Familienzusammenfühung Visum

28. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
VolkerF
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienzusammenfühung Visum

Hallo, meine Frau und ich haben am 13.07.2017 hier in Deutschland geheiratet. Vor vier Wochen haben wir beim Konsulat in Belgrad ein Termin beantragt, um den Antrag abzugeben für Familienzusammenführung und Aufenthalt in Deutschland. Aber wir bekommen keine Antwort. Wir versuchen auch hier in der Auslandsbehörde das Visum zu beantragen, an sagte mir am Telefon das dies nicht geht. Sie muss zurück nach Belgrad.
Jetzt ist es so das wir nach der Heirat, Sie hier beim Einwohnermeldeamt anmelden konnten, und Sie in der Familienversicherung der Krankenkasse auch anmelden konnten, dies ist für mich schon Paradox. In der Vorgeschichte meiner Frau hat es fünf Jahre gedauert das Sie von Ihren EX -Mann geschieden wurde, weil der Ex Mann nie vor Gericht erschienen ist. Er hat Sie in der Ehe geschlagen und einiges mehr. Er bedroht Sie heute noch. Seit Mai ist Sie geschieden, da der Richter die Nase voll hatte. Jetzt hat Sie Angst nach Serbien zufahren, da Sie A.von Ihren EX Mann Angst hat, und keine Arbeit hat, keine Wohnung, kein Geld und nicht Krankenversichert ist, also Mittellos, dies kann ich als Mann auch nicht Gut heißen und nicht zulassen. § 6 GG sagt es auch aus. Wer kann mir einen Tipp geben. Gruß Volker

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ein Visum dient der Einreise nach Deutschland, ist immer aus dem Ausland zu beantragen. In Deutschland gibt es dann die wie auch immer geartete Genehmigung, hier zu leben. Mit Krankenkasse und den Bestimmungen aus den Meldegesetzen hat das gar nichts zu tun. Da sind andere Voraussetzungen gegeben.

Der richtige Weg wäre doch gewesen, ein Visum zwecks Eheschliessung zu beantragen, mit dem nach Deutschland zu kommen und dann hier zu heiraten.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 28.07.2017 17:02

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Der richtige Weg wäre doch gewesen, ein Visum zwecks Eheschliessung zu beantragen, mit dem nach Deutschland zu kommen und dann hier zu heiraten.

....dann hätte sie auch gleich hier bleiben können und hätte sich die Reise nach Serbien zur Visumsbeantragung erspart.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.006 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen