Falsche Überweisung Haftung Bank

28. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
stfau
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Falsche Überweisung Haftung Bank

Hallo,

ich habe leider ein Problem mit einer Sparkasse. Die Empfängerdaten einer Überweisung beinhalteten leider eine falsche Konto-Nr. Der Name des Empfägers wurde korrekt angegeben. Der Betrag wurde auf dem falschen Konto gut geschrieben. Der Empfänger des Geldes ist inzwischen Insolvent. Ich hatte die Bank mehrfach angeschrieben. Diese rührt sich leider nicht. Abgesehen von der Frage, ob das Verhalten der Bank Kundenorientiert ist oder nicht, stellt sich die Frage, ob die Empfängerbank für solche Fälle haftet. Besteht die Verpflichtung, dass eine Bank die Empfängerdaten einer Überweisung mit den Daten der Kontoverbindung (Name / Kto-Nr.) prüft? Kann die Bank ggf. in eine (Mit)-Haftung genommen werden. Teilweise liegt das Verschulden sicher bei mir, ich denke aber, dass auch die Bank nicht ganz ungeschoren davon kommen darf, da die Daten letztlich in einer Überweisung angegeben werden müssen, um Falsch-Gutschriften zu vermeiden. Was nützt die Angabe des Emffänger-Namens, wenn die Zahlung auf jedem Konto gutgeschrieben wird. Denke, dass die Bank hier eine Prüfpflicht hat. Vielen Dank für die Hilfestellung.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

hallo stfau,
deine ansicht ist schon richtig, name und kontonummer müssen identisch sein. die bank ist nicht berechtigt den betrag gut zu schreiben wenn die daten nicht übereinstimmen. wende dich am besten an deine hausbank, die sollten dir helfen gruss,
kristijan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
stfau
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Hilfe.

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