Familienzusammenführung durch Kind

4. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mint2017
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)
Familienzusammenführung durch Kind

Hallo zusammen,

Bei 123recht habe ich netterweise die Antwort bekommen durch eine Familienzusammenführung durch meine Tochter möglich ist. Ich habe nun einen Termin am Dienstag zwecks Antragstellung. Durch meine jetzige Arbeitsstelle hier in der Türkei habe die Möglichkeit zur Weiterbeschaftigung in Deutschland. Gebraucht wird zu Mitte März.

Jetzt ist meine Sorge wie lange denn der Antrag bearbeitet wird. Dauert es denn Monate?

Ich habe bereits eine Aufenthaltsberechtigung habe 35 Jahre in Deutschland gelebt jnd gearbeitet. Bin erst seit 3 Jahren in der Türkei. Die Erlaubnis ist möglicherweise erloschen da ich nur einmal zu Besuch in Deutschland war.

Bitte um Antworten.

LG
Dilara

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Die "Aufenthaltsberechtigung" gibt es schon seit 2005 nicht mehr, das nennt sich jetzt Niederlassungserlaubnis. Aber auch die dürfte bei Ihnen längst erloschen sein, wenn Sie "aus einem nicht vorübergehenden Grund" ausgereist sind oder ohne Zustimmung der Ausländerbehörde bereits über 6 Monate außerhalb Deutschlands leben.

Der Zuzug zum deutschen Kind ist natürlich möglich. Dazu müssten Sie mit der Geburtsurkunde des Kindes, der Vaterschaftsanerkennung (bzw. dem Nachweis, dass das Kind ehelich geboren ist) und der Zustimmung der Kindesmutter zum geteilten Sorgerecht (entfällt bei Geburt des Kindes in einer Ehe) Ihren Antrag stellen. Das Visum zur Familienzusammenführung als Sorgeberechtigter dürfte innerhalb kürzester Zeit erteilt werden.





-- Editiert von ya338 am 04.02.2017 18:48

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Wie alt ist denn das Kind? 35 Arbeitsjahre in Deutschland deuten ja ein Alter an, bei dem das Kind evtl. selbst schon volljährig ist

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mint2017
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Meine Tocher ist 6 Jahre alt

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Dann gilt das oben geschriebene - wenn die deutsche Staatsangehörigkeit der leiblichen Tochter nachgewiesen werden kann, sollte das Visum vergleichsweise schnell erteilt werden.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mint2017
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo zusammen,

Ich möchte mich als erstes ganz Lieb für die Infos und Ratschläge bedanken.

Mein Visum habe ich heute erhalten. Die Zusage für meine Job in München vor einigen Wochen. Vertrag ist unterwegs.

Jetzt habe ich aber erneut eine Frage:

Da ich in München ja noch keine Anschrift habe, hatte ich die von meinen Geschwistern in NRW angegeben. Sobald ich Einreise muss ich mich ja bei der Behörde melden.

Muss ich das jetzt in NRW oder in München machen?

Da steht nämlich Aufenthaltsanzeige nach Einreise.

LG
Dilara

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Mint2017):
Da ich in München ja noch keine Anschrift habe, hatte ich die von meinen Geschwistern in NRW angegeben. Sobald ich Einreise muss ich mich ja bei der Behörde melden.
Muss ich das jetzt in NRW oder in München machen?

Am Ort der ersten Wohnsitznahme, also in NRW.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mint2017
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Zitat (von Mint2017):
Da ich in München ja noch keine Anschrift habe, hatte ich die von meinen Geschwistern in NRW angegeben. Sobald ich Einreise muss ich mich ja bei der Behörde melden.
Muss ich das jetzt in NRW oder in München machen?

Am Ort der ersten Wohnsitznahme, also in NRW.


Wir werden aber in München bei Ankunft nach Zeit wohnen bis wir eine Wohnung haben. Muss ich dann trotzdem erstmal nach NRW?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Dort wo Du wohnst, musst Du Dich anmelden.

2x Hilfreiche Antwort

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