Fangprämie, falls doch nicht schuldig?

12. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
einleidender
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Fangprämie, falls doch nicht schuldig?

Hallo,

Mein Sohn (16) war mit zwei Kumpels in einem Laden. Einer der beiden hat eine Tafel Schokolade und an der Kasse noch eine Schachtel Zigaretten eingesteckt. Der Vorgang wurde beobachtet und nach der Kasse wurden alle drei in das Büro gebeten und die Polizei gerufen. Mein Sohn behauptet, dass er nicht gemerkt hat wie sein Kumpel was eingesteckt hat. Ein (laut Polizei) neutraler Zeuge dagegen sagt, das mein Sohn dem Dieb Sichtschutz gegeben hat; also somit auch von dem Diebstahl wusste. Somit wurde er von der Polizei als Beschuldigter vernommen und an die Staatsanwaltschaft gemeldet. Alle drei haben auch eine Aufforderung zur Zahlung einer Fangprämie von 50,-- Euro bekommen, die innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden soll.

Jetzt die Frage: Falls die Staatsanwaltschaft die Beschuldigung gegen meines Sohn fallen lässt, ist dann die Fangprämie dann trotzdem zu zahlen.

-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
einleidender
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
kann mir keiner einen Hinweis geben, ob die Rechtmäßigkeit einer Fangprämie vom Anfangsverdacht oder von einer Verurteilung abhängt.

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.02.2010 08:37:24
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 27x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen