Falsche Angaben zum Eigenbrunnen beim Hauskauf

9. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb465448-53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Falsche Angaben zum Eigenbrunnen beim Hauskauf

Hallo!
Ich habe eine Frage: Wir haben uns im August 2015 ein altes Bauernhaus gekauft! Das Haus hat einen eigenen Brunnen, was in dem Exposé erwähnt war. Jetzt haben wir herausgefunden, dass der Brunnen eigentlich seit 1996 laut Gesundheitsamt nicht mehr genutzt werden dürfte. Darüber hat man uns aber nicht informiert. Der Voreigentümer ist leider verstorben! Können wir trotzdem was einfordern wegen falscher Informationen, da wir jetzt einen neuen Anschluss legen lassen müssen? Vielen Dank schonmal für die Antwort! Mit freundlichen Grüßen Leoni Oeffinger

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39858x hilfreich)

Die Erfolgsaussichten bessen sich daran
- ob es Erben gibt bzw. es eine Nachlassinsolvenz gab
- mit welchem Wortlaut der Brunnen im Kaufvertrag erwähnt wurde
- ob das Expose Bestandteil des Kaufvertrages wurde (falls ja: mit welchem Wortlaut der Brunnen im Expose erwähnt wurde)
- ob die Untersagung vom Gesundheitsamt noch gültig ist
- welchen Wortlaut die Untersagung des Gesundheitsamts hat



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von fb465448-53):
Jetzt haben wir herausgefunden, dass der Brunnen eigentlich seit 1996 laut Gesundheitsamt nicht mehr genutzt werden dürfte

Bis wann wohnte der Vorbesitzer dort?
Fast 20 Jahe wo das Gesundheitsamt nicht unternommen hat, ist schon seltsam. Normal schaut die Behörde bei so was nicht lange zu.

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#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)

Alleine die Aussage, es gibt einen Brunnen, sagt ja noch nicht aus, ob es ein Trinkwasserbrunnen ist. Es kann ja auch einer sein um das Vieh zu versorgen oder zur Gartenbewässerung.

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#4
 Von 
fb465448-53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Es ist ein Trinkwasserbrunnen und das steht auch so im Exposé allerdings nicht explizit im Kaufvertrag! Der Eigentümer vorher war bis 2016 dort! Das Gesundheitsamt hat mir bis jetzt nur mündlich mitgeteilt, dass der Brunnen eigentlich nicht mehr betrieben werden dürfte!
Schonmal vielen Dank für die schnellen Antworten!!!

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#5
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)

Mßgebend ist, was im Kaufvertrag steht. Das Expose hat nur den unverbindlichen Charakter einer Werbung.

Signatur:

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von 0815Frager):
Bis wann wohnte der Vorbesitzer dort?



Jetzt wäre die Frage, ob man die Erben haftbar machen könnte.


Zitat (von 0815Frager):
Fast 20 Jahe wo das Gesundheitsamt nicht unternommen hat, ist schon seltsam. Normal schaut die Behörde bei so was nicht lange zu.



Na ja, was sollten sie machen, wenn sie vielleicht keine Kenntnis hatten.


Zitat (von fb465448-53):
Das Gesundheitsamt hat mir bis jetzt nur mündlich mitgeteilt, dass der Brunnen eigentlich nicht mehr betrieben werden dürfte!



Was genau heisst "dürfte"?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von fb465448-53):
Es ist ein Trinkwasserbrunnen und das steht auch so im Exposé allerdings nicht explizit im Kaufvertrag!

Nicht besonders gut, wenn es so sein sollte.
Zitat (von fb465448-53):
Der Eigentümer vorher war bis 2016 dort!

Dann stimmt wohl das Kaufdatum 2015 nicht, oder wurde das Objekt erst jetzt übernommen?
Zitat (von fb465448-53):
Das Gesundheitsamt hat mir bis jetzt nur mündlich mitgeteilt, dass der Brunnen eigentlich nicht mehr betrieben werden dürfte!

Seltsam dann gab also vorher keinen Bescheid?
Da sollte man jetzt nicht klein beigeben, und die Gründe dafür benannt zu bekommen.
Wurde zufällig von der Gemeinde in dem Gebiet eine neue Wasserversorgung gelegt?
Je nach Bundesland gibt es keinen Anschlusszwang, und da arbeiten dann manche Behörden schon gerne Hand in Hand.
Wenn es keinen Anschlusszwang gibt, wartet man auf einen schriftlichen Bescheid, und danach lässt man das Wasser im Labor untersuchen. Trinkwsserbrunnen lassen sich oft mit Chlor wieder auf die richtigen Werte trimmen.

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#8
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)

"eigentlich" bedeutet vielleicht : Er darf nicht mehr als Trinkwasserbrunnen verwendet werden, aber sie kontrollieren das nicht.

Signatur:

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von aspergius):
"eigentlich" bedeutet vielleicht :

Kommt mir von einem Bekannten wo in BW wohnt sehr bekannt vor. Da haben auch zu wenige an der verlegten Leitung angeschlossen. Ein schriftlicher Bescheid kam allerdings auch nie, obwohl auf Wunsch eine Untersuchung vom Wasser angeboten wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb465448-53
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Warum das nicht mehr geprüft wurde, weiss ich auch nicht! Uns wurde bei der Besichtigung nichts davon gesagt, dass man den Brunnen nicht mehr für die Trinkwasserversorgung nutzen darf! Der Voreigentümer war natürlich nur bis 2015 im Haus, sorry vertippt! Es gibt noch einen Sohn, der sich um den Nachlass kümmert!
Wir werden auf alle Fälle versuchen, da was zurückzubekommen!
Vielen Dank schonmal!!!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von fb465448-53):
Warum das nicht mehr geprüft wurde, weiss ich auch nicht! Uns wurde bei der Besichtigung nichts davon gesagt, dass man den Brunnen nicht mehr für die Trinkwasserversorgung nutzen darf

Entscheidend ist immer, wusste der Verkäufer davon?
Bei Grundstücken ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, aus dem Grund müsste man den Nachweis erbringen, das hier der Verkäufer es verschwiegen hatte.
Denn damit gewinnt die Frage warum ein Gesundheitsamt von 1996 fast 20 Jahre nichts gemacht hatte, eine gewaltige Bedeutung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von fb465448-53):
Wir werden auf alle Fälle versuchen, da was zurückzubekommen!

Ich frage mich nur auf welcher Grundlage.
Denn irgend was amtlichs das relevant ist scheint ja gar nicht zu existieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

es stellt sich die Frage, warum der Brunnen nicht mehr benutzt werden darf. Stimmt die Wasserqualität nicht, evtl. wegen Kolibakterien? Entspricht die Brunnenfassung nicht den Vorschriften (wegen Möglichkeit des Fremdkörpereintrags, z. B. Ratten)? Oder ist das Fördersystem marode und nicht mehr zulässig, z. B. Bleirohre? Liegt der Brunnen in Verrieselungsbereichen von mit Gülle gedüngkten Feldern oder einer Fäkaliengrube?

In manchen Fällen werden auch Anforderungen an die Ergibigkeit gestellt (min. 5 Kubikmeter tägl. o. ä).

Man darf nicht davon ausgehen, dass Behörden grundsätzlich mit ihrer Auffassung richtig liegen.

Nach meiner Auffassung ist es so, dass ein im Expose´ beworbener "Trinkwasserbrunnen" auch Trinkwasser hergeben muss. Für mich würde das eine zugesicherte Eigenschaft darstellen, für die der Makler haftet. Das insbesondere deshalb, weil der "Mangel" beim Kauf gar nicht erkennbar war. Das muss so nicht explizit im Kaufvertrag stehen. Der Makler darf schließlich nicht das Blaue vom Himmel herunter lügen. Spricht das Expose´ nur in allgemeiner Form von einem Brunnen und dem Interessenten wird ehr suggeriert, dass sich dieser auch zur Trinkwassergewinnung eignen könnte, sind Makler und Verkäufer raus.

Ich rate Ihnen, alle Unterlagen durch einen darauf spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. Darüber hinaus sollten Sie bei der Behörde nach dem "Warum" nachfassen.

Meine Gesundheit und die meiner Angehörigen ist mir sauberes Wasser wert. Eine Wasserleitung ist nicht so teuer, wenn man den Graben ab Grundstücksgrenze selbst zieht. Das Brunnenwasser könnte man für Toilettenspülungen, den Garten und die Waschmaschine nutzen. Dafür wird ohnehin das meiste Wasser gebraucht.

Mit freundlichem Gruß

Signatur:

Blaki

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