Falsche Abrechnung bei Artztbesuch

22. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
dschisu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Abrechnung bei Artztbesuch

Hallo sehr geehrte Damen und Herren,
am 10.12.2014 besuchte meine Frau nach Überweisung ihres Hausartztes, eine Untersuchung in einem Nuklearmedizinischen Artztpraxis.
Dort wurde die Schilddrüse Untersucht .
Die selbe Untersuchung wurde einige Jahre zuvor schon einmal in Anspruch genommen .
Untreschiede dabei sind das meine Frau zum damaligen Zeitpunkt Privat Krankenversichert war und zum letzten Untersuchungszeitpunkt bei der AOK Kassenversichert war.
Meine Frau händigte an diesem Tag die Chipkarte ihrer Kassenversicherung bei der Sprechstundenhilfe ein.
Nach einigen Wochen bekamen wir eine Rechnung nach Hause über eine Forderung von 440 €.
Nach Telefonischer Auskunft wurde mir dann mitgeteilt das wir die Versicherungskarte nicht vorgelegt hätten, was der Praxis den Anlass dazu diente alles Privat ab zu rechnen.
Am selben Tag fuhr ich mit der Chipkarte meiner Frau zu der Praxis und forderte die beschäftigte Sprechstundenhilfe auf die Karte ein zu lesen und über die Krankenkasse ab zu rechnen.
Laut Artztpraxis ist das jetzt nicht mehr möglich.
Das ganze endete dann im Streit weil die Herrschaften der Meinung sind, wir hätten keine Chipkarte vorgelegt, ich und meine Frau zu 100 Prozent wissen das wir die Karte abgegeben haben.
Somit steht Aussage gegen Aussage und die Praxis bleibt auf ihre Forderung bestehen.
Daraufhin habe ich mich bei der AOK vorgestellt und denen alles mitgeteilt und ihnen die Rechnungen ausgehändigt.
Die haben sich dann mit der Verechnungsstelle auseinandergesetzt, da die Rechnung nicht den Kassensätzen unterliegt.
Nach einer Woche rief mich eine Mitarbeiterin der AOK an und teilte mir mit ,
das der Kassensatz für solch eine Schilddrüsen Untersuchung bei 117 € liegt und das die Kasse nicht mehr bezahlt.
Ich teilte daraufhin der Verechnungsstelle( die diese Fordeung gegen meine Frau erhebt) mit, das die Kasse nur den Betrag von 117 € bezahlt.
Die Verechnungsstelle bleibt aber trotzdem auf die Forderung im vollen Umfang bestehen.
Jetzt bleibt die Frage zu klären was ich noch machen soll um dise Fordeung zu umgehen.
Meine Frau hat sich am Untersuchungstag keinesfalls als Privatpatienten ausgegeben, sondern hat die Chipkarte bei der Praxis ausgehändigt.
Das kann ich als Mann bezeugen da ich mit dort war.
Nur weil meine Frau durch den früheren Besuch in der Praxis Privat versichert war, heißt das doch nicht das die davon ausgehen können das es immer noch so ist.

Was kann ich denn noch tuhen ??


Mit freundlichen Grüßen






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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tomcraft
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 184x hilfreich)

Hallo :-) Ich bin selber privat versichert und muss IMMER , wenn ich irgendwo neu bin, extra einen Vertrag für Privatliquidation unterschreiben. Wenn Deine Frau das nicht getan hat, dürfte doch nicht so liquidiert werden, denke ich. Bin aber in dieser Beziehung nicht ganz rechtsicher auskunftsfähig. ICH würde nur den Kassenanteil zahlen und warten, was passiert. Letztlich muss mE nach die geegenseite beweisen, dass ein behandlungsvertrag für 2,3fachen Satz abgeschlossen wurde.

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Da eine Verrechnungsstelle involviert ist, dürfte sich das ganz einfach lösen lassen:
- Entweder hat Deine Frau die Genehmigung im Rahmen des privaten Behandlungsvertrages unterschrieben, dass die Daten an eine externe Verrechnungsstelle weitergegeben werden dürfen. Dann seid Ihr selbst schuld. Wenn ihr zustimmt, dass privat abgerechnet wird, dann wird es da halt auch.
- Oder sie hat, wie Du sagst, nichts derartiges getan. Dann Steht hier wohl eine ziemlich dicke Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht im Raum, von der der Arzt nicht zu Verrechnungszwecken entbunden wurde.

Zahlen würde ich hier gar nichts. Ich würde nachweisbarbar anbieten, die Karte nochmal zur Abrechnung mit der AOK vorzulegen und gleichzeitig die Genehmigung zur Datenweitergabe anfragen und im Falle der Nichtvorlage die Ärztekammer informieren.
De einzieg Komplikation, die mir einfällt, wäre, dass irgendwas von dem Busch davor wiederverwertet werden könnte. Bin mir nicht mehr sicher, wie diese Genehmigungen ausgelegt sind.

2x Hilfreiche Antwort

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