Kurze Frage zu der Eidesstattlichen Versicherung beim Erbschaftsgericht.
Drei Geschwister, Mutter ist gestorben, sitzen beim Gericht, legen alle Urkunden für den Erbschein vor und weisen sich per Personalausweis aus. Die Gerichtsmitarbeiterin prüft alles, Unterlagen sind vollständig, das Erbe wird gedrittelt. Sie setzt die Eidesstattliche Versicherung auf, liest sie vor, alle Drei bestätigen die Richtigkeit des Inhaltes, aber einer der Geschwister unterschreibt völlig anders, mehr ein Kürzel. Ist die Erklärung dadurch ungültig?
Würde mich über informative Antworten freuen.
Falsche Unterschrift bei der Eidesstattlichen Versicherung
5. Dezember 2017
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Frage vom 5. Dezember 2017 | 14:30
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 4x hilfreich)
Falsche Unterschrift bei der Eidesstattlichen Versicherung
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2017 | 22:07
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Ist die Erklärung dadurch ungültig?
Nein
#2
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 11:13
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 4x hilfreich)
Ich habe die Gerichtsmitarbeiterin heute telefonisch erreicht und sie sagte mir, mein Bruder muss die Unterschrift nachholen. Ohne gültige Unterschrift von allen Erben wird kein Erbschein erteilt. Leider leider, plant mein Bruder wieder etwas.
Trotzdem Danke für die Antwort.
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#3
Antwort vom 6. Dezember 2017 | 14:13
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Naja, die Gerichtsmitarbeiterin will wohl auf der sicheren Seite sein.
Wenn ich mir den Beschluss des BGH vom 09.07.2015 (Az.: V ZB 203/14
) anschaue, dann dürfte der Bruder wohl Schwierigkeiten bekommen, wenn er sich darauf beruft, dass er keine Zustimmung gegeben hätte, weil seine Unterschrift nicht ausreichend war.
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