Feiertag reinarbeiten?

15. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Schnurry
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Feiertag reinarbeiten?

Ich bin mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 6 Std. angestellt. Meine Arbeitstage sind immer Montag und Mittwoch. Der 1. Mai war ein Montag. Deshalb habe ich 3 Std. Arbeitszeit auf mein Arbeitszeitkonto geschrieben. Der Arbeitgeber verweigert mir das mit der Begründung, dass ich vertraglich zu 6 Std. verpflichtet bin. D. h. ich müsste den Feiertag quasi reinarbeiten.
Wer weiß, ob ich recht habe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Hier wissen die meisten User, dass Sie recht haben :rock:
In §2 Entgeltfortzahlungsgesetz ist das geregelt.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Betrifft auch den Ostermontag und Pfingstmontag, ggf. Allerheiligen, den 1. Weihnachtstag und Neujahr 2018. Wenn die regelmäßigen Arbeitstage wie beschrieben aussehen, ist die Arbeitszeit gutzuschreiben.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17451 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// Meine Arbeitstage sind immer Montag und Mittwoch.

Das ist entscheidend und zeigt einmal mehr, wie blödsinnig es ist, mit Durchschnitten zu arbeiten. Es gilt und ist zugrunde zu legen, wie du betriebstypisch oder lt. Einsatzplan zu arbeiten hast. Feiertage resp. die Entgeltfortzahlung dafür zu umgehen, ist schlicht rechtsmissbräuchlich.

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