Falsches Jahr auf Strefzettel

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
thebig
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 29x hilfreich)
Falsches Jahr auf Strefzettel

Hallo,
wie verhält es sich in folgendem Fall:

Verkehrteilnehmer überholt einen Bus des USK-Bayern (Unterstützdendes Sonderkommando) mit 55 KMH, diese halten ihn an und stellen ihn wegen dieser 5 KMH Überschreitung zur Rede (kein Witz). Der VT verhält sich nicht einsichtig, die Beamten untersuchen das Fahrzeug auf seine Verkehrstüchtigkeit und stellen dabei fest, dass der Vt kein Warndreieck mit sich führt.
Auf der ausgestellten Verwarnung mit Zahlungsaufforderung trägt der Beamte (wahrscheinlich weil er das in seinem Aufgabenbereich zu selten macht) dummerweise das falsche Jahr ein.

Nun meine Fragen:

- Darf eine Sondereinheit in diesem Fall eingreifen? Ich finde, die Verhältnismässigkeit zum Einschreiten der Sondereinsatzkräfte dürfte nicht erfüllt sein, da keine offensichtliche Bedrohung vorlag. Oder darf ein solches Kommando, das im Übrigen der Bereitschaftspolizei unterstellt ist, auch in diesem Fall eingreifen und eine Verkehrskontrolle durchführen? Ansonsten wäre es zu überlegen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen.
- Kann man mit dem falschen Datum etwas machen? Evtl. kann der VT sogar nachweisen, dass das Fahrzeug an dem Tag (des letzten Jahres) nicht mit diesem Kennzeichen zugelassen war.

Vielen Dank für eure Antworten, ich bin gespannt!

-- Editiert von thebig am 04.01.2006 00:15:37

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

1. Ja das darf die Polizei.
2. Falsches Datum ist ein Irrtum, der nicht dazu geeignet ist die Zahlung (des doch immerhin kleinen) Verwarnentgeldes zu verweigern.

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#2
 Von 
thebig
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 29x hilfreich)

Besten Dank für die Antwort. Das mit dem Datum wundert mich doch sehr, mich würde interessieren, was dann auf einem eventuellen Bussgeldbescheid stehen würde, z.B. sie haben am XX.XX.2005 bla bla bla.
Oder wird das bis dahin einfach korrigiert, obwohl auf dem Strafzettel etwas anderes steht?!

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ich verstehe Ihr Problem nicht so ganz. Es ist ein Schreibfehler. Darüber, dass Sie die Ordnungswidrigkeit erst 2006 begangen haben, besteht ja kein Zweifel. Und wieso weisen Sie darauf hin, dass es kein Witz ist, dass Sie bei 55 km/h gestoppt wurden? Das ist zwar nur eine geringfügige Überschreitung, aber die Grenze ist nunmal bei 50. Irgendwo muss sie ja sein. Insofern ist schon nicht nachvollziehbar, wieso sich der Verkehrsteilnehmer uneinsichtig verhält.
Es ist auch nicht ersichtlich, weshalb die Polizei Sie nicht anhalten dürfte. Ein Anspruch, nur von bestimmten Polizeibeamte angehalten zu werden, besteht nicht.

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#4
 Von 
thebig
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 29x hilfreich)

Eine Überschreitung von 5KMH ist m.E. "normal", deswegen aber nicht zulässig, dsa ist richtig. Wer allerdings selbst Auto fährt, weiss, dass innerhalb geschlossener Ortschaften eine Geschwindigkeit von ca 60 KMH gefahren wird und wie wir alle in der Fahrschule gelernt haben, soll sich der Vt dem fliessenden Verkehr anpassen.
Mein Problem ist, dass während so einer in meinen Augen sinnlosen Kontrolle zum gleichen Zeitpunkt Verbrechen passieren, die somit nicht verhindert/verfolgt werden können. Allerdings ist das Risiko für die eingesetzten Beamten höher, so dass man ihnen fast eine Höherpriorisierung von Ordnungswidrigkeiten vorwerfen könnte. Und das nennen wir dann Rechtsstaat...

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sicher. Und die Schwarzfahrer sagen, man soll lieber die Ladendiebe verfolgen, die Ladendiebe sagen, lieber die Räuber, die Räuber lieber die Mörder...
Es gibt nunmal keinen Anspruch, bei einem Rechtsverstoß nicht verfolgt zu werden.

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

dass innerhalb geschlossener Ortschaften eine Geschwindigkeit von ca 60 KMH gefahren wird

Ja, und wenn alle von der Klippe springen...

wie wir alle in der Fahrschule gelernt haben

Da haben wir hoffentlich auch gelernt, welche Regeln man priorisieren muß.

zum gleichen Zeitpunkt Verbrechen passieren, die somit nicht verhindert/verfolgt werden können

Ja ne, is klar. Und während Bin Laden mal wieder der Festnahme knapp entgeht, wird der unschuldige 'thebig' von den bösen Fasch... äh Polizisten drangsaliert. Ein Fall für den EGMR, wie ich finde. :(

so dass man ihnen fast eine Höherpriorisierung von Ordnungswidrigkeiten vorwerfen könnte

Klar, es sind immer die Ordnungshüter Schuld, wenn man erwischt wird. Werden Sie mal erwachsen!

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#7
 Von 
thebig
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 29x hilfreich)

Schuld bin ich natürlich selbst, ganz klar, da ich die 5 kmh zu schnell gefahren bin (die nach Abzug von Tachogenauigkeiten wahrscheinlich noch 3kmh betragen). Ich verstehe nur nicht, dass so eine Kleinigkeit eine Spezialeinheit, die wir alle sehr teuer bezahlen, interessiert. Bei ner normalen Streife, ok, dafür sind se ja auch da. Im Übrigen finde ich den Vergleich mit einem international gesuchten Terroristen mehr als unpassend. Somit kann ich die persönliche Beleidigung, welche ich sonst zu vermeiden versuche, wohl eher an die nette Nutzerin zurückgeben. Eine terroristische Vereinigung in diesem Kontext mit einzubringen, dürfte eher das Niveau einer Zeitung mit 4 Buchstaben erreichen. Trotzdem vielen Dank für die netten Informationen.

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#8
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Ich glaube übrigens kaum das hier die 5 km/h die Polizei zur Kontrolle verleitet haben sondern, das Überholen in einer geschlossenen Ortschaft, während sie selbst 50 gefahren sind. Ich kann mir den Blick der Polizisten nach rechts schon gut vorstellen, wie sie sich gedacht haben, "was macht der denn".

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#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Schuld bin ich natürlich selbst, ganz klar, da ich die 5 kmh zu schnell gefahren bin (die nach Abzug von Tachogenauigkeiten wahrscheinlich noch 3kmh betragen).

Wegen des Zuschnellfahrens können Sie sowieso nicht belangt werden, da das bloße Überholen eines mit ca. 50 km/h (Tachoanzeige) fahrenden Polizeifahrzeuges keinerlei offizielle Geschwindigkeitsmessung zuläßt (selbst wenn der Tacho geeicht war, dürfte man hier das Tempo des Überholenden allenfalls schätzen können).

Ich verstehe nur nicht, dass so eine Kleinigkeit eine Spezialeinheit, die wir alle sehr teuer bezahlen, interessiert.

Das alte 'ich zahle Dein Gehalt' - kommt aber interessanterweise immer nur von Leuten, die eine Übertretung begangen haben...

Im Übrigen finde ich den Vergleich mit einem international gesuchten Terroristen mehr als unpassend.

Sie selbst haben doch gesagt: 'zum gleichen Zeitpunkt Verbrechen passieren, die somit nicht verhindert/verfolgt werden können '. Sie haben also selbst ihren Fall in Kontrast gesetzt zu 'richtigen' Verbrechern. Wenn Sie Ironie und Sarkasmus nicht verstehen, ist das nicht mein Problem.

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#10
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Mareike:

Volle Zustimmung.

@thebig:

Darüber hinaus wird dieses Sonderkommando kaum im Einsatz gewesen sein, sondern z.B. auf der Rückfahrt zur Dienststelle oder ähnliches. Irgendetwas an deiner Fahrweise wird wohl der Auslöser für die Kontrolle gewesen sein. Die minimale Geschwindigkeitsüberschreitung (wenn sie denn tatsächlich so minimal war) war hier bestimmt nicht allein ausschlaggebend. Zu der Geschwindigkeitsüberschreitung kommt ja des weiteren auch das fehlende Warndreieck hinzu. Wofür wurde denn überhaupt die Verwarnung ausgesprochen?

Außerdem sei mal ganz sicher: Wenn in der Zeit der Kontrolle in der Nähe ein schwerwiegendes Verbrechen geschehen und das Sonderkommando per Funk angefordert worden wäre, dann wäre die Kontrolle ganz schnell beendet gewesen. In 99,9% aller Fälle wissen die Beamten nämlich sehr wohl, wo sie ihre Prioritäten zu setzen haben.

Aber, es ist wie so oft: Der Verkehrsteilnehmer macht einen Fehler, wird dabei erwischt und sucht nun verzweifelt nach der passenden Begründung, das Verwarnungsgeld nicht bezahlen zu müssen. Such den Fehler lieber bei Dir selber und nicht bei den anderen, dann werden Dir solche Kontrollen zukünftig erspart bleiben.

Gruss,

Axel

-----------------
"Was Du nicht willst, dass man Dir tut, dass füg auch keinem anderen zu. "

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#11
 Von 
thebig
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 29x hilfreich)

Ich denke, tompetti trifft den Nagel auf den Kopf. Den Herren hat es nicht gepasst, dass ich mich nicht wie viele andere brav mit 45KMH hinter den Polizeibus geklemmt habe, um ihnen ihre grosse Macht zu beweisen.Etwas anderes habe ich mir wirklich nicht vorzuwerfen, ehrlich. Ich denke hier liegt auch das Problem, ich habe Respekt vor Personen, die Grosses geleistet haben, eine herausragende Intelligenz besitzen oder bei denen ich es sonst für angemessen halte. Und Polizisten gehören für mich im Normalfall einfach nicht zu diesem Personenkreis. Im Übrigen wurde die Verwarnung für das fehlende Warndreieck ausgesprochen, ich finde es auch richtig, dass das geahndet wird, schliesslich kann es im Ernstfall Leben retten. Habe das durch meinen Wechsel von Sommer auf Winterauto übersehen und muss die 15€ somit zu Recht bezahlen. Das ist auch nicht der Punkt.. aber denke das sollten die meisten inzwischen verstanden haben ;)

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#12
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Anscheinend haben Sie immer noch nicht begriffen, dass es sich bei 50 km/h um eine zulässige HÖCHSTgeschwindigkeit handelt. Wer knapp darunter fährt (finde ich auch lästig, so ist es nicht) ist daher kein Verkehrshindernis. Wer ihn aber mit 55 überholt begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dass die nicht mal geahndet wurde, nun ja. Und worübr regen Sie sich eigentlich dann auf? Dass ein Warndreieck sinnvoll ist sagen Sie doch nun selbst.

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#13
 Von 
thebig
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 29x hilfreich)

Vielleicht ist meine Aufregung nicht nachvollziehbar, weil ich das Verhalten der uniformierten Freunde nicht in Worte fassen kann, mir dieses Machtauskosten aber gefallen lassen musste. Und das von jemandem, der mich teures Geld kostet und eigentlich Spezialaufgaben erledigen sollte (mit durchaus höherem Risiko, dafür sind ja auch die Ausbildungs- und Ausrüstungskosten höher). ich denke, jeder der eine solche Prozedur über sich ergehen lassen musste, kann meine Abneigung gegen derartige Aktionen verstehen.
@ wastl:
Die Ordnungswidrigkeit der Geschwindigkeitsübertretung kann, wie schon von jemandem geäussert wurde, in Deutschland nicht ohne Beweise bzw geeichten Tacho geahndet werden, auch wenn ihnen das sicher sehr recht wäre.

@all:
Trotzdem vielen Dank für die teilweise informativen Antworten, eine weitere Diskussion erscheint mir (wie wahrscheinlich vielen anderen auch) nicht mehr sinnvoll.

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#14
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ihre Unterstellung ist ein ziemlicher Unsinn und völlig haltlos. Wieso glauben Sie, ich würde es gut finden, dass man Leuten auch ohne stichhaltige Beweise etwas anhängen kann? Im Übrigen zahle ich auch Steuern und wundere mich manchmal wofür die so alles ausgegeben werden.

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#15
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Machtauskosten

Jaja, das machen Erwischte den Ordnungshütern immer zum Vorwurf. Hauptsache, man fühlt sich selber hinterher 'besser' und 'wichtiger' und 'intelligenter' als die bösen Beamten...

Und das von jemandem, der mich teures Geld kostet und eigentlich Spezialaufgaben erledigen sollte

Genau. Und darum überlegen Sie, ob Sie wegen des falschen Datums ein Verwaltungsverfahren in Gang setzen sollen, das alle Steuerzahler, also auch mich (!), 'teures Geld kostet', damit Ihre verletzte Eitelkeit sich besser fühlt? Oh ja, davor muß man einfach Respekt haben... :(

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#16
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Danke, Mareike! :)

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#17
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Ich möchte thebig wirklich nicht in Schutz nehmen, aber ich glaube, was er zu sagen versucht, ist nur, daß die Verhältnismäßigkeit der Aktion nicht gegeben ist. Selbst wenn es eine normale Polizeistreife gewesen wäre, die jemanden wegen *gefühlten* 55 kmh aus dem Verkehr geholt hätte, würde ich mich fragen, was das soll. Dann müßten sie -so schätze ich mal - 80% der Leute anhalten. Insbesondere ist der Verkehrteilnehmer, so hier auch bereits festgestellt, wegen einer solchen Geschwindigkeitsübeschreitung nicht einmal zu verwarnen.

Ich fasse mal zusammen: Ein Sonderkommando hält einen Verkehrteilnehmer wegen eines angeblichen Vergehens an, daß nicht einmal geahndet noch bewiesen werden kann. Sehr merkwürdig! Ich gehe mal davon aus, daß thebig uns die volle Wahrheit erzählt hat und nicht noch durch seine Fahrweise anders auffällig war. Das Strafgeld für das fehlende Dreieck ist natürlich korrekt.

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#18
 Von 
thebig
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 29x hilfreich)

@normi:
Ich verstehe jede Person, die mir unterstellt, dass an der Geschichte etwas nicht stimmt, ich möchte nicht bestreiten, dass ich selbst skeptisch wäre, wenn ich diese Erlebnisse von einem Dritten erzählt bekommen würde. Nur leider war es wirklich genau so, wie ich es berichtet habe, deswegen meine Entrüstung.
Und sie haben Recht, sie haben es geschafft, die Kernaussage aus meinen Beiträgen zu extrahieren und sind somit manchen Forumsteilnehmern überlegen, die hier krampfhaft versuchen, die Aktion zu rechtfertigen, weil die Polizeigewalt in deren Augen grundsätzlich Recht hat. Evtl. ist hier ja auch der ein oder andere dieses Bundes vertreten, so dass er bzw. sie sich natürlich auf den Schlips getreten fühlt.

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#19
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

Wo liegt denn bitte der Unterschied, ob die Kontrolle nun von einer "normalen" Streife oder von einem Sonderkommando durchgeführt wird? Ich vermag da keinen zu erkennen. Polizeibeamte sind in beiden Fällen am Werk. Im vorliegenden Fall ist es nunmal so, dass es ein Sonderkommando war, dem irgendetwas an @thebigs Fahrweise auffällig und für Kontrollwürdig (gibt es das Wort eigentlich?:) ) hielt. Ich behaupte einfach mal, dass ein ganz erheblicher Teil von Polizeikontrollen im Straßenverkehr ohne Feststellung irgend einer Ordnungswidrigkeit endet. Sind die Kontrollen darum unnötig und sinnlos? Ich habe auch keinerlei Problem mit der angeblich nicht vorhandenen Verhältnismäßigkeit. Wie ich schon einmal schrieb; die Beamten des Sonderkommandos werden mit Sicherheit zu diesem Zeitpunkt keine anderen Aufgaben auszuführen gehabt haben. Und mal ganz ehrlich: Wenn ich bei einer Ordnungswidrigkeit erwischt werde, dann ist es mir ziemlich egal, ob ich von einer "normalen" Streife oder einem Sonderkommando erwischt werde. Ausnahme wäre vielleicht noch, wenn das Sonderkommando in SEK-typischer Manier, also mit gezogenen Waffen und mit mit relativ rohem Körpereinsatz vorgehen würde. Da würde ich dann wohl auch sagen, das ist nicht mehr verhältnismäßig.

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Ich glaube, Polizisten sind auch Menschen. Möglicherweise haben sie sich durch das Überholen provoziert gefühlt und beschlossen ihren Status ein wenig auszunutzen.

Wer jetzt entsätzt über meine Ausführungen aufschreit, dem möchte ich eine kleine Geschichte über das nicht immer korrekte Verhalten von Ordnungshütern erzählen. An unserem letzten Wohnort haben ich in steter Regelmäßigkeit Strafzettel wegen angeblichem Falschparkens erhalten. Neben Stadtbeamten haben sich auch Polizisten daran beteiligt. Das tragische ist nur, daß die Angelegenheit insgesamt 9 (!!) mal bis zum Staatsanwalt gegangen ist und jedesmal eingestellt wurde, da ich vorschriftsmäßig geparkt habe. Hier hat man sich offensichtlich einen Spaß daraus gemacht, dem Bürger seine Möglichkeiten aufzuzeigen.

Dies soll keine generelle Verurteilung der Polizei sein, sondern aufzeigen, daß auch Polizisten hin und wieder den Bogen überspannen können. Polizisten können auch menschlichen Verhaltenweisen unterliegen und ihre eigentliche Vorbildfunktion für einen Augenblick aus den Augen verlieren. Vielleicht war es bei dem Fall von thebig ebenso.

-- Editiert von normi am 07.01.2006 17:32:39

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#21
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@thebig:
Ich hätte mich in einem solchen Fall, vielleicht aber aus anderen Gründen auch über die aufgeregt,
thebig sollte froh sein, dass er nicht (oder etwa doch?) verdächtig links aussah, denen gegenüber wäre das noch sehr nettes Verhalten, wenn man das was man sonst von denen hört, zum Vergleich nimmt. Die geradezu berüchtigt für ihr martialischen Auftreten und ihre Gewaltbereitschaft bei Demonstrationen, wenn sich Teilnehmer nicht ganz so verhalten, wie die sich das gerade so wünschen. Sollten die Beamten einen Teil ihres Bedürfnisses, anderen zu zeigen, wie toll oder mächtig sie sind, schon auf der Anfahrt gestillt haben, war das ein guter Tag für die Versammlungsfreiheit in Bayern.

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#22
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Ich finde, dass was ihm passiert ist, hat nichts mit Ordnung oder Verkehrssicherheit zu tun.

Ich sehe es jeden Tag, wie die Stadt Strafzettel und ähnliches verteilt, um die Haushaltslöcher zu stopfen.

Das ist der Ware grund. Vor 20 Jahren hätte er in dem Fall wahrscheinlich keine Verwarnung erhalten.

Aber da gibt es nur eines zu tun. Strafzettel zahlen und Konsumverzicht, um
so an einer anderen Stelle legal kein Steuer zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Anonym

Vollste Zustimmung! Leider werden die Haushaltslöcher nicht nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gestopft. In einigen Fällen - mag vielleicht die Ausnahme sein - übeschreitet man die Grenzen der Legalität. Man vergleiche meine oben geschilderte Geschichte mit den 9 Starfzetteln. Wenn nur ein unberechtigt verwarnter bezahlt, weil er sich nicht traut zu widersprechen, dann hat es sich schon gelohnt für die Stadt.

Um meine Geschichte mit noch mehr Sprengstoff zu füllen, hier ein Detail:
Während ich auf der Straße parkte und eine Verwarnung erhielt mit dem Hinweis, Zeichen 315 würde hier nur das Parken auf dem Gehweg erlauben, erhielt da neben auf dem Gehweg stehenden Fahrzeug einen Srafzettel mit der gegenteiligen Begründung. Das ist aus meiner Sicht kriminell und Amtsmißbrauch, oder wie man es auch immer nennen möchte. Gott sei Dank war wenigstens der Staatsanwalt in diese Machenschaften nicht verstrickt.

0x Hilfreiche Antwort

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