Ich habe mein Smartphone (Wert ca. 300€) in einem Linienbus liegengelassen. Auf Anfrage beim Verkehrsunternehmen teilte man mir mit, ein entsprechendes Gerät sei gefunden worden, wurde aber an der Endhaltestelle von einem 10-jährigen Jungen abgeholt.
Meine Frage: Liegt hier fahrlässiges Verhalten des Verkehrsunternehmens bei der Herausgabe der Fundsache vor? Habe ich Schadensersatzansprüche, sollte es nicht gelingen, den falschen Abholer ausfindig zu machen?
Falsche Herausgabe einer Fundsache
6. März 2015
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Frage vom 6. März 2015 | 11:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Herausgabe einer Fundsache
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#1
Antwort vom 6. März 2015 | 11:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Als erstes müsstest Du mal beweisen das es DEIN Telefon war das dort herausgegeben wurde.
Daran dürfte das schon scheitern.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
#2
Antwort vom 6. März 2015 | 14:41
Von
Status: Lehrling (1176 Beiträge, 749x hilfreich)
quote:
Liegt hier fahrlässiges Verhalten des Verkehrsunternehmens bei der Herausgabe der Fundsache vor?
Nein, denn du kannst nicht beweisen, dass es sich um dein Smartphone gehandelt hat, es könnte doch durchaus das Smartphone des 10 jährigen Jungen gewesen sein.
quote:
Habe ich Schadensersatzansprüche, sollte es nicht gelingen, den falschen Abholer ausfindig zu machen?
Nein, siehe oben.
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#3
Antwort vom 9. März 2015 | 12:04
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
quote:
Liegt hier fahrlässiges Verhalten des Verkehrsunternehmens bei der Herausgabe der Fundsache vor?
Du hast zwei Beweishürden (eine wurde schon angesprochen):
1. Daß es dein Handy war, das gefunden wurde. Sofern es kein außerordentlich seltenes Modell/Farbvariante war, ist es durchaus nicht lebensfremd, daß zwei gleiche Modelle ("weißes iPhone 4") am gleichen Tag im gleichen Bus verloren wurden.
2. Daß die Herausgabe fahrlässig war. Wenn das Kind sagen konnte "ich habe ein weißes iPhone 4 verloren", dürfte die Herausgabe wohl nicht fahrlässig gewesen sein, das wäre IMO nur der Fall, wenn es schon auf ein vages "ich habe mein Handy verloren" das erstbeste gefundene ausgehändigt bekommt. Es wäre mir neu, daß hier außerordentliche hohe Anforderungen (Eigentumsnachweis) gestellt werden (müssen).
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#4
Antwort vom 9. März 2015 | 15:37
Von
Status: Student (2030 Beiträge, 934x hilfreich)
Also, mein Smartphone hat eine Identifikationsnummer;-)
Ob man allerdings von einem Busfahrer erwarten kann, danach zu fragen, wenn sogar die Experten hier der Ansicht sind, man könne nicht belegen, dass genau dieses Smartphone mir gehört, ist eine andere Frage.
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#5
Antwort vom 10. März 2015 | 12:41
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
quote:
Also, mein Smartphone hat eine Identifikationsnummer;-)
Und wenn man die nicht kennt, bekommt man es dann nicht zurück? So läuft es ja nun auch nicht.
Sofern das Handy keinen leeren Akku hat und gesperrt ist, verlange ich als Finderin vom mutmaßlichen Eigentümer, daß er es entsperren kann (Code, Fingerabdruck etc.). Bzw. als Eigentümerin biete ich das dem Finder als Beweis meiner Eigentümerschaft an (zuletzt letzten Sommer so passiert).
-- Editiert JenAn am 10.03.2015 12:42
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