Falschberatung bei Riesterbausparvertrag?

28. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Gartenzwergaufsteller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Falschberatung bei Riesterbausparvertrag?

Hallo zusammen,

ich habe im Dezember 2009 einen klassischen Bausparvertrag bei der LBS abgeschlossen. Zu dem damaligen Zeitpunkt war ich gerade ausgelernt mit einem Bruttogehalt von 3.000 € monatlich. Ich hatte im Beratungsgespräch auch direkt den Wunsch zum Kauf einer Wohnung geäußert. Der Berater meinte, dass wäre kein Problem, da kann man eine Zwischenfinanzierung machen. Im Vertrauen auf meinen Berater habe ich eine Bausparsumme von 50.000 € abgeschlossen.
Einen Monat später habe ich mich entschieden, den Vertrag in einen Riester-Bausparvertrag umzuwandeln. Dem Berater hatte ich erzählt, dass ich schon eine Riester-Rente mit monatlich 50 € bespare. Er meinte, ein Riester-Bausparvertrag wäre trotzdem eine sinnvolle Investition für mich. Abschlusskosten sollten keine neuen entstehen. Also unterschrieb ich Anfang 2010 den Antrag auf einen F6-R. In meinen Unterlagen habe ich gesehen, dass neben meiner Unterschrift kein Datum steht, der Beginn jedoch im Dezember 2010 war (dafür erhielt ich ein weiteres Antragsformular, in dem beim Unterschriftsfeld auf den von mir unterschrieben, undatierten Antrag vom Jahresbeginn verwiesen wurde). Entgegen seiner Versprechung kostete mich die Umstellung trotzdem 50 €, was ich jedoch unter "Lerngeld" verbucht habe.
Nun habe ich nach langem Suchen endlich eine Wohnung gefunden und möchte diese finanzieren. Da mein 50.000€-Vertrag jedoch erst mit 20% bespart ist, kann ich diesen noch nicht verwenden. Die Bausparsumme kann auch nicht entsprechend herabgesetzt werden, da in dem Tarif eine Mindestbausparsumme von 50.000 € gilt.

Nun meine Frage: Wie komme ich an die 10.000 € aus meinen Riester-Vertrag ran? Bei einem klassischen Bausparvertrag hätte ich diesen einfach kündigen können. Jetzt müsste ich die Riesterförderung sowie den steuerlichen Sonderausgabenabzug zurückzahlen. Dies ist aufgrund meiner 2 Verträge sehr komplex
Habe ich Chancen bei der LBS auf Falschberatung oder arglistige Täuschung oder so was ähnliches Immerhin hatte ich klar meine Immobilienerwerbswunsch geäußert. Außerdem finde ich es unverantwortlich einer 19jährigen einen BSV mit 50.000 € zu verkaufen, welcher nicht reduziert werden kann. Auch die Umstellungin Riester war quatsch. Immerhin bezahle ich 2.400 € jährlich für den Riester-BSV und 600 € in die Riester-Rente. Steuerlich kann ich jedoch nur 2.100 € geltend machen!! Eine Zwischenfinanzierung ist ebenso quatsch und füllt nur die Taschen meines Beraters. (Weitere Info: Dieser ist verzogen uns somit nicht mehr mein Ansprechpartner)

Vielleicht blickt noch irgendjemand von euch durch und kann mir helfen. Würde gerne entsprechend vorbereitet in mein Gespräch mit dem Nachfolger des ex-Beraters gehen... Vielen Dank schonmal


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)


Dann das negative zuerst:
Praktisch alle Ansprüche dürften seit dem 31.12.13 verjährt sein.

Angesichts des derzeitigen Zinstiefs wäre es wahrscheinlich das günstigste, die Immobilie bei einer anderen (billigeren) Bank** mit langfristiger Zinsbindung zu finanzieren und den Bausparvertrag sowie die Riesterrente einfach "links liegen zu lassen". Also nicht kündigen o.ä., sondern nichts oder nur noch den Minimalbetrag einzahlen. So dass von den bisher erhaltenen Vorteilen nichts verloren geht, aber in Zukunft die monatliche Belastung reduziert ist.
Bei einem Immobilienkredit kommt es auf 10000€ mehr oder weniger Kreditsumme beim derzeitigen Zinsniveau nicht an.
Und falls die Finanzierung so eng sein sollte, dass sie ohne die 10000€ aus dem Bausparvertrag nicht mehr "passt", dann sollte man grundsätzlich überlegen, ob man sich eine eigene Immobilie überhaupt leisten kann.

** Ich verstehe ohnehin nicht, warum du dich angesichts deiner schlechten Erfahrung nicht einer anderen Bank zuwendest. Seitdem die meisten Banken bemerkt haben, dass man an "internationalen Finanzmärkten" nicht mehr so viel Geld scheffeln kann, rücken Privatkunden wieder mehr in den Blickpunkt und werden entsprechend umworben. Gerade bei Immobilienfinanzierungen sollte es nicht schwer sein, eine Bank zu finden, bei der du sich als Kunde wertgeschätzt fühlst.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

https://www.lbs.de/.../Produktinformationsblatt_Altersvorsorge-Bausparvert...


s. dort S. 2 ("Verfügbarkeit des Guthabens")!

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gartenzwergaufsteller
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo drkabo,

vielen Dank für deinen Beitrag.
Ich will mich hier vorab für mein Gespräch nächste Woche schonmal schlau machen, welche Möglichkeiten mir ggf offen stehen.

Mein Ziel ist, meinen Riester-BSV in einen anderen TArif umzuwandeln, der eine Reduzierung der BS erlaubt - ohne erneute Abschlussgebühr (Kulanz!). Falls die LBS sich nicht entsprechend kulant zeigt, habe ich selbstversäntlich als Druckmittel noch die Finanzierung bei einer anderen Bank in der Hinterhand. Weiterhin werde ich ihn auf die o.g. Misstände hinweisen.

Natürlich werde ich mir parallel auch von anderen Banken Finanzierungsangebote einholen und ggf wo anders abschließen...

Auf die 10.000 € kommt es nicht an. Ich habe 30 % Eigenkapital zur Finanzierung der Immobilie inkl Nebenkosten. Aber ruhen lassen bringt mir nichts und der Mindestsparbeitrag sind meine 200 €. Also setze ich alles daran, die Summe zu reduzieren ohne nochmals Provision zu bezahlen.

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@hamburger-1910: Das klingt interessant. Werde das mal für meinen Tarif nachlesen bzw recherchieren.

-- Editiert Gartenzwergaufsteller am 29.01.2014 08:03

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>und der Mindestsparbeitrag sind meine 200 €. <hr size=1 noshade>


Normalerweise (zumindest bei den Bausparverträgen, die ich kenne) pasiert aber nichts, wenn man den Mindestsparbeitrag unterschreitet - außer, dass er entsprechend später fällig wird.

Für die Wohnungbauprämie ist (bei Alleinstehenden) lediglich ein Mindesparbeitrag von 512€ pro Jahr(!) erforderlich.

Und für die Riesterförderung ist eine Einzahlung von 4% des Bruttoeinkommens des Vorjahrs erforderlich, maximal jedoch 2100€ pro Jahr.

3000€ pro Jahr ist auf jeden Fall zu viel.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

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