Hallo,
folgender Fall:
Person A kauft (bzw. versichert Kauf der Gegenstände) Kühlschrank und andere Möbel von Person B (Vormieter), da Person A dem Vermieter sonst nicht als Mieter vorgeschlagen wird.
Der Verkäufer versichert, dass der Kühlschrank 1200 € gekostet hat, und 4 Monate alt ist (Auf Kaufvertrag bestätigt). Nach einer Anzahlung von ca 25% des Gesamtpreise für die Geräte/ Möbel soll A den rest überweisen. A verlangt jedoch, wie vereinbart, erst die Rechnung des Kühlschranks zu sehen. Nach einiger Verzögerung bekommt A die Rechnung. Diese ist jedoch älter als 4 Monate (ca. 8) und versichert die Lieferung innerhalb 2-3 Tagen. Der Kühlschrank hat außerdem 1150 € gekostet.
Kann A von dem Kauf der Möbel / Geräte zurücktreten? Immerhin sind schon mehrere Angaben falsch, sodass auch andere Angaben zu den restlichen Möbeln evtl. falsch sind (bei anderen Möbeln sind auf der Rechnung auch 50€ Unterschied zu sehen)? 4 Monate und 8 Monate kann man eigentlich nciht verwechseln.
Dazu muss man sagen, dass sogar die m²-Zahl der Wohnung falsch vom Vormieter angegeben wurde (steht ausdrücklich im Mietvertrag).
Vielen Dank!!
Falsche Angaben bei Möbel-/Küchenübernahme von Vormieter
20. November 2017
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Frage vom 20. November 2017 | 18:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Angaben bei Möbel-/Küchenübernahme von Vormieter
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#1
Antwort vom 20. November 2017 | 21:14
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
ZitatDer Verkäufer versichert, dass der Kühlschrank 1200 € gekostet hat, und 4 Monate alt ist :
Genauer Wortlaut?
4 Monate seit wann? Herstellung? Kauf? Besitz?
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