Falsche Zeugenaussage....

18. November 2001 Thema abonnieren
 Von 
stephan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Zeugenaussage....

Ich bin kein Jurist, im meinen Fall ist aber dringend ein juristischer Ratschlag notwendig: Habe von der Polizeibehörde, Verkehrsunfallaufnahme, Ermittlungsgruppe eine Vorladung zur Anhörung bekommen. Der Termin ist nächste Woche. Offenbar beschuldigt mich jemand, dass ich an einem Unfall schuld sein soll, obwohl ich am betreffenden Tag überhaupt nicht in der Nähe des "Tatorts" war.

Was kann ich tun ? Kann ich Strafanzeige wegen Falschaussage oder falscher Beschuldigung stellen ? Ich wäre für jede Auskunft dankbar....

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA Claus Pinkerneil
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 3x hilfreich)

Also, zuerst gilt einmal für Sie als Beschuldigtem:
Gehen Sie nicht hin, machen Sie keine Aussage solange sie nicht über Ihren Anwalt Akteneinsicht genommen haben. Ohne daß sie die konkreten Hintergründe kennen geht jeder Schuß beinahe zwangsläufig nach hinten los.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stephan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Sache hat Züge von Kafkas Prozeß: Ich bin mir 100 % sicher dass ich am fraglichen Tag nicht am Unfallort anwesend war - weder mit noch ohne Auto. Ich habe für viele Stunden konkrete Belege (Zeugenaussagen etc.) - am fraglichen Tag war ich nicht vor Ort. Noch allerdings kenne ich weder die Uhrzeit noch die Umstände des Unfalls.

Es hat einen konkreten Hintergrund warum ich in dieser Sache wohl mit aller Schärfe reagieren muß: Es gibt einen furchtbaren Verdacht - mit Hintergrund von Beruf und Karriere werde ich seit ca. einem Jahr mit beispiellosen Attacken versehen. Ich habe sehr konkrete Hinweise wer dahinter steckt - Indizien, leider (noch) keine Beweise.

Mir ist von vielerlei Seiten der Rat erteilt worden, längst zu reagieren. Leider habe ich bis vor einigen Tagen den Fehler begangen, gelassen zu reagieren und die Sache auf sich beruhen zu lassen. Seit 3 Wochen bekomme ich unappetitliche Drohanrufe - nun die Sache mit dem angeblichen Unfall.

Ich danke ausdrücklich für Ihren Rat habe allerdings beschlossen, zur Anhörung ohne Akteneinsicht und auch ohne Rechtsbeistand zu gehen. Würde ich das tun, könnte man unterstellen, dass ich doch was mit dem Unfall zu tun habe und mich deshalb vorbereitet habe.

Sollte allerdings jemand behaupten, dass er mein Auto + mein Kennzeichen am Unfallort gesehen hat, dann wäre das eine wissentliche Falschaussage: Ich werde in diesem Fall sofort einen Rechtsbeistand aufsuchen ....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo!

Einen Anwalt einzuschalten und Akteneinsicht einzufordern ist in keinster Weise ein Schuldanerkenntnis oder irgendwas, nur dein gutesRecht. Niemand würde da unterstellen, dass du dich vorberreitest hättest oder in irgendeiner Weise doch den Unfall verursacht hättest. Dazu braucht der Staatsanwalt Indizien oder Beweise, die Verteidigung durch einen Anwalt macht Sinn, aber keine automatische Schuld.

Ich habe genau das vor kurzer Zeit auch gemacht: jemand meinte, ich wäre beim Parken gegen sein Auto gefahren, was nicht stimmte. Blöderweise stand mein Auto halt da, und ein Zeuge sagte aus, dass mein Auto das besagte Auto zugeparkt hätte. Da mir das irgendwie spanisch vorkam, habe ich mit einem Anwalt Akteneinsicht angefordert, die Zeugenaussage genau angschaut (bzw der Anwalt) und dann über den Anwalt geantwortet. Verfahren wurde eingestellt. Mit Fahrerflucht ist ja nicht zu spaßen, daher wollte ich auf Nummer Sicher gehen...
Wenn Du jetzt ein Alibi und alles hast und ganz sicher bist, dass dir keiner was kann, dann kannst du getrost alleine zur Polizei gehen. Nur: Vermutest Du irgendeine Person dahinter, die dich reinreiten will, dann würde ich mir die Sache mal genauer anschauen...

Viel Erfolg

~H~

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