ist, hat Ihre Frau ganz einfach keinen Anspruch darauf.

Auf der anderen Seite hätte der AG die Wünsche Ihrer Frau, an Feiertagen nicht eingeteilt zu werden auch gar nicht berücksichtigen müssen.

Die dritte Seite, welche von Ihnen wahrscheinlich gar nicht beachtet wurde, ist die Sozialversicherungspflicht.
Bei Zahlung von Zuschlägen (ohne dem entgegenstehende Arbeitsleistung) kann es gerne auch dazu kommen, dass der an sich so günstige "Minijob" für den Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig wird und man am Schluss tatsächlich weniger auf dem Zettel hat.

-- Editiert von spatenklopper am 17.01.2018 17:17

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#10
 Von 
NachtarbeitZuschlag
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

"Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag zur Arbeitsvergütung.[2] Leistet der Arbeitnehmer allerdings Nachtarbeit, und dies ggf. auch an Sonn- oder Feiertagen, hat der Arbeitgeber für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zeit bezahlter freier Tage oder einen angemessenen finanziellen Ausgleich (Zuschlag) zu gewähren, soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen (§ 6 Abs. 5 ArbZG ). Für die an Sonn- oder Feiertagen (tagsüber) geleistete Arbeit ist hingegen gem. § 11 Abs. 3 ArbZG ein Ersatzruhetag zu gewähren. "

https://de.wikipedia.org/wiki/Zuschlag_f%C3%BCr_Sonntags-,_Feiertags-_und_Nachtarbeit

-> Sie bekommt nichts!


Zitat:
Auf der anderen Seite hätte der AG die Wünsche Ihrer Frau, an Feiertagen nicht eingeteilt zu werden auch gar nicht berücksichtigen müssen.


Hat er aber -> auf ihre Kosten! Warum?
Sie arbeitet Montag - Freitag. Fällt ein Feiertag auf einen Wochentag, verliert sie Gehalt. Danke Gesetzgeber für die "Feiertage"!

-- Editiert von NachtarbeitZuschlag am 17.01.2018 17:44

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
In fast allen Berufsgruppen wird an Feiertagen grundsätzlich nicht gearbeitet. Trotzdem wird der freie Tag wie ein Urlaubstag behandelt.

Ja und?
Die wollen ja arbeiten an den Tagen, dürfen aber nicht.
Deine Frau dürfte dann arbeiten, will aber nicht.
Und der Gesetzgeber hat halt vorgesehen das nur Arbeitnehmer die auch arbeiten wollen in solchen Fällen Geld bekommen.



Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
Hat dann aber ihrer Chefin gesagt ...
"Wenn ich keine Zuschläge bekomme, dann arbeite ich an den Feiertagen nicht"
Es liegt also bei dem Arbeitgeber, ob sie an Feiertagen arbeitet.

Nö, es liegt an Deiner Frau. Sie hat sich doch entschieden dann nicht zu arbeiten.



Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
Oder ist das richtig, wenn sie an heilig Abend arbeiten geht und bekommt keine Entschädigung?

Heilig Abend ist ein ganz normaler Werktag / Arbeitstag





-- Editiert von Harry van Sell am 17.01.2018 19:37

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
NachtarbeitZuschlag
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Heilig Abend war auch an einem Sonntag. Es geht genauer gesagt um den 25. und 26.12.

Mein Fazit: Meine Frau soll zukünftig an allen Feiertagen arbeiten und dafür keine Zuschläge, oder Ausgleiche bekommen.

Also Ihre Kolleginnen hätten dann gleiche Arbeitszeiten und gleiche Arbeit aber bekommen:
- steuerfreie Zuschläge
- alle 4 Monate einen Urlaubstag extra
- müssen z.T. auch nie an Feiertagen arbeiten, wenn sie Kinder haben (werden bevorzugt behandelt)
- "Resilienzzeiten"

Meine Erkenntnisse:
Schlechte Arbeitgeber + ungerechte Gesetzgebung = Deutschland
Arbeitstage ohne Betreuungsmöglichkeiten f. Kinder = "Feiertage"

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Oder eine der Alternativen wählen?



Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
Schlechte Arbeitgeber + ungerechte Gesetzgebung = Deutschland

Zum einen funktioniert das in danderne Ländern genau so, teilweise noch schlimmer.
Zum anderen ist es auch nicht das Problem von Deutschland das Leute die Rechtlage nicht verstehen, dumme Entscheidungen treffen und sich dann über Konsequenzen wundern. Auch das gibt es weltweit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
NachtarbeitZuschlag
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):


Zum einen funktioniert das in danderne Ländern genau so, teilweise noch schlimmer.


Das machts nicht besser.

Zitat:
Zum anderen ist es auch nicht das Problem von Deutschland das Leute die Rechtlage nicht verstehen, dumme Entscheidungen treffen und sich dann über Konsequenzen wundern. Auch das gibt es weltweit.


Brauchst uns ja nicht gleich beleidigen. Aus meiner Sicht ist es schon ein Problem. Ich weiß nicht, wen du jetzt mit "Deutschland" meinst. Aber wenn das alles so stimmt, ist das ein Beispiel für die Benachteiligung von Familien (vor allem bei Alleinerziehenden).

Meine Frau hat richtig und klug entschieden!

Danke an alle für die Auskunft!

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#15
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Vielleicht liegt der Fehler einfach woanders. Auf welcher Grundlage bekommen die anderen die Zuschläge?

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#16
 Von 
NachtarbeitZuschlag
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Tasti123,

das war damals die Antwort ihrer Chefin:

Zitat:
Alle Mitarbeiter die in einem geringfügigen Beschäftigung angestellt sind, bekommen keine Zuschläge. Dies hat etwas mit der Stundenabrechnung zu tun. Da es bei geringfügigen Mitarbeitern eine Verdienstobergrenze gibt und man die Zuschläge während des Monats nicht einkalkulieren kann!

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
das war damals die Antwort ihrer Chefin:

Absolut nachvollziehbar. Die Frau wollte einen 450 EUR Job, also muss der Arbeitgeber darauf achten, das das auch eingehalten wird.
Denn:
Zitat (von spatenklopper):
Bei Zahlung von Zuschlägen (ohne dem entgegenstehende Arbeitsleistung) kann es gerne auch dazu kommen, dass der an sich so günstige "Minijob" für den Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig wird und man am Schluss tatsächlich weniger auf dem Zettel hat.


Denn was nützt es dem Arbeitnehmer wenn man Zuschläge bekommt und hinterher draufzahlt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
NachtarbeitZuschlag
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Für mich nicht, da in ihrem Fall keine Abzüge entstünden. Das ist ein falscher Vorwand!

Du bist unglaublich. Dass sie keine Zuschläge bekommt, weil der Arbeitgeber sich den Verwaltungsaufwand sparen will, sie korrekt einzuplanen ist NACHVOLLZIEHBAR. Dass sie sich aber benachteiligt fühlt und nicht an Feiertagen arbeiten will ohne Zuschläge ist für dich eine DUMME ENTSCHEIDUNG.

Sie hatte damals trotz unserer Kindern 2 Feiertage geopfert und es erst in der Lohnabrechnung gesehen, dass sie keine Zuschläge bekommt.

-- Editiert von NachtarbeitZuschlag am 18.01.2018 01:04

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#19
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Für mich nicht, da in Ihrem Fall keine Abzüge entstünden.
Sorry, aber da denkst du jetzt ein klein wenig falsch, oder evtl zu sehr Personenbezogen.

Die Aussage der Chefin war bestimmt allgemein gehalten auf alle 450Euro Jobber.

Ich versuche es dir mal zu erklären. Man denke sich einen 450Euro Jobber, der seine Anzahl von X Arbeitsstunden hat. (bei Mindestlohn wären das rund 51 Stunden im Monat.)

Der AG setzt den Mitarbeiter also 51 Stunden im Monat ein. Jetzt kommt ein Monat an dem die Arbeitszeit auf einen Feiertag fällt, soweit denke ich alles ok und klar. Bekommt dieser Mitarbeiter jetzt für diesen Tag Zuschläge, würde der Mitarbeiter auf mehr als die 450Euro kommen. Und damit kommen wir zu den Abzügen. Den dan ist das ja kein 450Euro Job mehr und die Abzüge sind fällig ;)

Kann natürlich jetzt sein, dass deine Frau auch mit Zuschlägen nicht auf 450Euro kommt, dass wäre dann allerdings trotzdem irrelevant für die Zuschläge, oder halt eine einzelne extra Vereinbarung, aber die scheint der AG nicht haben zu wollen...

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#20
 Von 
NachtarbeitZuschlag
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Wird der Zuschlag bei Mini-Jobbern also steuerlich anders behandelt, als bei Voll- und Teilzeitbeschäftigten? Denn soweit ich weiß, werden Zuschläge an Feiertagen bis zu 125% nicht besteuert. Dann würde dies also durch den Gesetzgeber begünstigt.

Schade nur, dass der Arbeitgeber es ihr verschwiegen und sie eingesetzt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Es geht nicht um besteuerung, sondern die Lohnobergrenze von 450Euro ;) Überschritten ist überschritten, dass hat dann erstmal nichts mit besteuerung zu tun.
Ab 450Euro +X fallen auch ganz andere Abgaben als Steuern an, Krankenversicherung etc. Du kannst dir ja mal ausrechnen, was dann von sagen wir mal 451Euro noch unterm Strich übrig bleibt...

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
NachtarbeitZuschlag
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei meiner Frau sind es 650, weil der AG sie auch über eine Übungsleiterpauschale bezahlt. Da ist monatlich durchschnittlich noch über 100 Euro Puffer. Sollte sie einen Monat trotzdem mal drüber liegen, gäbe es Möglichkeiten (z.B. kann man sowas rechtfertigen durch Krankheitsvertretung - das macht sie ja auch oft).

Aber ich verstehe: Man darf das dem ökonomisierten Arbeitgeber nicht zumuten, in die Planung Zulagen mit einplanen zu müssen.

Ich danke allen für ihre Beiträge. Ich habe arbeits- und steuerrechtlich viel gelernt. Doch - Entschuldigung für meine Sturheit - ich glaube immernoch, dass ihr Arbeitgeber ihr die Zulagen nur aus einem Grund nicht bezahlt: Weil er Geld sparen will.

Und die gesetzliche Feiertagsregelung ist ungerecht, weil sie zu Verdienstausfällen führt, wenn man feiertags nicht arbeiten kann (Alleinerziehende mit Kind) oder will.

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#23
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Steuerfreie Zuschläge sind unter bestimmten Voraussetzungen auch sv-frei und zählen nicht zum regelmäßigen Einkommen beim Minijob. Und natürlich könnte man das auch voraussehen, die Feiertage kommen ja nicht plötzlich. Die Chefin behandelt aus fadenscheinigen Gründen ungleich.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
Das ist ein falscher Vorwand!
Unsinn!


Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
Sie hatte damals trotz unserer Kindern 2 Feiertage geopfert und es erst in der Lohnabrechnung gesehen, dass sie keine Zuschläge bekommt.
Auch Unsinn, das steht bereits im Arbeitsvertrag, den muss man nur mal lesen. Sind keine Zuschläge vorgesehen, dann hat man auch erstmal keinen Anspruch darauf.


Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
Schade nur, dass der Arbeitgeber es ihr verschwiegen und sie eingesetzt hat.
Er hat es ihr nicht verschwiegen! Es wurde ihr ja wohl nie gesagt, dass sie darauf einen Anspruch hätte.


Zitat (von NachtarbeitZuschlag):
ich glaube immernoch, dass ihr Arbeitgeber ihr die Zulagen nur aus einem Grund nicht bezahlt: Weil er Geld sparen will.
Und das ist völlig in Ordnung!!!

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