Im Jahr 2006 wurde zwischen dem Vater A und dem minderjährigen Kind B ein Unterhaltstitel erstellt.
In diesem verpflichtet sich A zuzahlen
Ab 1.05.06 184 % der zweiten Alterstufe
ab 1.02.07 184% der dritten Alterstufe
weiter unten im Titel ist vermerkt, dass dies einem Unterhaltsbeitrag von 343 Euro derzeit entspricht
Laut Düsseldorfer sind aber 247 euro 100% und184 % abzüglich 77 euro Kindergeld müssten dann jedoch 365 Euro ergeben?! Wo liegt der Fehler und welchen Betrag sollte A damals zahlen?
Fehler unterhaltstitel?!
5. Juli 2015
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Frage vom 5. Juli 2015 | 16:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehler unterhaltstitel?!
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#1
Antwort vom 5. Juli 2015 | 17:24
Von
Status: Unbeschreiblich (38385 Beiträge, 13987x hilfreich)
Das ist völlig wurscht, welchen Betrag A damals gezahlt hat. Der Titel ist eindeutig. Wenn freiwillig mehr gezahlt wurde, und sei es nur, weil man nicht rechnen konnte, dann ist das einerlei. Zurückgefordert werden kann ohnehin nichts.
wirdwerden
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