Mein Mann und ich wohnten am Ort A.
Zum 1.1.16 hat mein Mann im Ort B (Entfernung zu A: 200km) einen Job begonnen und seit 1.2. einen Wohnung am Ort C (Entfernung zu B: 30km) angemietet, den ersten Monat hat er bei Verwanden übernachtet.
Jedes Wochenende ist er zu mir und unserer Tochter nach A gekommen.
Zum 1.9. sind wir dann zu ihm nach C gezogen und haben uns alle umgemeldet. Vorher hatte mein Mann keinen Zweitwohnsitz in C angemeldet (Einwohnermeldeamt kritisierte dies auch).
Wie können wir nun bei der Steuererklärung für 2016 vorgehen? Sind die Familienheimfahrten von 1.1.-31.8. absetzbar? Was gibt es in unserem Fall noch zu beachten?
-- Editier von amz456288-70 am 23.12.2016 03:11
Familienheimfahrten ohne Anmeldung Zweitwohnsitz
23. Dezember 2016
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Frage vom 23. Dezember 2016 | 03:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienheimfahrten ohne Anmeldung Zweitwohnsitz
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#1
Antwort vom 23. Dezember 2016 | 13:11
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatSind die Familienheimfahrten von 1.1.-31.8. absetzbar? :
Sehe ich schon so, lässt sich ja mit Arbeitsvertrag und Mietvertrag belegen.
ZitatWas gibt es in unserem Fall noch zu beachten? :
weitere Kosten der doppelten Haushaltsführung und eventuell berufsbedingte Umzugskosten könnten noch als Werbungskosten geltend gemacht werden
#2
Antwort vom 23. Dezember 2016 | 14:29
Von
Status: Unbeschreiblich (32920 Beiträge, 17282x hilfreich)
weitere Kosten der doppelten Haushaltsführung Das wäre insbesondere die Miete in C (bis August) und für die ersten 3 Monate die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen.
-- Editiert von muemmel am 23.12.2016 14:30
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