Falsche Fehlermeldung als Sachmangel?

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Falsche Fehlermeldung als Sachmangel?

Computersoftware, egal, ob gekauft oder speziell angefertigt, muss frei von Mängeln sein. Neben dem rechtlichen Mangel, kommt der Sachmangel häufiger zum tragen. Doch wann liegt dieser vor? Das Gesetz geht zunächst von der Vereinbarung der Parteien aus.

Liegt hier eine Abweichung der vereinbarten von der vorhandenen Beschaffenheit der Software vor, ist ein Sachmangel gegeben. Das OLG Koblenz hatte nun die Gelegenheit eine Entscheidung dazu zu treffen, ob eine falsche Fehlermeldung, also tatsächlich lief das Programm (Datensicherungssystem) einwandfrei, einen Sachmangel darstellt. Das Gericht sah in den unregelmäßigen Fehlermeldungen einen Mangel, da dadurch die Gebrauchtauglichkeit der Software und hier auch der Hardware, welche mitgeliefert wurde, eingeschränkt sei (OLG Koblenz, Urteil vom 19.09.2007, Az. 1 U 1614/05). Im genannten Fall dauerte die Überprüfung der Fehlermeldung jeweils 15 Minuten. Zudem darf nicht offensichtlich der Zweck, den die Software hat, dennoch erfüllt sein.


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