Familienversicherung gekündigt

10. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)
Familienversicherung gekündigt

Streit mit der GKV; der Sachverhalt ist folgender:

Familie: Mutter Vater und 4 Kinder unter 18 Jahren.

Eltern waren bis 30.09.2009 in der GKV, die Kinder familienversichert.
Vater hat sich ab 10/09 selbständig gemacht und wechselt in die PKV.

Verdienst Vater ab 10/09:
4.100,00 € Brutto
130,00 € steuerpflichtiger Zuschuss PKV
900,00 € geldwerter Vorteil PKW
-1.500,00 € Darlehensraten eigenes - vermietetes - Gewerbegrundstück
5.500,00 € Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Verdienst Mutter
2.000,00 € Brutto
500,00 € weitere Einnahmen

Mutter ist in der GKV; Kinder bisher über sie familienversichert.
Die Familie ist bisher davon ausgegangen, dass die Kinder über die Mutter gestzlich krankenversichert ist.
Jetzt drohen erhebliche Zahlungen für den Zeitraum ab 01.10.2009 bis heute.

Kann die GKV darauf bestehen, dass der Vater die Kinder rückwirkend über die PKV - einzeln - versichert bzw. die Kinder rückwirkend in der GKV, also bei der Mutter, einzeln versichert werden?

Die GKV sagt, alle Einnahmen des Vaters zählen, die geldwerten Vorteile ( hier Zuschuss zur PKV und Firmenwagen ) zählen mit als Einnahmen, auch wenn sie nur versteuert und dann wieder abgezogen werden ).

Ohne diese Einnahmen würde der Vater unter der monatlichen Grenze für 2010 von 4.162,00 € liegen...

Ein Steuerbescheid für 2009 liegt noch nicht vor.

Wer kennt einen ähnlichen Fall, wo die Kinder weiter bei der Mutter familienversichert blieben.

Danke.

-- Editiert am 10.06.2010 12:59

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Hallo,

da wird es keinen ähnlichen Fall geben. Als freiwillig versichertes Mitglied muss er alle Einnahmen zur Beitragsbemessung anrechnen und da reichen ja schon die Mieteinahmen alleine.

Diesen Schritt hätte er sich besser überlegen müssen.

-----------------
" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge :) "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

Der Vater ist in der PKV, freiwillige Versicherung bei der GKV wollte er nicht.


quote:
Als freiwillig versichertes Mitglied muss er alle Einnahmen zur Beitragsbemessung anrechnen und da reichen ja schon die Mieteinahmen alleine.


Was heisst das jetzt genau?

Dass die Kinder nicht bei der Mutter mit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, also extra bei der PKV oder GKV versichert werden müssen und das rückwirkend?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Sie könne sowohl als auch, also bei beiden versichert werden. Allerdings auch bei der Mutter nur gegen Beitrag, nicht beitragsfrei in der Familienversicherung.

Ob rückwirkend ist sicherlich eine Absprachesache ;)

-----------------
" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge :) "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

Gut. Ich bedanke mich.

-----------------
"Tu, was du denkst, abersei der Erste."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo,
die Krankenkasse versendet regelmäßig Überprüfungsbögen zur Familienversicherung (meistens jährlich). In diesen Bögen ist ein Hinweis "Bei Änderungen ist unverzüglich die Krankenkasse zu informieren." Um eine rückwirkende Versicherung "GKV" oder "PKV" wird man nicht umhinkommen.
Ist die PKV über einen Vertreter oder Makler abgeschlossen worden?
Wenn ja, scheint die Qualität der Beratung nicht sehr hoch zu sein.

Bei der Entscheidung GKV oder PKV für die Kinder sollte man sich jetzt sehr genau informieren. Wenn man zunächst in der GKV bleibt, gilt später eine Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten. Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist für Kinder erst bei Ausbildungsbeginn (Azubi) oder Studienbeginn möglich.
Vielleicht hilfreich:
http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privaten_aid_52165.html
Gruß
RHW

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

@ RWH

Die PKV ist in der Tat über einen Makler abgeschlossen worden.
Was wohl für die die Qualität des Maklers/der Versicherung spricht...

Dieser Makler hat mitgeteilt, dass nur das " normale " Brutto ohne alle weiteren Einnahmen zählt?!?
Und wenn man steuerlich Kosten absetzen könnte, käme man im Steuerbescheid sowieso auf einen negativen Betrag, sprach er.

Würde im Umkehrschluss aber auch bedeuten, dass bei negativen Einkünften überhaupt keine Beiträge zu zahlen wären ;-).
Also rückwirkend kompletter und sträflich leichtsinniger Unsinn.
Gerade, wo Ämter jeglicher Art auf persönliche gespeicherte Daten zurückgreifen können und es tun.

Wird der mal vorliegende Steuerbescheid von den GKV eigentlich 1:1 respektiert, oder schaut die KK auch nur auf die Einkünfte?


1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

quote:
Dieser Makler hat mitgeteilt, dass nur das " normale " Brutto ohne alle weiteren Einnahmen zählt?!?
Das ist bei rein Pflichtversicherten, ohne Wahlrecht GKV/PKV auch richtig, allerdings auch nicht mehr ganz so, wie es früher einmal war.

Du bist ein sogenanntes "freiwilliges Mitglied" und da zählen alle Einkunftsarten Wobei die steuerlichen Einkünfte auch nicht zwangsläufig etwas mit der Bemessung zu tun haben.

Gibt es ein Beratungsprotokoll, aus dem diese Sachen hervor gehen?

-----------------
" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge :) "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)


@ BigMike

quote:
Wobei die steuerlichen Einkünfte auch nicht zwangsläufig etwas mit der Bemessung zu tun haben.


????

quote:
Gibt es ein Beratungsprotokoll, aus dem diese Sachen hervor gehen?


Beratung telefonisch. Vertragsabschluss ohne Protokoll persönlich.


PS: Betrifft Bekannte. Ich selbst bin da nicht so naiv und hinterfrage und prüfe genau. Motto: Nie am falschen Ende sparen...

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Die KGV orientiert sich sogenannten "Bruttoeinkommen"oder auch "Bruttoeinnahmen, der ist egal, was nach Steuer übrig bleibt.

Gab es Zeugen bei der Beratung? Falls ja könntest du versuchen einen Beratungsfehler geltend zu machen.

-----------------
" Ich hab keine Ahnung, aber davon eine Menge :) "

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)

Man wollte das ohne Leute machen, die davon Ahnung haben,... leider.

Zeuge ( Ehefrau ) beim Telefonat anwesend, aber Telefon nicht auf laut.

Kurzum, so ziemlich alles falsch gemacht, was möglich ist.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo,
es zählen bei der Prüfung des Einkommens die steuerpflichtigen Einkünfte.
Das ist in § 10 Absatz 3 SGB V und § 16 SGB IV geregelt.
Von den Bruttoeinnahmen können Werbungskosten bzw. Kosten abgezogen werden. Es zählt der Gesamtbetrag der Einkünfte (vielleicht mal auf dem letzten Steuerbescheid nachsehen). Das zu versteuernde Einkommen ist ohne (!!!) Bedeutung.
Alle Einzelheiten:
http://www.vdek.com/versicherte/familienversicherung/gesamteinkommen/gr_gesamteinkommen.pdf
Gruß
RHW

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.057 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen