Hallo! Arbeite im einzelhandel. Üblicherweise 5 tage die woche, der laden ist aber von mo-sa geöffnet. Demnach habe ich immer einen freien tag, der flexibel gesetzt wird. Jetzt ist es so, das wenn ein feiertag in der woche ist, ich auf meinen freien tag verzichten muss, und quasi der feiertag als freier tag gewertet wird. Normalerweise sollte es doch so sein, das man ausser dem feiertag einen weiteren freien tag haben sollte, oder sehe ich das falsch? Wie ist die rechtliche lage? Werde auf jedenfall einmal meinen Arbeitsvertrag
diesbezüglich studieren, aber bin aktuell der meinung, das auf die feiertage bezogen, dort nichts vermerkt ist. Über antworten wäre ich hier sehr dankbar, will mich an der arbeit nicht unnötig unbeliebt machen.
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Feiertage, und freie tage..
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Genau, bei einem Feiertag sollten Sie eine bezahlten freien Tag zusätzlich haben, d.h. 3 frei Tage.
Bei deiner 40 Stunden Woche anstatt einer Soll-Arbeitszeit von 40 Stunden sind es mit Feiertag nur 32 Stunden.
Arbeiten Sie trotzdem 40 Stunden, müssten 8 Stunden auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden.
Der Feiertag darf nicht zum Nachteil für Sie werden.
-- Editiert jimmy1985 am 18.04.2012 14:33
Ganz so einfach, wie jimmy1985 das darstellt, ist es nicht.
Für einen Feiertag muss dann kein Ausgleich geschaffen werden, wer er auf einen ohnehin freien Tag fällt. Wer von Mo-Fr arbeitet bekommt auch nichts dafür, wenn der Feiertag auf eine Sa oder So fällt.
Eine Teilzeitkraft, die immer nur Di und Mi arbeitet, bekommt nichts, wenn der Feiertag auf einen Mo oder Do fällt, bekommt aber jeweils den ganzen Tag bezahlt, wenn dieser auf einen Di oder Mi fällt.
Problematisch wird das Ganze aber dann, wenn über einen Arbeitsvertrag oder eine betriebliche Regelung nicht vereinbart ist, an welchen Wochentagen gearbeitet wird und welche frei sind.
Dann hat der AG tatsächlich die Möglichkeit, den freien Tag "rein zufällig" auf den Feiertag zu legen und der AN hat Pech. Um doch einen Anspruch auf Bezahlung des Feiertages zu haben, müsste der AN beweisen, dass er unter normalen Umständen an dem Tag hätte arbeiten müssen.
Das ist dann möglich, wenn die Lage des freien Tages gewissen Regelmäßigkeiten folgt, die in einer Woche mit Feiertag nicht eingehalten werden. Wird der freie Tag tatsächlich auch im Rest des Jahres in einer für den AN nicht vorhersehbaren Weise festgelegt, dann kann er kaum etwas dagegen unternehmen, wenn der freie Tag auf einen Feiertag fällt.
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@jimmy1985:
"Genau, bei einem Feiertag sollten Sie eine bezahlten freien Tag zusätzlich haben, d.h. 3 frei Tage."
Wäre mir neu.
Im Gesetz steht davon nichts. Da steht nur, dass ein Ersatzruhetag zu gewähren ist, aber nicht, dass dieser Tag zusätzlich ist.
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
..
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
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Hier mal, was ein Anwalt dazu geschrieben hat:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Feiertag-gleich-freier-Tag-__f141320.html
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@hamburgerin: Mal ganz mit der Ruhe, bevor Sie meine Beträge jedes mal kommentieren.
Wenn der Monat x Arbeitstage hat, in diesen Monat aber x Feiertage fallen, verringern sich die tatsächlichen Arbeitstage und die x Feiertage.
Dies wird meist so praktiziert wie z. B. im öffentlichen Dienst, etc. ob AV oder TV als Grundlage.
Das es irgendwo im Gesetz steht, finde in meinem Beitrag nicht oder?!
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-- Editiert jimmy1985 am 18.04.2012 18:05
Es gibt keinen zusätzlichen freien Tag.
Natürlich kommentiere ich hier Beiträge, welche von Ihnen waren wohl auch dabei. Ist halt so in einem Forum.
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