Falscher Umlageschlüssel in NK-Abrechnung

1. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
heavenly
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher Umlageschlüssel in NK-Abrechnung

Hallo an alle Forums-Mitglieder,

ich wäre sehr froh, wenn mir jemand Antwort auf folgende Frage(n) geben könnte.

Am 30.12.03 bekam ich die Nebenkosten-Abrechnung für das Jahr 2002.

Laut Mietvertrag ist ein Umlageschlüssel für Heiz- und Wasserkosten von 50/50 (50% Verbrauch/50 % nach Wohnfläche) vereinbart.

In der NK-Abrechnung wurde von der Hausverwaltung mit einem Umlageschlüssel von 70/30 (70 % nach Verbrauch und 30 % nach Wohnfläche) abgerechnet.

Nun meine Fragen:

1. Muss ich diese Rechnung trotz des falschen Schlüssels begleichen? Mir ist eine Einspruchsfrist von 1 Monat eingeräumt worden.

2. Ist die gesamte Rechnung aufgrund des falschen Umlageschlüssels nichtig oder muss ich wenigstens die nicht umlagefähigen Kosten (Versicherungen, Grundsteuer, Hauswart etc.) begleichen?

3. Habe ich das Recht auf eine korrekte, neue Abrechnung?

4. Müßte ich eine neue Rechnung mit korrektem Umlageschlüssel überhaupt (noch) akzeptieren, da ja die Verjährung von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes (31.12.2003) bei Erhalt der neuen Rechnung bereits eingetreten wäre?

Fragen über Fragen ....

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.

Viele Grüße
Kati

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