Hallo zusammen !
Ich habe eine Frage zu folgenden Sachverhalt.
Ich bin Minderheitsgesellschafter einer GmbH.
Eher per Zufall habe ich aus dem Bundesanzeiger erfahren, das diese GmbH eine neue Bilanz veröffentlicht hat.
Das Zahlenwerk vermag ich ohne weitere Einsicht in die Belegbuchhaltung und Datev-Unterlagen nicht zu beurteilen.
Allerdings ist ein falscher Geschäftsführer benannt, also eine Person die nachweislich nicht Geschäftsführer war.
Ebenso steht im Anhang der Satz:
"Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.09.2015. "
Meines Erachtens kann die Feststellung eines Jahresabschlusses nur durch die Gesellschafter auf einer Gesellschafterversammlung erfolgen. An einer solchen habe ich jedoch nie teilgenommen, da ich nie zu einer eigeladen worden bin.
Es handelt sich in dem Jahresabschluss also um falsche Angaben.
Weiss jemand welchen Tatbestand das erfüllt ? Ist das Bilanzfälschung oder ggf. nur eine schriftliche Lüge ?
Liebe Grüße
Falsche Angaben in einer Bilanz
7. Januar 2016
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Frage vom 7. Januar 2016 | 13:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Angaben in einer Bilanz
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