Fehler unterhaltstitel?!

5. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb418256-35
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehler unterhaltstitel?!


Im Jahr 2006 wurde zwischen dem Vater A und dem minderjährigen Kind B ein Unterhaltstitel erstellt.

In diesem verpflichtet sich A zuzahlen
Ab 1.05.06 184 % der zweiten Alterstufe
ab 1.02.07 184% der dritten Alterstufe

weiter unten im Titel ist vermerkt, dass dies einem Unterhaltsbeitrag von 343 Euro derzeit entspricht

Laut Düsseldorfer sind aber 247 euro 100% und184 % abzüglich 77 euro Kindergeld müssten dann jedoch 365 Euro ergeben?! Wo liegt der Fehler und welchen Betrag sollte A damals zahlen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das ist völlig wurscht, welchen Betrag A damals gezahlt hat. Der Titel ist eindeutig. Wenn freiwillig mehr gezahlt wurde, und sei es nur, weil man nicht rechnen konnte, dann ist das einerlei. Zurückgefordert werden kann ohnehin nichts.

wirdwerden

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