Fehlerhafte Satzung

6. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
turn25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlerhafte Satzung

Hallo liebe Forumsmitglieder,
unser neugewählter Vorstand hat die Vereinssatzung durch einen Anwalt prüfen lassen.
Dieser fand auch einige Fehler. Selbige sollen nun im Zuge einer Mitgliederversammlung in der Satzung geändert werden.
nun interessiert mich also, müssen durch die Änderungen der Satzung jetzt auch die Vorstandschaft neu gewählt werden.
Die Vorstandschaft wurde ja mit der alten Satzung gewählt. Jetzt gibt es quasi eine neue Satzung.
Danke schonmal

Probleme im Verein?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Klares nein.
Sogar wenn die Regelungen zu Wahl des Vorstandes (Amtsdauer, Aufgaben des Vorstandes oder die Zuständigkeit der Wahl des Vorstandes) durch die Satzungsänderung anders geregelt sind.
Vorstand uns Satzung sind nicht wie angenommen so eng verbunden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
turn25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.
Thema damit auch erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

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