Falschaussage ?

2. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Paulchen93
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschaussage ?

Hallo. ich hätte eine Frage zu dem Thema Falschaussage.
Zunächst hat sich erst einmal folgendes zugetragen.
Ein paar freunde und ich waren auf einem Konzert. Auf dem heim weg von diesem hat einer von ihnen sich der Sachbeschädigung Strafbar gemacht weswegen wir natürlich gleich von der Polizei angehalten worden sind. Die Polizei hat sich aufgrund des Zeugen der dies gesehen haben wollte und die falsche Person beschuldigte, sich mehr oder weniger nur um diesen gekümmert. Bei uns anderen wurde eigentlich nur in die runde gefragt ob wir was gesehen hätten, was wir verneinten ( wir waren alle stark alkoholisiert und haben uns daher in diesem Moment keine Gedanken darum gemacht). Die aussage selber haben sie aber nur von dem Vermeintlichen Täter aufgenommen. Nun kam es zu einer Gerichtsverhandlung in dieser wir natürlich den Falsch beschuldigten entlasteten und dem Gericht erklärten wie es sich wirklich zugetragen hat (Der wo die Sachbeschädigung begangen hat, hat im Gericht selber gesagt das er es war und somit den falsch beschuldigten direkt entlastet). Nun bekam ich die Letzten Tage Besuch von der Polizei wo mir erklärte das sie eine Anzeige wegen Falschaussage Machen und eine aussage von mir machen wollten. Diese habe ich direkt verweigert.
Was habe ich jetzt durch die Ganze Geschichte zu erwarten ?
Vielen dank schon einmal im voraus.
euer Paulchen

-- Editier von Paulchen93 am 02.08.2017 12:05

-- Editiert von Moderator am 02.08.2017 14:05

-- Thema wurde verschoben am 02.08.2017 14:05

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Was habe ich jetzt durch die Ganze Geschichte zu erwarten ? Ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage oder wegen versuchter Strafvereitelung (falls es um die Aussage direkt nach der Tat geht). Wer wurde denn nun vom Gericht verurteilt? Den Teil der Geschichte haben Sie ja sonderbarerweise weggelassen...

-- Editiert von muemmel am 02.08.2017 14:06

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Paulchen93
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Aussage war direkt nach der Tat( ca. 20 Minuten später). Unsere Aussage wurde aufgenommen in dem sie einfach in die runde hinein gefragt haben, daher wurde keiner bis auf unseren freund persöhnlich dazu befragt. Wirklich Protokolliert wurde auch nur seine aussage. Ich würde das gerne genauer beschreiben aber leider erinnere ich mich durch den Alkoholeinfluss nicht mehr an alle Details. Im Gericht haben wir den Angelakten mit der Wahrheit natürlich entlastet und der eigentliche Täter hat seine Verhandlung noch vor sich.

-- Editiert von Paulchen93 am 03.08.2017 01:40

-- Editiert von Paulchen93 am 03.08.2017 01:47

0x Hilfreiche Antwort

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