Fehlbuchung bei Sofortüberweisung

27. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Nebelman
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlbuchung bei Sofortüberweisung

Hey Leute,
Heute wollte ich nach langem mal wieder etwas mit meiner Prepaidkreditkarte von Wirecard kaufen. Komischerweise konnte ich mich nicht einloggen also habe ich mich beim Support gemeldet.
Der meine, dass am 24.5.2013 eine Einzahlung via. Sofortüberweisung nicht funktioniert hat. Aufgefallen sei dies aber erst am 7.11.2014.
Da ich mir das nicht vorstellen konnte wollte ich einen Kontoauszug aber diese wurden gelöscht da mein Wirecard-Konto gesperrt wurde. Bei meinem Sparkassenkonto kann ich auch nicht mehr so weit zurück schauen.

Am 7.11.2014 habe ich eine Mahnung per E-Mail bekommen (1 1/2 Jahre später). Leider habe ich das nicht mitbekommen da ich die angegebene E-Mail-Adresse nicht sehr häufig öffne. Laut Mitarbeiter kümmert sich bereits ein Inkassounternehmen darum.

Für mich hört sich das alles nach Betrug an, allerdings kann ich mir das bei einem solchen Unternehmen schlecht vorstellen.

Kann man nach so einer langen Zeit überhaupt noch eine Forderung dieser Form stellen?
Genügt es die eine E-Mail als Mahnung zu schicken?
Kann eine Zahlung per Sofortüberweisung überhaupt fehlbuchen und wenn ja ist es dann meine Schuld?
Was soll ich tun? einfach Zahlen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du meinst Sofortüberweisung.de? Da das ja vom Grundprinzip her auf das normale Online-Banking redirected kann das irgendwie gar nicht schief gehen. Kommt halt drauf an, bei welcher Bank du bist und ob diese Bank auch im Online-Banking Überweisungen entgegennimmt, die erst später ausgeführt werden und schief gehen können.

quote:
Was soll ich tun? einfach Zahlen?

Wieso solltest du das tun, wenn du nicht weißt, was da los ist?

Die Kontoauszüge hast du nicht mehr? Du kannst natürlich mal bei deiner Bank nachfragen, was da am 24.5.2013 los war und ob die das nachvollziehen können.

quote:
Da ich mir das nicht vorstellen konnte wollte ich einen Kontoauszug aber diese wurden gelöscht da mein Wirecard-Konto gesperrt wurde

Das halte ich für Blödsinn. Zumindest nach deutschem Recht muss das Unternehmen die 10 Jahre aufheben. Aber ohne Auszüge können die auch kaum eine Forderung gegen dich begründen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
elranger
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Ich habe auch eine Mahnung am 07.11.2014 per E-Mail erhalten, mit einer angeblich fehlgeschlagenen Sofortüberweisung vom 07.09.2013. Also ebenfalls über ein Jahr her.

Interessanterweise wurde zum 16.09.2014 die Zahloption "Sofortüberweisung" seitens Mywirecard deaktiviert und wieder erst am 16.12.2014 freigegeben. Was wohl der Grund dafür ist?

Mein Konto wurde ebenfalls deaktiviert, außerdem ein bereits bestehendes Guthaben mitverrechnet.

"Sofortüberweisung" wirbt mit:

"Die Lieferung Ihrer Bestellung kann schneller erfolgen, da Ihr Onlinehändler nach erfolgreich eingestellter Überweisung sofort eine Transaktionsbestätigung erhält"

Die Betonung liegt auf Transaktionsbestätigung. Wenn Mywirecard nicht in der Lage ist eine Transaktionsbestätigung abzuwarten, bzw. korrekt auszuwerten, sehe Ich meiner Meinung nach kein Verschulden beim Endkunden.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du bist der TE? Wieso zwei Nicks?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann man nach so einer langen Zeit überhaupt noch eine Forderung dieser Form stellen? <hr size=1 noshade>

Das mit dem Fordern geht bis ins Jahr 3458.
Gerichtlich durchsetzen liese sich die Forderung bis zum 31.12.2016 (wenn sie denn bewiesen würde)



quote:<hr size=1 noshade>Genügt es die eine E-Mail als Mahnung zu schicken? <hr size=1 noshade>

Ja



quote:<hr size=1 noshade>Kann eine Zahlung per Sofortüberweisung überhaupt fehlbuchen und wenn ja ist es dann meine Schuld? <hr size=1 noshade>

Klar geht das.
Ob das dann Deine Schuld ist, muss man prüfen.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

quote:
Der meine, dass am 24.5.2013 eine Einzahlung via. Sofortüberweisung nicht funktioniert hat. Aufgefallen sei dies aber erst am 7.11.2014.


Wenn Wirecard als Zahlungsforum "Sofortüberweisung" anbietet, dann muss Wirecard am Ende auch dafür geradestehen, dass der Vorgang technisch funktioniert.

"Sofortüberweisung" betreibt größtenteils Screenscraping, um eine Überweisung per PIN/TAN auszulösen. Das es da technisch manchmal Schwierigkeiten gibt, kann ich mir gut vorstellen.

In meinen Augen hat den Schaden Wirecard zu verantworten.

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""

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Deine Meinung interessiert aber niemanden, wenn sie gegen geltendes Recht verstößt. Verkäufer und Käufer haben einen vertrag, den sie beide zu erfüllen haben. Wenn es technische Probleme gibt, kannst du nicht einfach sagen "Selbst Schuld, Verkäufer, deswegen kriegst du jetzt keine Bezahlung."

Wenn die Hauptforderung gerechtfertigt ist, wenn die Transaktion damals aus welchen Gründen auch immer abgebrochen ist, muss man sie auch bezahlen. Die einzig wirkliche Frage ist dann, wer so Dinge wie Mahngebühren zu verantworten hat. Das hat dann tatsächlich derjenige zu verantworten, der für die technischen Probleme verantwortlich ist.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 03.02.2015 10:04

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich habe doch gar keine Stellung bezogen, ob die Hauptforderung berechtigt ist oder nicht.
Meine Empfehlung ist, dass der Betroffene nur dann zahlt, wenn Dieser per Kontoauszüge feststellt, dass damals nicht gebucht wurde.

quote:
In meinen Augen hat den Schaden Wirecard zu verantworten.


Wenn ich von Schaden spreche, dann meine ich den Verzugsschaden.

Desweiteren kann man sich auch die Frage stellen, wieso der erfahrene Zahlungsdienstleister Wirecard überhaupt ein Inkassounternehmen benötigt, um Forderungen durchsetzen zu lassen.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich von Schaden spreche, dann meine ich den Verzugsschaden. <hr size=1 noshade>

OK, dann sry. Aber sollte man in Zukunft etwas klarer erklären, was man meint. Dein Beitrag liest sich auf den ersten Blick wirklich so, als würdest du sagen wollen "Ich bezahle nichts, die sind selbst Schuld".

quote:<hr size=1 noshade>Desweiteren kann man sich auch die Frage stellen, wieso der erfahrene Zahlungsdienstleister Wirecard überhaupt ein Inkassounternehmen benötigt, um Forderungen durchsetzen zu lassen. <hr size=1 noshade>

Ja, die Frage ist durchaus berechtigt hinsichtlich der Frage, wer den Schaden "Inkassogebühr" verursacht im Sinne von §254 BGB :-)

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