Feiertag gibt Minusstunden?

24. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Neversandy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Feiertag gibt Minusstunden?

Hallo zusammen,

Ich und einige meiner Kollegen arbeiten Vollzeit im Einzelhandel, 40 Stunden pro Woche.
Unsere Arbeitszeiten sind Mo-Fr 10-19Uhr und Samstags 10-18Uhr, sprich unter der Woche 8 Std und Samstags 7,5 Std.
Jeder hat einen "festen" freien Tag (z.B. Immer Montags) dennoch fällt dieser immer ungefähr einmal im Monat auf einen Samstag. Außerdem werden diese freien Tage bei Bedarf gern mal getauscht. Daher kann man nicht genau davon ausgehen, dass jeder zu 100% einen festen Tag hat.

Der Fall ist nun der, das heute die neuen Arbeitspläne für nächste Woche gekommen sind. Nächste Woche sind Dienstag (31.10.) und Mittwoch (1.11.) Feiertage an denen unser Geschäft geschlossen hat. Montag ist kein Brückentag.
Laut der Geschäftsleitung werden an den beiden Feiertagen nicht ganze 8 Stunden gerechnet - sondern nur 6,5 Stunden. Das sei angeblich rein rechnerisch richtig so, was wir nicht recht glauben möchten. Zudem sollte ich erwähnen, daß es keinerlei Zeiterfassung gibt, jeder arbeitet von Ladenöffnung bis Schließung.

Fazit: Meine Kollegen und ich haben wegen 2 Feiertagen (mit jeweils 6,5 statt 8 Stunden) Minusstunden! Darum gibt es in dieser Woche nur einen halben Tag frei!

Frage: Ist das wirklich rechtens?

Merkwürdig ist, dass alle Kolleginnen in unserer anderen Filiale (alle Teilzeit außer eine) alle einen kompletten freien Tag in dieser Woche im Plan stehen haben, da es bei diesen Kollegen anders berechnet werden würde - angeblich aufgrund der Teilzeit.
Ebenso haben die Kolleginnen in der anderen Filiale Samstags eine ganze Stunde Pause wobei wir mit Vollzeit nur eine halbe Stunde Pause haben. Beide Filialen haben identische Öffnungszeiten.

Macht das wirklich einen Unterschied? Scheint unfair zu sein.

Bin sehr gespannt auf Antworten!
Ich hoffe jemand kann mir eine tolle Antwort auf Grundlage von Gesetzestexten oder bestimmten Paragraphen geben!!

Vielen Dank & freundliche Grüße,

Neversandy

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Die Handhabung ist bzgl. der beiden Feiertage in der nächsten Woche ist natürlich nicht rechtens.

Im Entgeltfortzahlungsgesetz heißt es unter §2 EntgFG Absatz 1 :

Zitat:
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.


Und das sind in Ihrem Fall nicht 6,5 sondern 8 Stunden.

Die Sache mit den 30 Minuten Pause gegenüber 1h Pause spielt keine Rolle, denn diese Zeit ist nicht bezahlt und führt dazu, dass man in der anderen Filiale insgesamt länger dort bleibt, die längere Zeit ist daher eher ungünstiger für den AN.

Bzgl. der Lage des freien Tages:

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gilt:

Zitat:
(2) Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt. (§12 TzBfG Absatz 2 )


Der Arbeitgeber muss also 4 Tage vorher den freien Tag bestimmt haben. Änderungen danach sind nicht rechtens.

-- Editiert von MitEtwasErfahrung am 24.10.2017 08:15

Signatur:

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung!

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
arbeitsrechtler45
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Gute Erklärung, da kann ich mich nur anschießen. Wenn Ihr einen Betriebsrat habt, könnte man das über die ansprechen.

Viele Grüße
Michael

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Vertretbar, wenn auch nicht gesetzeskonform wäre so eine Regelung, wenn die 6,5h auch dann gutgeschrieben werden, wenn der Feiertag zufällig auf einen freien Tag fällt. Dann würde sich das jedenfalls im Mittel wieder ausgleichen.

1x Hilfreiche Antwort

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