Hallo,
ich habe mal eine Frage zu meinem nervigen Fall.
Darf ein Gerichtsgutachter eine Werkstatt zum zerlegen eines Fahrzeugs beauftragen und dadurch entstehende Kosten in Rechnung stellen?
Worauf bezieht er sich bei der Wahl einer Werkstatt? Darf er diese einfach frei wählen wie er Bock hat?
Er hat auch davon gesproche, das dass Fahrzeug dann zerlegt abgeholt werden kann...Darf er das so einfach entscheiden? Das Fahrzeug ist ja jetzt zusammengebaut.
Gruß musi1
Fehlerhafte Reparatur am Auto - folge wirtschaftlicher Totalschaden
25. Juli 2017
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Frage vom 25. Juli 2017 | 00:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlerhafte Reparatur am Auto - folge wirtschaftlicher Totalschaden
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