Hallo,
Mein Sohn (16) war mit zwei Kumpels in einem Laden. Einer der beiden hat eine Tafel Schokolade und an der Kasse noch eine Schachtel Zigaretten eingesteckt. Der Vorgang wurde beobachtet und nach der Kasse wurden alle drei in das Büro gebeten und die Polizei
gerufen. Mein Sohn behauptet, dass er nicht gemerkt hat wie sein Kumpel was eingesteckt hat. Ein (laut Polizei) neutraler Zeuge dagegen sagt, das mein Sohn dem Dieb Sichtschutz gegeben hat; also somit auch von dem Diebstahl wusste. Somit wurde er von der Polizei als Beschuldigter vernommen und an die Staatsanwaltschaft gemeldet. Alle drei haben auch eine Aufforderung zur Zahlung einer Fangprämie von 50,-- Euro bekommen, die innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden soll.
Jetzt die Frage: Falls die Staatsanwaltschaft die Beschuldigung gegen meines Sohn fallen lässt, ist dann die Fangprämie dann trotzdem zu zahlen.
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Fangprämie, falls doch nicht schuldig?
12. Februar 2010
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Frage vom 12. Februar 2010 | 17:49
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 3x hilfreich)
Fangprämie, falls doch nicht schuldig?
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#1
Antwort vom 13. Februar 2010 | 17:13
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 3x hilfreich)
Hallo,
kann mir keiner einen Hinweis geben, ob die Rechtmäßigkeit einer Fangprämie vom Anfangsverdacht oder von einer Verurteilung abhängt.
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#2
Antwort vom 13. Februar 2010 | 17:26
Von
Status: Beginner (80 Beiträge, 27x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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