Familie richtig absichern.

6. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Maddin74
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 17x hilfreich)
Familie richtig absichern.

Hallo!

ER und SIE sind verheiratet und haben eigenes Haus. Die beiden gemeinsammen Kinder sind 1 und 3 Jahre alt.

ER möchte, dass SIE alles erbt falls ER stirbt, bevor die Kinder Volljährig sind. Ist das automatisch so der Fall, oder wird ein gewisser Teil bis zur Volljährigkeit der Kinder "weggesperrt" (Pflichtteil)?

Ich bin Euch für richtige Antworten sehr dankbar.

Maddin.

Testament oder Erbe?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das erfolgt in keinem Fall automatisch.

Die gesetzliche Erbfolge sieht so aus, dass die Frau 50% erbt und die beiden Kinder je 25%. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Kinder noch minderjährig sind.

Es ist also auf jeden Fall ein Testament erforderlich. Übliche Form wäre hier das sog. Berliner Testament mi Starfklausel für den Fall der Pflichtteilsforderung beim Tod des ersten Elternteils.

Aber auch dann, wenn die Frau als Alleinerbin eingesetzt wird, haben die Kinder einen Pflichtteilsanspruch. Dieser muss durch die Kindern eingefordert werden. Das dürfte kaum passieren, solange sie noch nicht volljährig sind.

Der Pflichtteil wird übrigens nicht "weggesperrt". Man bekommt ihn, wenn man ihn innerhalb von 3 Jahren einfordert. Danach ist der Pflichtteilsanspruch verjährt.

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Die Strafklausel im Berliner Testament ist das einzige Druckmittel, was Eltern im Falle der Forderung der Kinder auf Auszahlung des Erbes im Todesfall eines Elternteils haben.

Die Strafe ist eben, dass NUR der Pflichtteil gefordert werden kann.
Und das hält eben vielleicht Kinder davon ab, das Erbe zu fordern.

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#3
 Von 
Maddin74
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 17x hilfreich)

Vielen Dank!

Gruß Maddin

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ist es aber nicht so, dass wenn Eigentum vererbt wird und minderjährige Kinder beteiligt sind, automatisch das Vormundschaftsgericht mit eingeschaltet wird um die Interessen der Kinder zu wahren?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ein Pflichtteil ist ja kein Erbe. Der Pflichtteil muss eingefordert werden. Bei Minderjährigen müssen das dann die Erziehungsberechtigten machen.

Das Vormundschaftsgericht wird im Regelfall aber auch bei einem Erbe nicht eingeschaltet. Nur, wenn ein Minderjähriger das Erbe ausschlagen will, dann wird so geprüft, dass das nicht nachteilig für den Minderjährigen ist.

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