Falsche Ware geliefert & Rücktritt

19. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
diger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Ware geliefert & Rücktritt

Hallo,

folgendes Problem: hatte bei eBay 2 Artikel vom selben Händler ersteigert. Bei einem Artikel hatte ich extra nachgefragt, ob der auf dem Bild abgebildete Artikel auch der sei, der geliefert würde (es ging um einen DVD Brenner, den es in verschiedenen Ausführungen gibt, vom Design her). Dies hat er mir per Mail noch extra versichert. Also habe ich bei eBay gekauft.

Die Lieferung sah den anders aus. Bei dem Brenner wurde dann doch ein anderer geschickt (billigeres Design) und das zweite Teil wurde ebenfalls falsch geliefert (externes Gehäuse aus Alu für 40,- EUR bestellt, geliefert wurde ein Plastikgehäuse im Wert von 20,- EUR).

Nun habe ich Ihn per Mail angeschrieben und es wurde nur lapidar zurückgeschrieben, das er ja nicht vorher wissen könnte, wie der Brenner aussieht, da neue ware (Ich frage mich nur, wie er denn dann vorher zum einen das Bild von einem anderen Artikel einstellen konnte und dann noch dreist das ganze per Mail bestätigt).

Ich habe Ihm angeboten (per Mail), das er das bitte Nachbessern soll - aber ohne Erfolg. Also bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten. Habe aber extra nicht auf das Fernabsagegesetz, sondern auf einen Rücktritt, bzw. Rückabwicklung gepocht, wegen nichterfüllung des Vertrages.

So - mit viel Droherei meinerseits habe ich zumindest den Kaufpreis der Artikel zurückbekommen. Aber er weigert sich die Versandkosten zu bezahlen für die Sendung vom Verkäufer zu mir (die Ware hat er bei der Rücksendung auf seine Kosten abholen lassen).

Jetzt frage ich mich, er da im Recht ist, und ich die Versandkosten ggf. einklagen kann (Nachdem er so unverschämt frech in den Mails wurde, würde ich auch für 7,90 EUR vor Gericht ziehen)

Danke im Voraus.

Problem bei eBay und Co?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Bei uns gibt es das case ( nicht über ebay) für 29,90 ¤, tja
und zwar aus alu:-)

wenn Sie für die 7,90 vor Gericht ziehen, sollten Sie wissen das es für die Rückerstattung der Versandkosten noch kein allgemeingültiges Gerichtsurteil gibt, sondern hier Gerichte schon verschieden geurteilt haben.
Mich würde wirklich das Ergebnis Ihrer Klage interessieren.
Bei Falschlieferung müssen die ges. Kosten erstattet werden, allerdings kann sich der VK evtl. darauf berufen das es sich nur um Beispiel Abbildungen handelt.


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"kampf den borg"

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#2
 Von 
diger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

>>allerdings kann sich der VK evtl. darauf berufen das es sich nur um Beispiel Abbildungen handelt.

Aber er hatte es vorher ja extra nochmals per Mail bestätigt, dass das Bild der gelieferten Ware entsprechen wird.

Ich hatte in Erinnerung, das bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages z.B. wegen Mängeln, dem Käufer alle angefallenen Kosten erstattet werden müssen, als ob niemals ein Vertrag zustande gekommen wäre. Und da zähle ich die Versandkosten hinzu.

Gibt es da vielleicht Beispielurteile, die ich ggf. dem Händler mal unter die Nase reiben könnte (Vielleicht lenkt er dann ja ein)

Inwieweit kann man hier § 433 ff. BGB geltend machen? Der Händler wollte mein Angebot auf Nachbesserung nicht nachkommen, und hat mich aufgefordert, die Artikel zurückzusenden.


-- Editiert von diger am 19.08.2004 19:30:28

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#3
 Von 
diger
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat niemand einen Tipp, wie da die Rechtslage aussieht`?

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#4
 Von 
Bursche1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Doch man kann Dir helfen. Es gibt klare Urteile in diesem Fall.
Nachweisbar falsch gelieferte Ware, egal wissentlich oder unbeabsichtigt, gehen die Kosten für Versand hin und zurück an den gewerblichen Verkäufer. nicht privat.
Sie sind sogar berechtigt die Ware unfrei zurück zu schicken, auch wenn in den AGB des Verkäufers ausdrücklich daraufhingewiesen wird, daß er das nicht akzeptiert.
In einem bekannten Fall hat ein Käufer eine bei ebay gekaufte Decke , die aber beschädigt war unfrei an den Verkäufer zurückgeschickt, und der hat die Annahme des Paketes verweigert.
Dadurch entstanden weitere Kosten durch die Lagerung bei der Post. nach endlos langen emails hin und her, landete der Fall schliesslich vor Gericht. Streitwert der Decke und porto 20,73€ am Anfang. Zum Schluss wurde der Verkäufer dazu verurteilt, den Gesamtschaden zu tragen, der sich immerhin auf 40,91 incl. Zinsen belief. Das Gericht kam zu dem Schluss, das der Verkäufer verpflichtet ist auch unfreie Rücksendungen anzunehmen.
Sollte er in seinen AGB anderlautende Bedingungen aufsetzen, ist das unzulässig.Hier noch ein Link, mit vielen Urteilen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/278.html#Rspr1

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"kümmere Dich nur um Dinge, die Du auch ändern kannst..."

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#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Armer Mann, willst du wegen diesem kleinen Betrag vor Gericht ziehen? Echt zum Amüsieren hahaha.

Da der gewerbliche Verkäufer fast von allen Seiten benachteiligt wird, nur weil er gewerblich handelt, kannst du ruhig den teuersten Versand für eine Rücksendung wählen.

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