Fehlende Baugenehmigung WEG-Anteil bei Verkauf

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
TA_FFM
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)
Fehlende Baugenehmigung WEG-Anteil bei Verkauf

Grüße!

Mal rein hypothetisch:
angenommen, es gibt eine WEG, welche auf einem Grundstück 8 zusammenstehende Häuser hat. Zwei dieser Häuser gehören nun dem E(igentümer). Das Grundstück befindet sich in einem Mischgebiet. Beim Bau des ganzen durch eine Familie wurden vor ca. 20 Jahren Gewerbeflächen mit beantragt, da in diesem Gebiet keine reinen Wohnhäuser genehmigt worden wären. Genau die zwei Häuser des E sind nun eben diese Gewerbeflächen - sprich laut Bauantrag damals beinhalten sie keinerlei Wohnfläche sondern nur Lagerflächen und Werkstatt-Flächen. Der E hat diese Flächen nun komplett in Wohnungen umgewandelt, natürlich ohne vorher eine Genehmigung einzuholen.
Aufgrund von Mundpropaganda haben die anderen Eigentümer der WEG nun erfahren, das sich wohl im Nachgang um eine Baugenehmigung bemüht wurde, welche allerdings mit Verweis auf die nötigen Gewerbeflächen versagt wurde mit gleichzeitiger Androhung der Nutzungsuntersagung, sollte eigenmächtig umgebaut werden.
Dem E scheint das ganze nun nicht mehr lukrativ genug zu sein und er hat beide Häuser über einen Makler zusammen als 4-Parteien Wohnhaus inseriert.

Würden sich die anderen Eigentümer hier in irgendeiner Form strafbar/belastbar machen, wenn sie einen besichtigenden Interessenten auf diesen Umstand hinweisen? Unter Umständen denkt man sich ja, das man eine am Kauf und Eigennutzung interessierte Familie vor diesem Umstand warnen sollte.....wer sieht schon gerne anderen Menschen dabei zu, wie sie sich ins Unglück stürzen.
Macht sich der Makler in irgendeiner Form haftbar hierfür? Kann man ihn auf den Umstand gefahrlos hinweisen und würde dies etwas an der Haftung ändern?
Der BGH hat ja entschieden, dass eine fehlende Baugenehmigung einen Sachmangel darstellt, welcher normalerweise in Notarverträgen ausgeschlossen wird? Da E ja aber vom Bauamt hingewiesen wurde auf die unmögliche Nutzung als Wohnhaus - wäre er hier haftbar wegen Verschweigens des ihm bekannten Umstands?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Mal rein hypothetisch:

es könnte natürlich sein das der Informationsstand "der anderen Eigentümer" nicht ganz aktuell ist.

Zitat (von TA_FFM):
Würden sich die anderen Eigentümer hier in irgendeiner Form strafbar/belastbar machen, wenn sie einen besichtigenden Interessenten auf diesen Umstand hinweisen?

Gute Frage, wobei man sich schon fragt was es die "anderen Eigentümer" angeht.

Zitat (von TA_FFM):
Unter Umständen denkt man sich ja,

Und lässt es am besten auch dabei.

Zitat (von TA_FFM):
Macht sich der Makler in irgendeiner Form haftbar hierfür?

Wieso sollte er? Er ist MAKLER (Vermittler) und gibt dem Käufer die Informationen die er vom Verkäufer bekommt.

Zitat (von TA_FFM):
Kann man ihn auf den Umstand gefahrlos hinweisen und würde dies etwas an der Haftung ändern?

Ob das gefahrlos möglich ist liegt u.a. am Makler, der Art wie man ihn darauf (den eigenen Informationsstand) hinweisen möchte, der Situation in der man mit ihm reden möchte, usw.
Nochmal, der Makler haftet nur wenn er bewusst falsche Angaben macht. Wenn er das was ihr behauptet nicht weitergibt, weil der Verkäufer etwas anderes sagt ......

Zitat (von TA_FFM):
Der BGH hat ja entschieden, dass eine fehlende Baugenehmigung einen Sachmangel darstellt, welcher normalerweise in Notarverträgen ausgeschlossen wird? Da E ja aber vom Bauamt hingewiesen wurde auf die unmögliche Nutzung als Wohnhaus - wäre er hier haftbar wegen Verschweigens des ihm bekannten Umstands?

Wahrscheinlich schon, aber in diesem sowieso hypothetischen Fall würde ich als hypothetischer Käufer doch lieber einen realen Anwalt aufsuchen ;-)


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#2
 Von 
TA_FFM
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Tobias F):
Mal rein hypothetisch:

es könnte natürlich sein das der Informationsstand "der anderen Eigentümer" nicht ganz aktuell ist.

Nehmen wir einfach mal an, er wäre es ;)

Zitat (von Tobias F):

Gute Frage, wobei man sich schon fragt was es die "anderen Eigentümer" angeht.

Naja, wenn man anschliessend zusammen auf einem 8-Parteien-Hof wohnt und einem Käufer, welcher übers Ohr gehauen wurde, täglich begegnet - lässt man ihn so ins offene Messer laufen, obwohl man weiss wie wackelig seine Wohnnutzung des Hauses ist, welche jederzeit bei Kenntnissnahme des Bauamts unterbunden werden kann.........

Zitat (von Tobias F):

Wahrscheinlich schon, aber in diesem sowieso hypothetischen Fall würde ich als hypothetischer Käufer doch lieber einen realen Anwalt aufsuchen ;-)

DAS ist mit Sicherheit die Wahl der Stunde, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Danke für deine Antwort
Gruß
TAFFM

0x Hilfreiche Antwort

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