Fehlverhalten der Schule?

12. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
mombulo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlverhalten der Schule?

Guten Tag,

§23 Absatz 5 der hessischen VOGSV regelt, dass die Schule im Falle einer Nichtverstzung verpflichtet ist, den Eltern einen Einschreibebrief zuzsenden, dieser Brief mit der Information über die Nichtversetzung muss 3 Tage vor Zeugnisvergabe bei den Eltern eintreffen. Ebenso haben die Kinder das Recht, bei einer Nichtversetzung am Tage der Zeugnisvergabe dem Unterricht fern zu bleiben.
Im hiesigen Falle hat sich die Schule einen Tag mehr Zeit genommen, des Weiteren werden die Briefe über die Lehrer an die minderjährigen Kinder weitergereicht, mit der Bitte den Brief zu Hause abzugeben.

Macht sich die Schule dadurch rechtlich angreifbar?
Inwiefern wirkt sich dieses Fehl (?) -verhalten auf die Nichtversetzung aus?

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Man kann der Schule Verfahrensfehler vorwerfen, aber die Nichtversetzung wird dadurch nicht zu "versetzt".

0x Hilfreiche Antwort

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