Fehler nicht gefunden: Nachbesserungsversuch?

5. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
go455090-72
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Fehler nicht gefunden: Nachbesserungsversuch?

Hallo,
leider habe ich zu diesem konkreten Fall noch keinerlei Antworten gefunden.
Mein damals gerade einmal 1-2 Monate altes Smartphone hatte eine defekte ladebuchse, weshalb ich es zur Reparatur eingehender habe. Dort wurde aber nur ein Update gemacht und das Ladekabel getauscht. Folglich war die Buchse immer noch kaputt. Nun sendete ich es wieder ein und bekam es mit der Meldung zurück, dass der Fehler nicht nachvollzogen werden konnte. Meine Ladebuchse funktioniert aber immer noch nicht richtig.
Nun möchte ich gerne vom Kaufvertrag zurücktreten, nachdem meiner Meinung nach zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind.
Der Händler möchte aber mein Gerät nicht zurücknehmen, da seiner Meinung nach eine fehlgeschlagene Reparatureinsendung, also die Aussage "Fehler nicht nachvollziehbar" nicht als Nachbesserungsversuch gilt. Aussage: "Wenn der Reparaturdienstleister sagt, dass da kein Fehler ist, dann ist da auch keiner! Wie sollen wir wissen, dass Sie uns nicht auf den Arm nehmen?".
Ein weiteres Problem ist, dass ich für die zweite Einsendung keinen Reparaturbericht bekommen habe, da ja nix repariert wurde. Ich habe aber eine Email, dass das Gerät zur Reparatur angekommen ist als Einsendenachweis. Nur die Information was gemacht wurde fehlt eben. Damit wollte sich der Händler nicht zufriedengeben.
Gibt es da irgendeine Regelung? Ich möchte das Gerät nicht nochmal einschicken weil das immer über einen Monat dauert bis es repariert wurde.
Vielen dank für die Antworten schonmal!
Peter

Ps: seit dem Kauf sind noch keine 6 Monat3 vergangen


Update: Auf Nachfrage beim ReparaturDienstleister konnte mir auch keinerlei Bestätigung/Bericht zugesandt werden, dass das Gerät bei Ihnen zur Reparatur war, da der Fehler nicht nachvollzogen werden konnte. HIhr sagte man mir, ich müsse mein Handy "so lange einschicken, bis der Reparaturdienstleister" den Schaden bestätigen kann. Erst dann kann ich auf einen Rücktritt hoffen.
Könnten die dann nicht einfach ein paar mal sagen, dass kein Fehler vorliegt, bis der Kunde irgendwann genug hat? Ich habe schließlich Zeugen, dass ich nicht nur die Reparatur angegeben habe, um einen Grund zum Rücktritt zu haben. Das wäre ja sonst schon großer Zufall, wenn ich mir erst einen Fehler ausgedacht habe und nachdem das Handy aus der Reparatur kommt tritt genau dieser plötzlich nachweisbar auf.

-- Editier von go455090-72 am 05.12.2016 14:29

-- Editier von go455090-72 am 05.12.2016 14:36

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von go455090-72):
Der Händler möchte aber mein Gerät nicht zurücknehmen, da seiner Meinung nach eine fehlgeschlagene Reparatureinsendung, also die Aussage "Fehler nicht nachvollziehbar" nicht als Nachbesserungsversuch gilt.

Nun, wenn der Fehler nicht nachvollzogen werden kann, dann müsste man nachweisen, das da tatschlich gelogen wurde.
Ohne Fehler gibt es keinen Nachbesserungsversuch.



Zitat (von go455090-72):
Meine Ladebuchse funktioniert aber immer noch nicht richtig.

Was genau ist denn an der Buchse fehlerhaft?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go455090-72
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, danke für die Antwort

"Nun, wenn der Fehler nicht nachvollzogen werden kann, dann müsste man nachweisen, das da tatschlich gelogen wurde.
Ohne Fehler gibt es keinen Nachbesserungsversuch"

-> Das habe ich leider nicht ganz verstanden


Die Schnelladefunktion (Galaxy s6) geht seit der ersten Einsendung nicht, obwohl das Gerät noch ziemlich neu ist.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von go455090-72):
Die Schnelladefunktion (Galaxy s6) geht seit der ersten Einsendung nicht, obwohl das Gerät noch ziemlich neu ist.


Wie darf ich diesen Satz verstehen? Ging die Schnelladefunktion nicht mehr, nachdem das Telefon von der ersten Reparatur zurückkam, oder ging sie von Anfang an nicht und wurde deshalb auch beim ersten Mal eingesendet?

Welche Fehlerbeschreibung hast du mitgegeben? "Die Ladebuchse funktioniert nicht richtig." oder "Die Schnelladefunktion funktioniert nicht."? Bei ersterem wird der Reparaturdienstleister keinen Fehler finden, wenn das normale Laden funktioniert. Woher soll er denn wissen, dass sich das "Ladeproblem" auf die Schnelladefunktion beschränkt.

Als erstes würde ich mal prüfen, ob die Schnelladefunktion nicht einfach nur ausgeschaltet ist bzw. kein schnelladefähiges Originalkabel verwendet wird:
http://washilftgegen.co/samsung-galaxy-s6-schnellladefunktion-deaktivieren-oder-aktivieren/

Sollte keins von beiden der Fall sein und du das mit dem Schnelladen nicht erwähnt haben, würde ich das dann nachholen und noch mal nachbessern lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von go455090-72):
Das habe ich leider nicht ganz verstanden

Wenn das Gerät bei der Prüfung keinen Fehler zeigt, dann gibt es keine Nachbesserung. Dann kann das auch nicht als Nachbesserungsversuch gewertet werden, eben weil es nichts nachzubessern gab.



Zitat (von arnonym117):
Sollte keins von beiden der Fall sein und du das mit dem Schnelladen nicht erwähnt haben, würde ich das dann nachholen und noch mal nachbessern lassen.

Dasnn wäre das auch der erste Nachbesserungsversuch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go455090-72
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo. Danke für die Antwort.
Bereits die erste Einsendung war wegen der schnelladefunktion. Irgendwann konnte man nicht mal mehr normal laden.
Dort konnte man auch dem Fehler nachvollziehen, hat das ladezubehör geprüft und ist zu dem Schluss gekommen dass wohl das Kabel schuld ist. Ich bekam also ein neues Kabel und den geprüften ladestecker zurück.
Die Funktion ging dann aber immer noch nicht. Also hab ich das ganze nochmal eingeschickt, aber die haben dann keinen Fehler nachvollziehen können. Als das teil zurück kam ging es tatsächlich ne Woche wieder und ist nun wieder kaputt.
Alle male hab ich "schnell laden kaputt" als Fehler angegeben. Auch habe ich darauf geachtet dass die funktIon aktiviert ist und dass ich originalladezubehör verwende.

Ich persönlich denke dass der Reparaturdienstleister ein wenig - ich will nicht sagen inkompetent - aber vllt ungenau arbeitet: erst löst man ein hardwareproblem am gerät durch ein Update (und kabeltausch) und dann findet man einen Fehler nicht, den ich vorher und nachher finde...


-- Editiert von go455090-72 am 05.12.2016 17:55

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von go455090-72):
Dort konnte man auch dem Fehler nachvollziehen, hat das ladezubehör geprüft und ist zu dem Schluss gekommen dass wohl das Kabel schuld ist. Ich bekam also ein neues Kabel und den geprüften ladestecker zurück.


Habe grad ein wenig gesucht und bin auf einige Foreneinträge gestoßen. In den meisten Fällen war entweder das Ladegerät/der Ladestecker oder das dünne Kabel defekt. Ich würde ggf. dieses nochmal reklamieren oder mir ein neues besorgen.

Ansonsten gibt es noch einige Situationen, in denen die Schnelladefunktion nicht arbeitet:
- Wenn nicht das S6 Ladegerät verwendet wird, sondern ein anderes Samsung-Ladegerät.
- Wenn der USB-Stecker nicht bündig im Telefon steckt.
- Wenn das Display an ist.
- Wenn die Umgebungstemperatur zu warm ist und deshalb die CPU beim Schnelladen zu überhitzen droht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go455090-72
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

"Habe grad ein wenig gesucht und bin auf einige Foreneinträge gestoßen"

Ich danke für die Mühe!
Vielleicht ist wirklich einer dieser Dinge der Fall. Ich kann aber fast mit Sicherheit davon ausgehen, dass mit meinem Ladezubehör alles passt. Mit anderen baugleichen Handys geht es nämlich alles. Nun könnte höchstens sein, dass es bei mir besonders warm ist, warum auch immer. Da könnte ich mal im Keller laden oder so.
Ich habe mir auch die ladeströme vom Gerät anzeigen lassen. Als das Schnellladen noch ging waren die mit deaktiviertem Display immer bei ca. 2000mA, nun sind sie so bei etwa 1000-1100mA. Scheint als käme da nicht die volle Leistung am Gerät an.

Wie es scheint werde ich das teil nochmal einschicken und einen Monat Reparatur abwarten müssen wir zuletzt. Mal hoffen, dass sie diesmal den Fehler finden.

Ich bin nun auch niemand der sehr genau mit solchen Sachen ist und das ständig nutzt, aber wenn man so eine Funktion schon bewirbt, dann würde ich schon erwarten, dass sie nicht nur ein paar Monate überdauert

-- Editiert von go455090-72 am 05.12.2016 20:38

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