Familienheimfahrten ohne Anmeldung Zweitwohnsitz

23. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
amz456288-70
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienheimfahrten ohne Anmeldung Zweitwohnsitz

Mein Mann und ich wohnten am Ort A.
Zum 1.1.16 hat mein Mann im Ort B (Entfernung zu A: 200km) einen Job begonnen und seit 1.2. einen Wohnung am Ort C (Entfernung zu B: 30km) angemietet, den ersten Monat hat er bei Verwanden übernachtet.
Jedes Wochenende ist er zu mir und unserer Tochter nach A gekommen.
Zum 1.9. sind wir dann zu ihm nach C gezogen und haben uns alle umgemeldet. Vorher hatte mein Mann keinen Zweitwohnsitz in C angemeldet (Einwohnermeldeamt kritisierte dies auch).

Wie können wir nun bei der Steuererklärung für 2016 vorgehen? Sind die Familienheimfahrten von 1.1.-31.8. absetzbar? Was gibt es in unserem Fall noch zu beachten?

-- Editier von amz456288-70 am 23.12.2016 03:11

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von amz456288-70):
Sind die Familienheimfahrten von 1.1.-31.8. absetzbar?


Sehe ich schon so, lässt sich ja mit Arbeitsvertrag und Mietvertrag belegen.

Zitat (von amz456288-70):
Was gibt es in unserem Fall noch zu beachten?


weitere Kosten der doppelten Haushaltsführung und eventuell berufsbedingte Umzugskosten könnten noch als Werbungskosten geltend gemacht werden

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

weitere Kosten der doppelten Haushaltsführung Das wäre insbesondere die Miete in C (bis August) und für die ersten 3 Monate die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen.

-- Editiert von muemmel am 23.12.2016 14:30

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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