Falsche Fahrtrichtung gefahren

12. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Garrix
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Falsche Fahrtrichtung gefahren

Guten Tag,
Ich bin noch relativ neu hier hoffe aber mir können ein paar Leute helfen

Undzwar bin ich heute von zuhause losgefahren und wollte in die Stadt über eine sehr enge Straße alles staute sich und Leute versuchten zu wenden , man durfte nur nach rechts abbiegen aber die Straße war gesperrt worden wegen dem Karnevalumzug , es war eine zwei spurige Fahrbahn innerorts ca 70 m war eine Kreuzung also bin ich das kleine Stück entgegen der fährt Richtung gerollt natürlich auf der rechten Spur
Wie es sein müsste hält mich eine Streife an und schreibt eine anzeige
was kommt jetzt auf mich zu ? im Internet steht nur alles über Autobahnen
Wäre sehr nett für ein paar Tips
Danke schonmal im voraus

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

War das eine Einbahnstraße oder wie ist es gemeint, dass man auf der rechten Spur entgegen der Fahrtrichtung gefahren ist?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Garrix
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein es war keine Einbahnstraße, ganz normale zweispurige Straße

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Garrix):
Nein es war keine Einbahnstraße, ganz normale zweispurige Straße

Dann frage ich mich, wie man es schaffen sollte entgegen der Fahrtrichtung zu fahren wenn man - wie geschildert - ganz rechts fährt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Ich versuchs mal:

1 Fahrspur in jede Richtung und anstatt zu wenden, hat man den Rückwärtsgang eingelegt und hat auf der "nach vorn gerichteten" Fahrspur die 70 m zurückgesetzt?

Zitat (von Garrix):
was kommt jetzt auf mich zu


Mehrere Möglichkeiten:

Tatbestandsnummer 102130: Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite. 15 €
Tatbestandsnummer 102131: Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite und behinderten dadurch andere. 25 €
Tatbestandsnummer 102624: Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahr­gebot und gefährdeten dadurch Andere. 80 € & 1 Punkt
Tatbestandsnummer 102666: Sie gerieten auf die linke Fahrbahn­seite und gefährdeten dadurch Andere. 80 € & 1Punkt

-- Editiert von spatenklopper am 13.02.2018 11:37

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
1 Fahrspur in jede Richtung und anstatt zu wenden, hat man den Rückwärtsgang eingelegt und hat auf der "nach vorn gerichteten" Fahrspur die 70 m zurückgesetzt?


Und was wäre daran verboten?

Zitat:
Tatbestandsnummer 102130: Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite. 15 €
Tatbestandsnummer 102131: Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite und behinderten dadurch andere. 25 €
Tatbestandsnummer 102624: Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahr­gebot und gefährdeten dadurch Andere. 80 € & 1 Punkt
Tatbestandsnummer 102666: Sie gerieten auf die linke Fahrbahn­seite und gefährdeten dadurch Andere. 80 € & 1Punkt


Keiner dieser Punkte trifft auf einfaches Rückwärtsfahren auf der rechten Spur ohne Gefährdung anderer zu.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Garrix
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Garrix):
Nein es war keine Einbahnstraße, ganz normale zweispurige Straße

Dann frage ich mich, wie man es schaffen sollte entgegen der Fahrtrichtung zu fahren wenn man - wie geschildert - ganz rechts fährt?


Rechts war die Straße gesperrt, entweder man versucht zu wenden oder fährt das kleine Stück zur Kreuzung in falscher Richtung

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von hh):
Keiner dieser Punkte trifft auf einfaches Rückwärtsfahren


Stimmt.
Aber haben wir es mit einfachem Rückwärtfahren zu tun?
Ich möchte behaupten nein, 1-2 Fahrzeuglängen ja, aber nicht über eine Strecke von 70 Metern.

Zitat (von hh):
Und was wäre daran verboten?


Ich sehe keinen Grund, warum § 2 StVO nicht auch beim Rückwärtsfahren gelten sollte, abgesehen vom Einparken.

-- Editiert von spatenklopper am 13.02.2018 12:53

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Garrix):
Rechts war die Straße gesperrt,

Im Eingangspost fuhr man noch rechts?


Ist man jetzt vorwärts oder rückwärts gefahren?



Die Darstellung ist nach wie vor mehr verwirrden als kalr.
Gibt es einen Link von Google Maps zu dem Bereich?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Im Eingangspost fuhr man noch rechts?


Ich glaube das soll die Straße sein, in die man abbiegen wollte. Für den Tatvorwurf dürfte die "rechts gesperrte Straße" dann irrelevant sein.

Aus seiner Sicht fuhr er das, da er jedoch eine "weite Strecke" Rückwärts fuhr, fuhr er aus Sicht der Polizisten ganz links.
(Vorwärts -> ganz rechts = rückwärts -> ganz links)

Wenn die Straße so eng war, dass eh keine 2 Fahrzeuge nebeneinander passen würden, dürfte es meiner Ansicht nach egal sein, ob man die nun vorwärts oder rückwärts befährt.

Ein Bild der Straße, die man rückwärts befuhr, wäre durchaus vorteilhaft.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Garrix
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich bin vorwärts gefahren nicht rückwärts rückwärts wäre wohl besser gewesen
Ihr müsst euch das so vorstellen ich fahrt auf einer 2 spurrigen Straße innerorts und dann kommt eine kleine Kreuzung ich fahrt weiter nach 70 m ist die strase gespert ihr dreht um fährt zurück entgegen die fahrt Richtung ihr könnt nicht auf die andere Straßenseite weil eine Verkehrsinsel das ganze trennt

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Also nochmal.

2 spurige Straße, Fahrspuren baulich voneinander getrennt.
Straße gesperrt
Du hast gewendet und bis somit auf der Fahrbahn des Gegenverkehrs zurückgefahren.

Richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Garrix
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Also nochmal.

2 spurige Straße, Fahrspuren baulich voneinander getrennt.
Straße gesperrt
Du hast gewendet und bis somit auf der Fahrbahn des Gegenverkehrs zurückgefahren.

Richtig?

Jaaaa genau Danke

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Nach meiner Auffassung ist das dann TBNr. 102124
Sie benutzten bei zwei getrennten Fahrbahnen nicht die rechte Fahrbahn.
und kostet dann 25€

und mit Gefährdung Anderer TBNr. 102125, was zu einem Bußgeld von 35€ führen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was wäre denn die - vielleicht richtige - Alternative gewesen?

Wenn eine Einbahnstraße* plötzlich gesperrt ist, etwa von der Feuerwehr, dann darf man natürlich - ausnahmsweise und mit erhöhter Vorsicht - in die falsche Richtung zurückfahren. Ob man dazu rückwärts fährt oder das Fahrzeug umdreht dürfte egal sein.

*bei baulich getrennten Fahrtrichtungen kann man das wohl vergleichen

Stefan

PS: Für mich ist die Situation immer noch etwas unklar, wie wäre es mit einer Zeichnung?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Garrix
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

[link=http://]http://[/link]

http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=2d16aa-1518534749.jpg


-- Editiert von Garrix am 13.02.2018 16:10

Kann man das erkennen ?

-- Editiert von Garrix am 13.02.2018 16:10

-- Editiert von Garrix am 13.02.2018 16:15

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

achso, du hättest also auch - regulär - wenden können.

Dann sehe ich schon einen Verstoß gegen die StVO (welchen sollen andere beurteilen, ich kenne die Tatbestände nicht so aus dem Kopf). Rechtsfahrgebot längt da aber nicht (imho), es geht schon eher in Richtung "Gegen die Fahrtrichtung gefahren".

Die Welt ist das aber auch nicht, in Einbahnstraßen kostet das - ohne Behinderung/Gefährdung - auch nur 25 Euro.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

achso, du hättest also auch - regulär - wenden können.


Nein, nur wenn man über den Fahrbahnteiler fährt welche die beiden je zweispurigen Strassenseiten trennt. Was aber auch nicht erlaubt ist. Einzige legal Möglichkeit wäre gewesen sich in den Stau einzureihen der rechts wegführte.

102124 Sie benutzten bei zwei getrennten Fahrbahnen nicht die rechte Fahrbahn. 25 €
102125 Sie benutzten bei zwei getrennten Fahrbahnen nicht die rechte Fahrbahn und gefährdeten dadurch Andere. 35 €
aber auch
102666 Sie gerieten auf die linke Fahrbahn­seite und gefährdeten dadurch Andere 80 € + 1 P
und auch
141142 Sie befolgten nicht die durch Zeichen 209/211/214 vorge­schriebene Fahrt­richtung. 10 €
141143 Sie befolgten nicht die durch Zeichen 209/211/214 vorge­schriebene Fahrt­richtung und gefährdeten dadurch Andere. 15 €

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nein, nur wenn man über den Fahrbahnteiler fährt welche die beiden je zweispurigen Strassenseiten trennt.
In der Skizze sieht man aber eine mit "Stau" bezeichnete Straße (imho mit Fahrtrichtung zur Sperrung hin), und die Fahrzeuge von dort konnten - besser mussten - links ab. Genau an der Stelle konnte man doch auch wenden.

Zitat:
Einzige legal Möglichkeit wäre gewesen sich in den Stau einzureihen der rechts wegführte.
OK, wenn es dort in die andere Richtung ging dann gebe ich dir recht.
Aber: Ist es nicht wahrscheinlich, dass man normalerweise (also ohne Sperrung) in Gegenrichtung auch in die enge Straße abbiegen darf? Dann müsste der Fahrbahnteiler unterbrochen sein. Und was sollen sonst die Pfeile nach links?

Selbst nach nochmaligem Nachlesen ist es leider nicht eindeutig geschildert. Da steht was von "enge Straße", die gesperrt sein soll. Und eine zweispurige (das ist ja wohl nicht die enge). Laut Skizze geht aber die zweispurige Straße rechts ab (von der Kreuzung), und ist gesperrt. Ob nun die enge Straße rechts abbiegt oder doch von rechts kommt ist mir nicht klar.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Zitat:
Aber: Ist es nicht wahrscheinlich, dass man normalerweise (also ohne Sperrung) in Gegenrichtung auch in die enge Straße abbiegen darf? Dann müsste der Fahrbahnteiler unterbrochen sein. Und was sollen sonst die Pfeile nach links?


Letztlich ist das doch egal, ob er auch anders hätte fahren können. Er ist auf der falschen Fahrbahn zurückgefahren und wenn er dabei niemanden gefährdet hat, dann gilt:

TBNr. 102124 Sie benutzten bei zwei getrennten Fahrbahnen nicht die rechte Fahrbahn. 25 €

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Letztlich ist das doch egal, ob er auch anders hätte fahren können.
Wenn es aus der engen Straße nur raus ging dann ist das nicht egal. Denn dann hätte er ja wenden müssen (oder dort bis Aschermittwoch* warten :) ); und das darf man dann u.U. auch verbotswidrig.

*ich weiß natürlich schon, dass der Zug dann doch nicht so lange dauert

Mit 25 Euro sind wir uns aber einig, wie gesagt nicht die Welt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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