Familienzusammenführung durch Heirat

1. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
go411402-82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)
Familienzusammenführung durch Heirat

Hallo zusammen,
ich gebürtig in Marokko, habe deutsche Staatsangehörigkeit und lebe und Arbeite in Deutschland als Ingenieur.
Ich habe vor 2 Monate eine Marokkanerin geheiratet, die aber Französische Studenten-Aufenthalt hat da sie in Frankreich ihr Doktorarbeit zu Ende schreibt.
Ich würde gerne wissen, was meine Frau für unterlagen braucht um in Deutschland Aufenthalt zu bekommen (Familienzusammenführung durch Ehepartner).
PS: Die Frau kann ohne Probleme hierher einreisen weil sie schon ein Aufenthalt hat, kann sie direkt hier zur Ausländerbehörde gehen um Aufenthalt zu bekommen? danke für eure Antworten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat:
...kann sie direkt hier zur Ausländerbehörde gehen um Aufenthalt zu bekommen?

Ja, mit der Eheschließungsurkunde und dem Nachweis ihrer Deutschkenntnisse (Zertifikat A 1).

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go411402-82
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Zitat:...kann sie direkt hier zur Ausländerbehörde gehen um Aufenthalt zu bekommen?
Ja, mit der Eheschließungsurkunde und dem Nachweis ihrer Deutschkenntnisse (Zertifikat A 1).


Danke für die Antwort, aber ich habe gelesen, dass wenn man eine Hochschulreife Diplom hat und sie ist grade am Doktorarbeit schreiben, braucht man nicht unbedingt die sprache stimmt das?

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Felicite
Status:
Lehrling
(1239 Beiträge, 1509x hilfreich)

So einfach, wie es ya338 darstellt, ist es nicht mit der Aufenthaltserteilung in Deutschland. Auch wenn deine Frau als Studentin ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich hat, gelten für sie die Regeln für marrokkanische Staatsbürger. Sie muss bei der deutschen Botschaft einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen. Da sie, wie gesagt, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich hat, kann sie den Antrag aber auch bei der deutschen Botschaft in Frankreich stellen. Welche Dokumente usw. für die Antragsstellung notwendig sind, erfahrt ihr bei der Botschaft (hängt z.B. auch davon ab, wo ihr geheiratet habt).

§5 (2) AufenthG schreibt vor, dass man nur dann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten soll, wenn man "mit dem erforderlichen Visum eingereist ist" - und das ist das Familienzusammenführungsvisum (FZF-Visum). Nur in Ausnahmefällen würde die Ausländerbehörde (ABH) eine Aufenthaltserlaubnis erteilen können nach visumsfreier Einreise. Das passiert eigentlich nur in Zwangssituationen, wenn z.B. ein kleines Kind in Deutschland zu versorgen ist oder die Rückreise in die Heimat unzumutbar ist (z.B. weil da Krieg herrscht). Ansonsten sehen die ABH es äußerst ungern, wenn versucht wird, die Visumsprozedur zu umgehen - selbst hohe Kosten für den Flug in die Heimat und der durch die Rückkehr erzwungene Verzicht auf eine Arbeitsstelle lässt die ABH gewöhnlich nicht gelten. Natürlich könnt ihr einfach mal bei der ABH nachfragen, aber die Chancen sind nicht hoch. Selbst wenn eine Zwangslage vorliegen würde, würde sie an ein normales FZF-Visum viel schneller kommen als an einen Aufenthalt nach visumsfreier Einreise.

Es ist aber richtig, dass bei einer Dokorandin nicht unbedingt Sprachkenntnisse der Stufe A1 nachgewiesen werden müssen. Laut § 30 (1) Satz 3 kann auf den Nachweis verzichtet werden, wenn "bei dem Ehegatten ein erkennbar geringer Integrationsbedarf im Sinne einer nach § 43 Abs. 4 erlassenen Rechtsverordnung besteht oder dieser aus anderen Gründen nach der Einreise keinen Anspruch nach § 44 auf Teilnahme am Integrationskurs hätte". Das absolvierte Studium kann einen geringen Integrationsbedarf belegen, das muss man aber immer im Einzelfall sehen. Nicht jeder Abschluss wird hier gleich gewertet.

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