Falsche Angaben bei Möbel-/Küchenübernahme von Vormieter

20. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lionni
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Angaben bei Möbel-/Küchenübernahme von Vormieter

Hallo,

folgender Fall:
Person A kauft (bzw. versichert Kauf der Gegenstände) Kühlschrank und andere Möbel von Person B (Vormieter), da Person A dem Vermieter sonst nicht als Mieter vorgeschlagen wird.

Der Verkäufer versichert, dass der Kühlschrank 1200 € gekostet hat, und 4 Monate alt ist (Auf Kaufvertrag bestätigt). Nach einer Anzahlung von ca 25% des Gesamtpreise für die Geräte/ Möbel soll A den rest überweisen. A verlangt jedoch, wie vereinbart, erst die Rechnung des Kühlschranks zu sehen. Nach einiger Verzögerung bekommt A die Rechnung. Diese ist jedoch älter als 4 Monate (ca. 8) und versichert die Lieferung innerhalb 2-3 Tagen. Der Kühlschrank hat außerdem 1150 € gekostet.

Kann A von dem Kauf der Möbel / Geräte zurücktreten? Immerhin sind schon mehrere Angaben falsch, sodass auch andere Angaben zu den restlichen Möbeln evtl. falsch sind (bei anderen Möbeln sind auf der Rechnung auch 50€ Unterschied zu sehen)? 4 Monate und 8 Monate kann man eigentlich nciht verwechseln.
Dazu muss man sagen, dass sogar die m²-Zahl der Wohnung falsch vom Vormieter angegeben wurde (steht ausdrücklich im Mietvertrag).

Vielen Dank!!

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Lionni):
Der Verkäufer versichert, dass der Kühlschrank 1200 € gekostet hat, und 4 Monate alt ist

Genauer Wortlaut?

4 Monate seit wann? Herstellung? Kauf? Besitz?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.294 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen