Falsche Quadratmeterzahl in der Abrechnung

15. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Auriel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Falsche Quadratmeterzahl in der Abrechnung

Hallo zusammen.
Mein Liebster und ich wohnen seit einem Jahr und 4 Monaten in einer 60qm Wohnung (so auch lt. Mietvertrag)
Nun kam im Oktober unsere Abrechnung für den Zeitraum Oktober 2012- Dezember 2012 (so lange haben wir drin gewohnt. Wir sind Oktober eingezogen). Ich war geschockt: für nur 3 Monate sollten wir 150€ nachzahlen und selbst das war der HV nicht genug. Da die Nachforderung (ca 30€ nochmals)allerdings nirgendwo aufgeführt worden war und man uns das nur mündlich mitteilte, sich aber schriftlich nicht gemeldet hatte und uns auch nichts schicken wollte, haben wir die Sache ruhen lassen.

Montag morgen waren unsere Ableser da. Auf dem Durchschlag, den ich bekam, habe ich 86 qm Wohnfläche gesehen. Und nachdem ich eben in meiner Nebenkostenabrechnung das gleiche gelesen habe bin ich jetzt stinksauer, weil uns 86qm abgerechnet wurden und nicht 60 wie laut Mietvertrag vereinbart.

Leider haben wir den Betrag schon gezahlt. Ich will auch nichts davon zurück, aber ich will, dass die qm Zahl richtig gestellt wird.

Wie muss ich nun vorgehen? Was würdet ihr tun?

Danke für Antworten!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Was würdet ihr tun?


Ich würde mir vielleicht die Unterlagen für diese Abrechnung zeigen lassen. Oder auch nicht, weil ich etwas nachdenken und dann erkennen würde, dass von Oktober bis Dezember die Heizung mit voller Pulle lief, ich aber kein Guthaben aus den Heizungsfreien Monaten angesammelt hatte.

Also aus meiner Sicht Entwarnung.

quote:
Da die Nachforderung (ca 30€ nochmals)allerdings nirgendwo aufgeführt worden war


Und diesen Satz solltest du noch einmal überdenken, der ist Quatsch, denn die Nachforderung betrug 150,- Euro, schon vergessen?

Vielleicht solltest du die Vorauszahlung um 30,- Euro erhöhen, das wäre logisch.

Hast du denn im Vorjahr keine Abrechnung bekommen? Da ist doch die Wohnungsgröße angegeben!

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#2
 Von 
Auriel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Vom Vorjahr gibt es keine Abrechnung bei uns, da wir da noch nicht in der Wohnung gewohnt haben.
Laut Vormieter gab es aber nie große Nachzahlungen ("so ca 100€ pro Jahr" meinte er als ich fragte)

Zur Heizung: Heizung haben wir zu keinem Zeitpunkt angehabt, denn die Wohnung ist sehr innen liegend und sehr gut Isoliert. Dadurch kanns auch nicht kommen, auch wenn es die Heizperiode war.

Zu der Sache mit der Nachforderung: Man hat uns unsere Abrechnung geschickt, darauf dann ein Betrag von ca 150€ fällig.wurde von uns auch sofort und pünktlich überwiesen.
4 Wochen später kam eine Mahnung, dass die Überweisung fehlt. Auf Nachfrage unsererseits bei der HV wurde uns gesagt, es wären 30€ zu wenig.
Wir haben allerdings nirgendwo noch 30€ gesehen, noch sind sie aufgelistet und daraufhin wurde von uns eine neue Abrechnung oder ein Schreiben mit der Aufführung verlangt.
Daraufhin hat sich niemand gemeldet.

Das größte Problem ist, dass in der Abrechnung aber 86qm Wohnfläche angegeben werden, wir aber im Mietvertrag eine abzurechnende Fläche von 60 qm haben!

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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Wieviele qm sind es denn wirklich?
Schon mal nachgemessen ?


Könnten das statt qm auch MEA sein ?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Auriel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Neee, MEA wurden uns 65 berechnet, QM sind mit 86,05 angegeben!

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Edit:
Wirklich nachgemessen wurde (noch) nicht, das mit den 60qm erkenn ich auch an (ich glaub eher es sind noch weniger) aber wenn es 86 sein sollen fress ich einen Besen samt Stiel.
Das is ne total falsche Angabe.

-- Editiert Auriel am 16.01.2014 14:14

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#5
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ich würde mich auf den Mietvertrag berufen und eine korrigierte Abrechnung verlangen oder einfach selbst auf 60qm runterrechnen.
Ist der Vermieter eine Gesellschaft oder handelt es sich um eine Wohneigentumsgemeinschft?


quote:
Leider haben wir den Betrag schon gezahlt. Ich will auch nichts davon zurück, aber ich will, dass die qm Zahl richtig gestellt wird.

Hast DU Geld zuviel, oder was?

quote:
Zu der Sache mit der Nachforderung: Man hat uns unsere Abrechnung geschickt, darauf dann ein Betrag von ca 150€ fällig.wurde von uns auch sofort und pünktlich überwiesen.
4 Wochen später kam eine Mahnung, dass die Überweisung fehlt. Auf Nachfrage unsererseits bei der HV wurde uns gesagt, es wären 30€ zu wenig.
Wir haben allerdings nirgendwo noch 30€ gesehen, noch sind sie aufgelistet und daraufhin wurde von uns eine neue Abrechnung oder ein Schreiben mit der Aufführung verlangt.
Daraufhin hat sich niemand gemeldet.

Richtig, man kann auch nicht irgendwo anrufen und Geld ohne Grundlage verlangen. Das kann auch keine HV.



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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#6
 Von 
Auriel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Unser Vermieter wird vertreten von einer großen Hausverwaltung.
Wir fanden es auch etwas dreist, pünktlich und vollständig überwiesenes Geld anzumahnen. Noch dreister find ichs allerdings, sich nicht mehr zu melden, nachdem man Forderungen stellt und die erklären soll...

Geld zu verschenken habe ich nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass ich auf eine Rückbuchung warte bis ich schwarz werde. Alleine die neue Abrechnung und Berichtigung der Daten soll nun 1-2 Wochen dauern...
Wenn ich bisher was wollte hat das ewig gedauert, aber wehe, sie meinen es fehlt ihnen was...

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#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Die Story ist ja wirklich äußerst rührselig - letztendlich bringen aber nur Fakten Klarheit.

unsere Abrechnung für den Zeitraum Oktober 2012- Dezember 2012 - 150 Euro Nachzahlung

Wie Liane46 schon sagte: wer einfach nur 3+3 zusammenzählen könnte, der würde merken, dass es bei nur 3 Vorauszahlungen und 3 Nutzungsmonaten=Heizmonaten zwangsläufig zu einer Nachzahlung kommen MUSS

Dazu war der Zeitraum Jan-Dez 2012 erstmals seit einigen Jahren wieder ein normal-kalte Heizperiode (Vorjahre immer über den langjährigen Mittelwerten).

86m² Wohnfläche laut Betriebskostenabrechnung - 60m² Wohnfläche laut Mietvertrag
Der Vermieter ist verpflichtet nach der tatsächlichen Wohnfläche abzurechnen - egal was im Mietvertrag steht.
Jetzt gilt es ersteinmal diese Unstimmigkeit zu klären!
Üblicherweise formuliert man seinen Widerspruch/Bitte um Aufklärung in sachlichen Worten, schriftlich ...

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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#8
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Mich würde auch interessieren, wo diese Differenz her kommt. Hast Du zufällig eine ziemlich große Dachterasse?
Ich finde aber auch, dass 26 qm Differenz eine Menge sind und man schon vom Gefühl her unterscheiden kann, ob bei einer 86 qm Wohnung die Angabe 60qm stimmt.

Allerdings gilt meiner Meinung nach der Mietvertrag erst mal als vertragliche Grundlage zu allen nachfolgenden Rechnungen. Demnach sollte der Mieter erst mal auf diese schriftliche Vereinbarung vertrauen können, schließlich basiert auch seine Kalkulation der weiteren Kosten auf einer Größe von 60qm. Die Hausratversicherung z.B. interessiert ja auch die Größe der Wohnung nach Mietvertrag, wenn dort angegeben. Diesbezüglich nicht vergessen, dass es durchaus nicht üblich ist die Wohnungsgröße im MV anzugeben. Wenn es aber schon mal drinsteht, warum sollte der Mieter die Mehrkosten der Differenz dann eigentlich tragen? Verträge sind einzuhalten, oder?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#9
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Allerdings gilt meiner Meinung nach der Mietvertrag erst mal als vertragliche Grundlage zu allen nachfolgenden Rechnungen.
<hr size=1 noshade>


Da persönliche Meinung nicht interessieren, wenn es um's Recht geht, möchte ich meine gegensätzliche Auffassung mal begründen. Ich stütze mich da auf die Auslegung >Link des BGH Urteils 31.10.2007 (VIII ZR 261/06 )
Auch bei Betriebskostenabrechnungen ist grundsätzlich die vertraglich vereinbarte Wohnfläche anzusetzen, es sei denn, diese weicht um mehr als +/- 10 % von der tatsächlichen Wohnfläche ab. Dann tritt die tatsächliche
Wohnfläche an die Stelle der vertraglich vereinbarten.

Letzeres trifft ja hier zu.
Und wie kommst Du zu Deiner Meinung, Susanne? Hast Du da etwas Neueres vom BGH?

Wie gesagt gilt es aber ersteinmal die Unstimmigkeit mit dem richtigen Ansprechpartner (Vermieter laut Mietvertrag) zu klären > also Widerspruch gegen die Abrechnung mit unrichtiger Wohnflächenangabe, da laut Mietvertrag die Wohnfläche 60m² beträgt in der Betriebskostenabrechnung aber 86,05m² zugrunde gelegt wurden. Mind. 2 Wochen Frist zur Beantwortung setzen, Hinweis: die geforderte Nachzahlung wurde nur unter dem Vorbehalt geleistet, dass sich nach Überprüfung/Klärung die Abrechnung nicht als fehlerhaft erweist.


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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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#10
 Von 
Auriel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe nun bei der Hausverwaltung angerufen und das mal bemängelt. Bearbeitungszeit wurden uns 1-2 Wochen genannt. Sollten sie sich Donnerstag in 2 Wochen nicht gemeldet haben, werd ich nochmal anrufen.
Im Mietvertrag ist auch extra angegeben, dass die Wohnung mit 60qm bei den Betriebskosten abgerechnet wird.
Ansonsten werden wir die nächste Woche die Mitgliedschaft im Mieterbund fix machen, das ganze ist mir zu unsicher, ich bin jetzt mehr als skeptisch.

Interessant fand ich auch eine andere Aussage meines Vormieters: Die beiden zahlten ca 70€ mehr Nebenkostenabschlag als wir.
Könnte es sein, dass die Nebenkosten extra zur Neuvermietung ein wenig nach unten korrigiert wurden, um die Wohnung attraktiver zu machen?

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#11
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Interessant fand ich auch eine andere Aussage meines Vormieters: Die beiden zahlten ca 70€ mehr Nebenkostenabschlag als wir.



Das ist tatsächlich interessant.

Denn nur der gutgläubige Vermieter, der "versehentlich" eine zu geringe Wohnungsgröße mit dem Mieter vereinbart, kann sich darauf berufen.

Hätte ihm dagegen beim Abschluß des Mietvertrages klar sein müssen, daß die Wohnungsgröße tatsächlich größer ist, kann er sich dem Mieter gegenüber darauf nicht berufen.

Das gilt dann sowohl hinsichtlich der Nebenkosten, als auch hinsichtlich der Miete. Gerade dann, wenn die Wohnung mehr als 10% größer ist, als vertraglich vereinbart.

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#12
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

quote:
Und wie kommst Du zu Deiner Meinung, Susanne? Hast Du da etwas Neueres vom BGH?


Ganz einfach: Pacta sunt servanda

Stimmt, das Urteil des BGH kannte ich noch nicht. Eröffnet ja Tür und Tor für Betrug, wie dieses Beispiel zeigt!

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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#13
 Von 
Auriel
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Der ein oder andere mag vielleicht noch wissen wie all das ausging:

Nachdem ich der guten Frau 2 Wochen Zeit geben wollte, das alles zu klären, hat mein Freund alleine gestern beschlossen, dass ihr eine Woche Zeit genug sein musste.
Als sie dann versucht hat, ihn abzuwimmeln und unfreundlich zu werden, muss er wohl auch mal ein wenig Klartext gesprochen haben (ergo auf die K**** gehauen)....
Siehe da, eine halbe Stunde später rief der Chef der Hausverwaltung an(So viel dazu, dass man vorher nicht an die Unterlagen heran kam.....):

Die Wohnung liegt im 1. OG zusammen mit einer weiteren und beide hatten ursprünglich 3,5 Zimmer und 86,05qm.
Die Eigentümer müssen wohl vor längerer Zeit schon einen Deal untereinander gehabt haben, dass in unserer Wohnung ein Zimmer wegkommt, dass der Nachbar für sein Büro bekommt. So wurden aus unserer Wohnung eine 2,5- Zimmer Wohnung, aber bei der Ablesefirma wurde das nie gemeldet (Anscheinend weder bei uns, noch bei den Vormietern)....

Ende vom Lied: ich bekomme Geld zurück überwiesen, was zu viel war, die Abrechnung wird korrigiert und die Mahnung, die uns geschickt wurde, war ein Versehen und man bittet vielmals um Entschuldigung.

Danke für alle Antworten!

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